Umstellung monatliche auf 2monatige Rechnung = Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo,
    ich habe einen alten Vertrag bei Cellway, der einfach so nebenbei läuft. Dieser ist bereits gekündigt, allerdings erst zum regulären Ablauf Mitte 2005.
    Mit der zugehörigen Karte wird nicht telefoniert. Diese liegt einfach nur im Schrank. So wurden Monat für Monat 9,95 Euro abgebucht. Das hat mich nicht weiter gestört, da ich dies ja bei Vertragsunterzeichnung wusste.
    Nun jedoch gab es wohl eine Änderung, nach welcher allen Kunden, die unter 10 Euro Rechnungsbetrag ihr eignen nennen, nur noch jeden zweiten Monat eine Rechnung erhalten.
    Dies stört mich schon sehr viel mehr. Natürlich könnte man nun sagen, lass doch einfach 9,95 Euro jeden Monat auf dem Konto liegen. Das ist nicht das Problem und darum gehts auch nicht. Jedoch ärgert es mich, dass einfach so das Abbuchungsintervall geändert wird. Zu diesen Konditionen habe ich IMHO keinen Vertrag unterschrieben. Laut Hotline steht mir kein Sonderkündigungsrecht zu. Angeblich wurde auch auf der Juni Rechnung auf diesen Umstand hingewiesen. Aber ehrlich gesagt lese ich mir nicht jeden Satz auf einer Rechnung durch. Das mag mein Verschulden sein.
    Meint ihr, ich sollte es noch einmal schriftlich probieren?
    Irgendwie ist und bleibt Mobilcom einfach Mobilcom....


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Dann telefonier doch einfach eine Minute in der Nebenzeit oder schreib eine SMS pro Monat, dann bist du doch über 10€ wenn ich das richtig sehe.


    Aber abgesehen davon bin ich auch der Meinung daß dir dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen sollte. Sonst kommt der nächste und bucht dann 240€ (alle GG über die gesamte Laufzeit) auf einmal ab. So gehts dann echt nicht.

  • Eine Rechnung für TK-Dienstleistungen kann Dir bis zu 2 Jahren im Nachhinein gestellt werden. Ein Recht zur SoKü besteht hier auf keinen Fall.
    Musst wohl Deine Schubladenkarte noch ein paar Monate behalten.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Da steht dir wohl keim ein SoKü zu. Wenn dir z.B. Januar/Februar im Februar abgebucht wird, hast du sogar den Zinsvorteil.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!