Talkline verlangt keine Deaktivierungsgebühr mehr !

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi


    Das hab ich mich auch schon gefragt und ihm ne PM geschickt ! :D


    Ciao Sebi



    Und hier ist die Antwort...wenn Ihr Euch auf der Hotline so wie in den bisherigen Postings verhaltet und die Gute erst mal in einem Wortschwall erstickt,so sei doch ein kurzes Luftholen erlaubt, auch wenn diese Hotline nicht kostenfei ist...so viel Zeit muss sein..gerade wenn man den Provider wegen des gnadenlos günstig Super-Sonder-NullGG Angebots gewählt hat...
    ausserdem hätte ich mal gern Info, warum die hier tätige Fraktion der Hobbyjuristen bei Vertragsabschluss da nicht hingeschaut hat....ist mir aber klar...in der Werbebeilage eines mittelständischen vielleicht heimatnah tätigen Betriebs der Unterhaltungselektronik im Regionalblatt
    wurde der Preis von seinerzeit einer DM grösser gestaltet als das Handy und die Vertragsbestimmungen:rolleyes: :rolleyes:

    Bello...sag doch mal was Politisches

  • Zitat

    Original geschrieben von Memphis



    Und hier ist die Antwort...wenn Ihr Euch auf der Hotline so wie in den bisherigen Postings verhaltet und die Gute erst mal in einem Wortschwall erstickt,so sei doch ein kurzes Luftholen erlaubt, auch wenn diese Hotline nicht kostenfei ist...so viel Zeit muss sein..


    Mir ist leider nicht klar wie du auf sowas kommst ?
    Wie kannst du von meinen letztens Posts darauf schließen, wie ich mich am Telefon verhalte???
    Das müsstest du mir schon mal erklären !
    Außerdem verhalte ich mich am Telefon stets korrekt, und lasse mein Gegenüber immer ausreden, was bei einigen Hotlinern (so ist es mir aufgefallen) nicht der Fall ist.
    Außerdem hab ich nach der Begrüßung genau eine kurze Frage bzgl. ihrer Deaktivierungsgebühr, also ob sie diese noch erheben, gestellt. Ich weiß nicht was daran falsch ist ! Soll man den Hotlinern nach der Begrüßung erst mal 5 Minuten Verschnaufspause geben, oder was?
    Ich weiß, du bist einer von Ihnen und wirst sie jetzt sicher verteidigen, aber aus deiner obigen Aussage werde ich nicht schlau !
    Ciao Sebi



  • mich zu verteidigen habe ich in diesem Fall nicht nötig...und jetzt rätsel ruhig weiter darüber, wieso ich weiss, wie Du Dich am Telefon verhältst:cool:

    Bello...sag doch mal was Politisches

  • Hatte einen Talkline Vertrag als Zweitvertrag, den ich jetzt gekündigt hatte und jetzt kam meine letzte Rechnung von Talkline, bei der mir auch die Bearbeitung zur Deaktivierung berechnet worden ist! Dachte die dürfen dass nicht mehr erheben oder machen das nicht. Was soll ich jetzt am besten genau tun? Danke!

  • Ich habe vor ca. 2 Wochen mit der Hotline gesprochen und die hat mir gesagt, das die Deaktivierungsgebühr nicht mehr erhoben wird. Aber warscheinlich bist du nur ein Ausnahmefall ;) wo sie das versehentlich noch berechnet haben.


    Fakt ist aber ich habe gestern auf meinem Konto eine Gutschrift über 17,35 € von Talkline erhalten. (Meine Kosten für Briefe, Telefonate und Zinnsverlust haben die natürlich nicht zurückerstattet. Hat man eigentlich ein Recht auf Erstattung der Kosten?)
    Ich denke mal wer sich bei denen beschwert kriegt die Gebühr nun zurück, wers nicht macht ist selber schuld.


    Schreib denen mal nen netten Brief mit verweiß auf das BGH Urteil und verlange die Erstattung der Deaktivierungsgebühr.

  • Geht das nicht auch telefonisch? Oder kannst du mir kurz schreiben, was du genau alles reingeschrieben hast? Wäre nett von dir.

  • Ich habe folgendes Geschrieben:


    Betreff: Erhebung der Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung


    Rechnungsnummer:
    Kundennummer:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe meinen Mobilfunkanschluss bei Talkline gekündigt und nun die letzte Rechnung von Ihnen bekommen. Auf der Rechnung ist ein Posten für eine Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung in Höhe von 14.9553 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gegen diese Gebühr muss ich Widersprechen.
    Aufgrund einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. April 2002 (AZ.: III ZR 199/01) entschieden, dass die Klausel über die Deaktivierungsgebühr bei einer vertragsgemäßen Auflösung des Mobilfunkvertrages unzulässig ist.


    Ich fordere Sie hiermit auf, die ungerechtfertigt erhobene Gebühr auf mein Bankkonto zurück zu erstatten.
    ----------------------------------------


    Den Brief habe ich denen im Juni geschrieben, da mein Vertrag ende Mai auslief. Darauf hin habe ich zuerst das Standardschreiben bekommen wo drinstand: is nich da andere Klausel. In der Zwischenzeit haben die ja ihren Standpunkt geändert. Beim 2. mal, also vor ca. 2 Wochen habe ich dort nur angerufen und zuerst einen Brief erhalten wo drinstand, das die Beanstandung geprüft wird. Diese Woche kam dann ein Brief das der Betrag auf meinem Konto gutgeschrieben wird.


    Telefonisch müßte demnach auch reichen, ich habe beim 2. mal das nur telefonisch gemacht weil ich das ganze beim 1. mal schon schriftlich gemacht habe.

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