"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • Moin,
    die üblichen Verdächtigen mit den üblichen Argumenten. Eine müssige Diskussion, weswegen ich mich hier auch raushalten werde. Ich möchte hier nur eines klarstellen. Anders als in anderen modernen Demokratien sind die Gerichte in Deutschland tatsächlich unabhängig und schon gar nicht mediengeil (Vgl. Amerika).
    Was hier einige über die Rechtstaatlichkeit absondern ist schon äusserst bedenklich.


    Zum vorliegenden Fall, äussere ich mich nicht. Die Selbstgerechtigkeit einiger vertretenen Meinungen spricht für sich. Liberalität um jeden Preis, soziales Gewissen ja, aber nur bei den Anderen bitte.


    cu

  • Hallo zusammen


    Wenn ich es auf den letzten Seiten nicht übersehen habe, dann ist ein Punkt noch nicht angesprochen worden: 130 Km/h sind die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Und soweit ich weiss, gab es schon mehrere Gerichtsurteile, die einem Autofahrer auch ohne konkretes Fehlverhalten die (Mit)Schuld an einem Unfall gegeben haben - allein, weil dieser schneller als 130 Km/h fuhr. Oder kurz gesagt: Wer mehr als 130 Km/h fährt, hat eine besondere Vorsicht walten zu lassen - was er aber offensichtlich nicht tat, wenn er in einen Unfall verwickelt wird (oder diesen auslöst).


    Der Fahrer, der offenbar unbestritten dort mit 200 Km/h oder mehr unterwegs war, wird daher kaum freigesprochen werden können. Ob dieser Fahrer allerdings der Angeklagte war (oder sein Chef oder ...), das ist m.E. tatsächlich noch nicht geklärt.


    Gruss


    Luzy

  • Zitat

    Original geschrieben von Luzy
    Ob dieser Fahrer allerdings der Angeklagte war (oder sein Chef oder ...), das ist m.E. tatsächlich noch nicht geklärt.


    Ganz genau das ist es, was ich meine. Schnellfahren ist so oder so böse und völlig unkorrekt. Sei es moralisch oder umwelttechnisch. Völlig indiskutabel. Die Meute möchte einen Schuldigen. Da kein anderer greifbar ist, nimmt man den, ders vielleicht gewesen sein könnte. Die Meute hat was sie will. Alles wird gut.


    Eine Art der Rechtssprechung, die, hoffentlich nicht nur bei mir, unbehagen auslöst...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    [i]Das dabei die Fahrerin durch verreißen des Lenkrads die Kontrolle verlor, ist wahrscheinlich auch auf mangelnde Fahrpraxis zurückzuführen in Verbindung mit einer falschen Reaktion (sie war noch Fahranfängern in der gefährdeten Gruppe der unter 25jährigen).


    und genau damit muss man im straßenverkehr eben rechnen: das alte, führerscheinneulinge und unkonzentrierte unterwegs sind oder frauen, die im falschen moment das lenkrad verreißen, wenn sie erschrecken. all denen kann man nicht sagen: "jetzt konzentrier dich halt". die anderen aber könnten langsamer und mit mehr abstand fahren und so die unfälle vermeiden. die haben die wahl.


    (und ich bin auch auf der autobahn mit über 200 unterwegs und halte manchmal zuwenig abstand)

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ganz genau das ist es, was ich meine. Schnellfahren ist so oder so böse und völlig unkorrekt. Sei es moralisch oder umwelttechnisch. Völlig indiskutabel. Die Meute möchte einen Schuldigen. Da kein anderer greifbar ist, nimmt man den, ders vielleicht gewesen sein könnte. Die Meute hat was sie will. Alles wird gut.


    Eine Art der Rechtssprechung, die, hoffentlich nicht nur bei mir, unbehagen auslöst...


