Frage zum Thema "Erbrecht/Erbanspruch"

  • Beteiligte:


    Tochter (wohnt außerhalb)
    Sohn (wohnt außerhalb)
    Mutter (im Eigenheim wohnend)
    Lebensgefährte der Mutter (ab sofort LG genannt; im Haus der Mutter)
    2 Kinder v. LG der Mutter (im Haus der Mutter)


    Situation:
    Mutter wohnt im eigenem Heim.
    LG wohnt ohne vertragliche Schriften bei "Mutter".
    Kinder v.LG ebenfalls wohnend bei "Mutter".
    Mutter verstirbt bzw. wird entmündigt.
    Sohn + Tochter erben (auch schon bei Entmündigung?)


    Frage:
    Was passiert?
    Haben Sohn + Tochter unmittelbaren alleinigen Anspruch auf Haus?
    Also können sie sofort LG + Kinder "vor die Tür setzen" und verkaufen oder selbst einziehen?


    Oder hat LG + Kinder weiterhin Wohn-bzw. Verweilungsrecht?
    Kann da wer helfen?


    Sid

  • Ist das dein ernst? Ich sag nur: TT-Hausaufgabenregel gilt auch für Studenten! BGB-Klausur?


    meinst Du nicht, daß TT dafür der falsche Platz ist?

    Let the young fight the wars.

  • Re: Frage zum Thema "Erbrecht/Erbanspruch"



    Nein, die Erben bekommen nicht automatisch einen Erbschein!


    Das hättest du auch selber finden können!


    http://www.akd-aurich.de/html/body_entmuendigung.html


    Gruß,


    Oliver

  • Wenn dieses Problem tatsächlicher und nicht nur theoretischer Natur ist, dann solltest du besser bei einem Spezialisten vorbeischauen.


    Wenn dieser Mist baut, dann kannst du ihn dafür haftbar machen.


    Auf eine Auskunft in TT (evtl. auch von einem Juristen) solltest du dich nicht verlassen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also,


    sollte nicht irgendwo schriftlich festgehalten sein, dass der LG + 2 Kinder Wohnrecht im Eigenheim der verstorbenen Mutter besitzen so haben die drei kein Anrecht auf Unterkunft in dem Eigenheim.


    Sollte es kein Testament geben, indem der LG als (Teil-) Erbe des Hauses eingesetzt wurde hat er wohl schlechte Karten. Die Kinder der verstorbenen Mutter können nach Testamentseröffnung bzw. Vollstreckung des Erbes frei über ihr neues Eigentum verfügen.


    Ich bin zwar kein Jurist, kenne mich in der Materie jedoch aus eigener Erfahrung aus. In meiner Familie war es so, dass der LG meiner Mutter sein Haus zur Hälfte überschrieben hat, damit diese ein Wohnrecht in dem Haus hat, sollte ihm wieder erwarten etwas zustoßen...


    Greetz


    Laika

  • Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    okay...
    Danke!
    Ist wohl nicht so eben mal zu klären..


    ps: ja ist wirklich tatsächl. Natur.


    Nein, Erbrecht kann sehr sehr komplex sein.


    Und du hast im Endeffekt von einer Auskunft hier nicht wikrlich was und immer ein Gefühl der Unsicherheit im Nacken.


    Viel Erfolg!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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