Idee: TT-Wlan Community

  • Wie siehts mit der rechtlichen Seite aus?
    Sowohl die Nutzung des WLAN über die eigene Grundstücksgrenze hinaus ist verboten und auch der Internet-Provider dürfte im Kleingedruckten verboten haben, den Zugang Dritten zur Verfügung zu stellen.

  • Grenzüberschreitende Anbinung ist in unserem "Community-Fall" zulässig, s. dazu:
    http://www.internetrecht-rostock.de/wlan-rechtslage.htm


    >>
    Nicht jedes WLAN ist jedoch lizenzpflichtig. Voraussetzung ist zum Einen, dass "Angebot eines Dienstes für die Öffentlichkeit" und "Überschreiten von Grundstücksgrenzen".


    § 3 Nr. 19 TKG regelt die Frage der Dienste für die Öffentlichkeit. Dies ist immer dann gegeben, wenn nicht nur eine geschlossene Benutzergruppe angesprochen wird.
    <<


    Viele Provider (darunter auch T-Online http://www.dslweb.de/T-Online-…utern-bei-T-DSL--news.htm ) erlauben inzwischen die Netzwerknutzung selbst mit Flatrates.


    Gruß
    Flatty

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!