    Charlie


    Das ist ja wohl absoluter Stuss. Kein Gericht wird jemanden nur wegen dem Willen des Mobs verurteilen. Zur Verurteilung muß das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, was hier offensichtlich aufgrund der Zeugenaussagen und der Sachverständigengutachten der Fall war.
    Aber wenn ich mich so umschaue, tummeln sich die wahren Experten hier im Forum... :rolleyes:


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Du hast schon recht - Das Gericht ist zu dieser Ansicht gelangt. Aber die Fakten die vorliegen (zumindest nach dem, was man als gut informierter Beobachter weiss) reichen einfach nicht für eine Verurteilung aus. Das ist das Problem. Der objektive Beobachter des Geschehens muss (wie gesagt, nach derzeitigem Stand) von einer möglichkeit aussgehen, dass "Turbo Rolf" derjenige welche war.


    Es kommen aber so viele andere Möglichkeiten in betracht, dass hier eine Verurteilung nie und nimmer objektiv möglich sein kann.


    Das waere ja das gleiche, als wenn Du z.B. neben einer Bank stehst, die gerade ausgeraubt wird, und nur deswegen, weil zur Flucht ein Auto benutz worden ist, Du verurteilt werden kannst.
    Hier wird jeder aufschreien: Geht ja gar nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat.


    Aber in diesem Fall gehts um eine Mutter und kleine Kinder. Und um das derzeit sehr populäre Thema Raser (was die genaue definition von diesem Wort auch immer ist).


    Fassen wir mal zusammen: Der Fahrer fährt einen sehr schnellen Wagen (1. Minuspunkt), er war evtl. am Tatort (2. Minuspunkt), er hat evtl. die Frau bedrängt (3. Minuspunkt), er ist quasi von Berufswegen schon ein böser Raser (4. Minuspunkt) usw., So könnt ich beliebig lange weitermachen.


    Dass bei diesem Unglück aber zweifellos mehrere Faktoren den Ausschlag gaben, oder dass es evtl. ganz andere Möglichkeiten gegeben haben könnte, das wird komplett unter den Teppich gekehrt.


    Jetzt konstruiere ich mal ein anderes Szenario:
    Der Benzfahrer ist (zugegeben, nicht korrekt) mit hoher Geschwindigkeit aufgelaufen, die Frau hat ihn durchgelassen, ist wieder auf die linke Spur, dort von Ihrem Kind abgelenkt worden und hat das Steuer verrissen. Was man von Zeugenaussagen usw. weiss, waere dies ein durchaus mögliches Szenario.


    Der Punkt ist: ES WEISS EINFACH KEINER WIES WIRKLICH WAR!
    Wieso hängt man dann einen evtl. Unschuldigen ohne wirkliche Beweise an der höchsten Raa auf?


    Charlie

    --
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    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Gut, machen wir weiter:
    er hat sich (5.) beim Eintreffen an der Teststrecke in Papenburg nicht ordnungsgemäß am Tor gemeldet (jaja, hat er sicher nur vergessen...),
    er hat sich (6.) sehr für diesen Unfall interessiert (welcher Vielfahrer tut dies schon, bei einer überdurchschnittlichen Jahresfahrleistung hat man dann viel zu tun).
    Auch von diesen Indizien sollte man als objektiver Prozessbeobachter was gehört haben.
    -> Du willst hier den Richter spielen, argumentierst aber wie ein Verteidiger...


    Und genau das hat ein Gericht zu tun. Und nicht nur einseitig entlastende Indizien zu werten, sondern das Gesamtbild zu gewichten.


    Auch wird das Urteil nicht anhand einer DIN A4-Seite gefällt und innerhalb vn 2 Minuten gefällt. Vorliegend waren es sicher was-weiß-ich wieviele Seiten und 7 Verhandlungstage.


    Daher würde ich mir nicht anmaßen, einem Gericht Inkompetenz und Befangenheit vorzuwerfen.


