Probleme bei ebay

  • Hallo


    Ich habe jetzt auch mal ein Problem mit einem Käufer bei ebay. Vor ca 2 Wochen verkaufte ich bei Ebay ein Autoradio. Darauf gab ich eine Funktionsgarantie von 2 Wochen. Nun ist es leider kaputt gegangen (vielleicht sogar auf Verschulden des Käufers) und der Käufer will das ich das Gerät zurück nehme.


    Aber: Ich meinte das eigentlich mit der Funktionsgarantie so, dass ich nur bis zum Einbau Garantie gebe. Wenn danach das Gerät fehlerfrei läuft ist somit die Garantie erloschen.


    Bin ich im Recht oder nicht? :rolleyes: :confused:


    MfG

    !!!!Nokia 4ever!!!!
    seit dem 29.3.03 auch als Linux PDA Killer bekannt!
    Rechtschreibfehler sind gewollt und sollen zur allgemeinen Belustigung des Boards dienen !

  • SuperReal


    Das verstehe ich nicht: Du sichert freiwillig 2 Wochen zu, sagst dann aber, es sei nur bis zum Einbau gemeint gewesen. Richtig? Ich weiß ja nicht, welcher Wortlaut genau in der Auktion stand, aber meiner Meinung nach sind 2 Wochen nunmal 2 Wochen, unabhängig davon, wann der Käufer das Gerät einbaut. Und anscheinend hat sich der Käufer noch innerhalb dieser 2 Wochen bewegt.


    Wie das Ganze rein rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber zumindest vom Gefühl ist es für mich klar, daß der Käufer innerhalb der von Dir gesetzten 2-Wochen-Frist das Teil bemängelt. Damit wäre für mich eine Rücknahme selbstverständlich.


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • also ich meinte das so, dass ich ihn 2 wochen zeit zum einbau gebe und wenn es problemlos funzt nach dem einbau ist die garantie erloschen weil es ja funktionierte!

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  • So würde ich das auch sehen.


    Davon abgesehen würde ich niemals als Privatverkäufer eine Funktionsgarantie geben.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Quizfrage ist nach wie vor:
    Was genau hast Du geschrieben? Kannst Du das mal zitieren oder die Auktion verlinken?


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • Du wirst doch sicherlich einen Link zu deiner Auktion anbieten können, oder ;)... dort wird es ja im Klartext stehen, wenn da stand -2 Wochen Funktionsgarantei oder wie auch immer, dann sind 2 Wochen 2 Wochen- , und nichts anderes ;)

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  • Hi,


    wenn Du zwei Wochen Funktionsgarantie gibst gilt das m. E. für diesen Zeitraum - völlig unabhängig vom Einbauzeitpunkt. Es sei denn Du könntest dem Käufer einen Einbaufehler nachweisen. Das wird aber wohl schwierig.

  • hier ist der ebay link. Ich hatte es ihm erst nach der auktion zugesichert! :(

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  • Re: Probleme bei ebay


    Zitat

    Original geschrieben von SuperReal
    Aber: Ich meinte das eigentlich mit der Funktionsgarantie so, dass ich nur bis zum Einbau Garantie gebe. Wenn danach das Gerät fehlerfrei läuft ist somit die Garantie erloschen.


    Entscheidend ist der sogenannte objektive Empfängerhorizont. D.h.: Es kommt nicht darauf an, was Du (der Erklärende) meintest. Es kommt aber auch nicht auf das (subjektive) Verständnis des Empfängers der Erklärung an. Entscheidend ist vielmehr, wie ein objektiver Beobachter in der Person des Erklärungsempfängers die Erklärung verstehen durfte. Alles klar? :confused:

  • Hm, solange deine Zusicherung nirgendwo schriftlich auftaucht, ist es so, das du keine Garantie geben mußt. Wenn aber irgendwo geschrieben steht, du übernimmst für 2 Wochen die Garantie, dann kommst du um die 2 Wochen nicht rum, aber ich würde mir allerdings von ihm schriftlich bestätigen lassen, das er das Radio nicht falsch angeschlossen etc. hat. Dann damit ab zum Händler und durchchecken lassen. Falls die feststellen, das der Schaden von ihm verursacht wurde, das Geld behalten und ihn unterrichten...

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