Hallo
Ich habe jetzt auch mal ein Problem mit einem Käufer bei ebay. Vor ca 2 Wochen verkaufte ich bei Ebay ein Autoradio. Darauf gab ich eine Funktionsgarantie von 2 Wochen. Nun ist es leider kaputt gegangen (vielleicht sogar auf Verschulden des Käufers) und der Käufer will das ich das Gerät zurück nehme.
Aber: Ich meinte das eigentlich mit der Funktionsgarantie so, dass ich nur bis zum Einbau Garantie gebe. Wenn danach das Gerät fehlerfrei läuft ist somit die Garantie erloschen.
Bin ich im Recht oder nicht?
:confused:
MfG