    Aber was ich auch schon längere Zeit gemerkt habe: Mit Autofahrern zu streiten hat keinen Sinn, ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern zieht sich quer durch alle Schichten.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    und genau damit muss man im straßenverkehr eben rechnen: das alte, führerscheinneulinge und unkonzentrierte unterwegs sind oder frauen, die im falschen moment das lenkrad verreißen, wenn sie erschrecken.


    So manche Frau könnte Dir das aber auch als Machospruch auslegen. :D
    Warum sollen nur Frauen erschrecken können? Du meinst vielleicht, weil manche Männer so rammdösig hinter'm Lenker sitzen, daß nicht einmal eine Bombe sie aufwecken würde? ;)


    Zitat

    Das ist ja wohl absoluter Stuss. Kein Gericht wird jemanden nur wegen dem Willen des Mobs verurteilen. Zur Verurteilung muß das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, was hier offensichtlich aufgrund der Zeugenaussagen und der Sachverständigengutachten der Fall war.
    Aber wenn ich mich so umschaue, tummeln sich die wahren Experten hier im Forum...


    Es scheint, daß Du im Rechtswesen bewandert bist.
    Aber nehme bitte zur Kenntnis, daß die Öffentlichkeit in Teilen durchaus dieses Bild hat. Daß darunter nur wenige Experten sind, ist logisch. Aber ich denke schon, daß sich die Rechtswelt dessen bewußt sein sollte, daß das so empfunden wird.
    Und drüber diskutieren wird man doch wohl noch dürfen, oder?!
    Für mich ist das auch Teil des Rechtsstaates.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    (...)Aber was ich auch schon längere Zeit gemerkt habe: Mit Autofahrern zu streiten hat keinen Sinn, ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern zieht sich quer durch alle Schichten.


    Grüße Rabb :)


    Du bist dann wohl der beste Beweis, dass es mit Fahrradfahrenden Studenten genauso müßig ist, zu diskutieren. ;) :D [small]SCNR[/small]



    Auch wenn wir mal wieder vom Thema abgekommen sind, geht und ging es hier nicht darum, irgendwelchen Gerichten Befangenheit zu unterstellen. Es wurden meiner und der Meinung vieler Anderer nach, einfach Aspekte ausser Acht gelassen, die zu einer Entlastung des Angeklagten führen könnten.


    Das ist der Punkt. Nicht irgendeine Autofahrerbesessenheit, Machogehabe oder Tempolimitangst.


    Deshalb gibt es nunmal diese Bauchschmerzen bei der Urteilsverkündung, wenn man nicht nur die Tränen- sondern auch die Realitäts- und Sachlichkeitsdrüse anwirft.



    Stefan

  • @ Jochen:
    Das hat aber sicher auch mit Bequemlichkeit zu tun. Wer hier wird sich überhaupt die Mühe machen, und sich mal das Urteil durchlesen? OK, ich weiß es selber nicht, ob, wann und wo es veröffentlicht wird. Aber wenn ich drankomme, werde ich mir sicher mal die Mühe machen und es durchlesen. Leider ist auf der HP des LG KA nichts zu finden, hätte mich gefreut, wenn in so einem die Öffentlichkeit bewegenden Fall das Urteil gleich veröffentlicht worden wäre. Vielleicht wären dann die Gräben und Auffassungen hier weniger tief und konträr.
    Den wenn ich deutschen Gerichten eines vorwerfen werde, dann ist es die absolut mangelhafte Öffentlichkeitsarbeit, viele Urteile und Entscheidungen können dem Volk einfach nicht vermittelt werden. Hat aber auch mit einer gewissen juristischen Selbstgefälligkeit zu tun.
    Und es ist keinesfalls zwangsläufig so, daß die besten Richter an "höheren" Gerichten sitzen. Es kam durchaus schon vor, daß irgendwelche Leute zum BGH oä weggelobt wurden. Daher denke ich, daß es beim OLG genauso der Fall sein kann.


    Naja, in diesem Sinne warten wir die Revision ab,
    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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