ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Aus für mich aktuellem Anlass hole ich diesen Thread mal hoch.
Wie ist die aktuelle Rechtslage in dieser Frage? Ist es inzwischen so, dass ich bei einer Bestellung über 40,- im Falle einer Rücksendung innerhalb der 2-wöchigen Frist die Rücksendekosten selbst trage?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen: Es kommt darauf an, ob
a) ein Widerrufsrecht bestand oder dieses wirksam durch ein Rückgaberecht ersetzt wurde,
b) dir die Tragung der Rückversandkosten bei Widerruf durch den Unternehmer vertraglich auferlegt wurde (etwa mittels AGB),
c) du den Kaufpreis im Zeitpunkt deines Widerrufes an den Unternehmer geleistet hattest,
d) die gelieferte Sache der bestellten enstpricht,
e) bei Vorliegen eines Sachmangels nicht der Weg über die Mängelhaftung eleganter ist.
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Und muss ich im Falle einer Rücksendung auch die ursprünglichen Versandkosten (also die vom Händler zu mir) tragen, letztlich also beide Transportwege zahlen?
Das Gesetz ist in diesem Punkt nicht eindeutig. Bislang gibt es m.W. auch noch keine obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Problem (bis auf den Laptop-Fall). Die Tendenz geht aber wohl eher dahin, dass die usrprünglichen Versandkosten nicht vom Unternehmer zurückgewährt werden müssen.
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Ich wäre normalerweise nicht so kleinlich, aber in diesem Falle gehts um einen Händler, der sogar eine Kreditkarten-Handlingpauschale (3.5% des Warenwertes) erhoben hat (ja, wusste ich vor der Bestellung), und auch die hat er natürlich nicht erstattet. Und da frage ich mich dann zumindest, ob es jetzt aktuell rechtens ist, dass ich im Falle des Widerrufs beide Transportwege zahlen muss.
Und ob so eine Kreditkartengebühr so richtig rechtens ist, ist IMHO ebenfalls fraglich...
Wenn du diese Pauschale an den Unternehmer direkt geleistet hast, würde ich zu einer Rückgewährpflicht tendieren.