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  • Mir ging es um die 24 Monate.
    Aber damit wir es genau wissen:


    Sachmangelhaftung vs. Garantie



    Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.


    Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine freiwillige und frei auszugestaltende Leistung des Herstellers oder Verkäufers.



    Zur Sachmangelhaftung


    Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.


    Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluss (§ 444 BGB).





    Was ist ein Mangel?


    Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:


    Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.


    Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.


    Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.




    Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?


    Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:


    Nacherfüllung
    Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.


    Rücktritt
    Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden.


    Minderung
    Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muss sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.


    Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!




    Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?


    Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, dass der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.


    Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
    Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.


    Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.


    Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.



    Zur Garantie


    Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. "Nach Belieben" bedeutet, dass die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.


    Die Garantieleistung kann



    an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (sehr häufig: Garantie nur für Erstbesitzer)



    bestimmte Kosten ausschließen (Materialkosten, Versandkosten) und



    die Leistung einschränken (Ersatz durch aktuelles Gerät gegen Aufpreis).


    Daher empfiehlt es sich, die Garantiebedingungen genau (!) zu studieren.



    Für eine Garantie gelten gem. § 477 BGB nur wenige Bestimmungen:



    Sie muss einen Verweis auf die gesetzlichen Rechte aus der Sachmangelhaftung enthalten und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.



    Sie muss den Umfang der Garantie enthalten und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung notwendig sind, insbesondere Dauer und räumlichen Geltungsbereich sowie den Namen und die Anschrift des Garanten.



    Sie muss auf Verlangen in schriftlicher Form ausgehändigt werden.



    Fazit:
    Eine Garantie gilt also nur zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und ist in ihrem Umfang im Vergleich zur Sachmangelhaftung meist eingeschränkt.
    Andererseits gilt sie oftmals auch für Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten, was für die Sachmangelhaftung nicht zutrifft.



    Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1152.html


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Thx für die rege Beteiligung, allerdings ist mir schon klar was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Deswegen hab ich ja gefragt wie lang die Garantie bei Samsung ist.
    Also stimmen jetzt die 12 Monate?

  • Gehört zwar nicht so ganz hier her, da aber bei vielen hier Unruhe bezüglich der Pixmania-Geräte vorliegt#, kurz mal folgende Info:


    Ich habe dort letzte Woche eins bestellt mit Liefertermin 20.12.. Dann stand da ja plötzlich der 27.12..


    Meins ist heute morgen ausgeliefert worden. Es sind also tatsächlich neue Geräte bei denen eingegangen ;) . Der 27. gilt also nur für neuere Bestellungen.


    Gruss

    Wenn alles andere fehlschlägt, sollte man die Bedienungsanleitung lesen.


    Gebrauchsanweisung:
    Vor dem Gebrauch - schütteln
    Nach dem Schütteln - nicht mehr zu gebrauchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Seth
    Das D500 kommt erst im Januar, und zwar den 10. Das ist vier Tage nachdem die Heiligen Drei Könige kamen!


    wieso antwortet Samsung heute dann auf meine Mail von Ende letzter Woche hiermit:



    also ich bleib zuversichtlich! :top: :D


  • Na, dann wirst du es ja morgen haben. Ist zwar ein teurer Preis, aber der Service einfach top.

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  • Zitat

    Original geschrieben von black.stealth
    jep, haben wir, hab mir grad eins zugelegt ;)


    heisst das ihr habt nicht die franz. version sondern jetzt die .ch bzw .de?
    wieviel stück habt ihr geliefert bekommen?

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