Provisionen und MwSt.?

  • Hi,


    bekanntermaßen ist es ja so, das Provision immer zzgl. MwSt. ausgeschüttet werden.


    Wie ist das nun, wenn man einem Privatmann eine Gutschrift erteilt, kann man da die MwSt. mit auszahlen (bei Geschäftkunden ist da ja kein Thema) oder nicht?


    Soweit ich weiß darf man dann nicht, aber es ist alles recht schwammig und unklar für mich.


    Hat jemand schon Erfahrungen darin?


    Karl :)

    »Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.« Abraham Lincoln
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  • Theoretisch darfst Du natürlich nicht. Dein Steuerberater wird fluchen, wenn Du es doch getan hast. Aber vielleicht kann man da ja irgendwas drehen... Wo kein Kläger... (aber laß Dich nicht erwischen!!! :rolleyes: )

  • Und ich geb Dir mal einen Tip:


    Wenn Du nicht gesperrt werden möchtest, dann nimm die 24 Monatsgrundgebühr bei o2 aus Deiner Sig und poste, daß o2 diese nicht mehr wünscht und Du sie nicht mehr anbieten kannst. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, daß o2 auch hier im Forum liest... :rolleyes: Und momentan werden täglich deshalb Händler gesperrt...

  • 16% MWSt


    Hallo,


    das "Durchreichen" von (Teil-)Provisionen an Endkunden sprich Privatpersonen, erfolgt bei mir immer netto, sonst wird er vom Finanzamt zur Nachzahlung gebeten!


    Ich stütze mich hier auf meine Kenntnisse im Kaufmänischen Bereich und die Aussage meines Steuerberaters.


    Ich lass mich gerne eines besseren belehren!


    Grüsse it-m

  • Hi,


    Auszahlungsbeträge aus Provisionen gegenüber Privatpersonen ergeben auf der Rechnung einen Negativbetrag.
    Dieser muß mit 0% Mehrwertsteuer (0 Euro Mwst.) ausgewiesen werden.


    Noch einmal eine Frage zur Klärung meinerseits bei der Verwendung der Provisonen zur "Subventionierung" des Handys mit Vertrag:


    Wenn ich ein Handy mit Vertrag für 0 Euro anbiete, dann muß ich doch keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen?
    Oder kommt das Finanzamt dann letzendlich so:
    Handy 232 Euro inkl. 32 Euro Mwst.
    Provisionsauschüttung 232 EURO inkl. 0 EURO Mwst.
    Abzuführen 32 EURO!


    Das dürfte eigentlich nicht sein.


    Karl

    »Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.« Abraham Lincoln
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  • Deshalb werden ja normalerweise alle Geräte mit 1.-EUR verkuft. Dort 16% abgezogen = MwSt. Außerdem mußt Du ja Deinen Gewinn noch versteuern... Provisionsgewinn!

  • Hi,


    das der Provisionsgewinn versteuert werden muss ist klar. Es sind eben diese steuerlichen Spitzfindigkeiten und Nachteile die das FA sich da ausdenkt.


    Karl

    »Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.« Abraham Lincoln
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  • Ich oute mich hier mal als Händler... (die Freischaltung für dieses Forum hat ja innerhalb 10min. funktioniert. :top: Wer auch immer dafür zuständig ist ;) )
    Ich mache das ganze nur nebenher und produziere nicht allzuviel Umsatz, bin ja hauptberuflich noch Schüler.


    Ich habe jetzt aber auch so eine Provisionsfrage:


    Ich bekomme z.B. 400€ netto Provision, dann bekomme ich doch 464€ auf's Konto überwiesen, von welchen ich am Jahresende 64€ an das FA bezahlen darf, oder?
    Dann besorge ich dem Kunden ein Endgerät für, sagen wir mal 300€ netto, zahle also 348€ an den Großhandel und gib dem Kunden das Gerät für nen Euro. Die 48€ darf ich dann ja wieder mit den 64€ gegenrechnen und habe noch 16€ an das FA zu zahlen an USt.


    In diesem Beispiel mache ich ja einen Gewinn von 100€, kommen da nochmal irgendwelche Umsatzsteuern drauf oder nur Einkommensteuer (zahl ich eh nicht bei dem Verdienst...)

    Viele Grüße
    Martin

  • Hi Martin


    bitte jetzt nicht falsch verstehen und es ist auch nichts gegen Dich persönlich, aber bist Du nicht der Meinung, dass ein Selbständiger, wie jung auch immer zumindest dieses als elementarstes Werkezeug beherschen sollte?


    Jeder fängt mal an, aber sorry, gewisse Dinge muß man sich aneignen, bevor man anfängt....


    Wie gesagt, nimms mir bitte nicht übel, aber an solchen Dingen krankt die ganze Branche und dann ist es auch kein Wunder, wenn Händler die Preise zerstören, weil Sie das kleine betriebswirtschaftliche 1x1 nicht beherrschen!



    Und jetzt konstruktiv:
    Vorsteuer und Umsatzsteuer werden gegeneinader verechnet, wie Du auch schon gesagt hast.


    Sofern Du Rechnungsbeträge ausweist, muß auch die gesetzliche MwSt. ausgewiesen werden.


    Versteuert wird das Einkommen nach Abzug und Verrechnung von Vorsteuer und USt.


    Auf das Einkommen wird je nach Höhe dann die Einkommenssteuer und auch die Gewerbesteuer angesetzt!


    nur mal für alle Selbstsändigen als Info:


    Die höchste Versteuerung einer Namensfirma beträgt:
    1) zuerst Gewerbesteuer: bis zu 25% des Einkommens
    2) auf den verbleibenden Betrag wird die Einkommensteuer angesetzt, bei Gewerbetreibenden max 43% im Moment


    also mal eben mehr als satte 60% in der Spitze!!!


    Grüße

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