Idee: TT-Wlan Community
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Wie siehts mit der rechtlichen Seite aus?
Sowohl die Nutzung des WLAN über die eigene Grundstücksgrenze hinaus ist verboten und auch der Internet-Provider dürfte im Kleingedruckten verboten haben, den Zugang Dritten zur Verfügung zu stellen. -
Grenzüberschreitende Anbinung ist in unserem "Community-Fall" zulässig, s. dazu:
http://www.internetrecht-rostock.de/wlan-rechtslage.htm>>
Nicht jedes WLAN ist jedoch lizenzpflichtig. Voraussetzung ist zum Einen, dass "Angebot eines Dienstes für die Öffentlichkeit" und "Überschreiten von Grundstücksgrenzen".§ 3 Nr. 19 TKG regelt die Frage der Dienste für die Öffentlichkeit. Dies ist immer dann gegeben, wenn nicht nur eine geschlossene Benutzergruppe angesprochen wird.
<<Viele Provider (darunter auch T-Online http://www.dslweb.de/T-Online-…utern-bei-T-DSL--news.htm ) erlauben inzwischen die Netzwerknutzung selbst mit Flatrates.
Gruß
Flatty
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