Unterschied Kraftfahrer ./. Berufskraftfahrer

  • Hallo,


    mich interessiert folgendes:


    was ist der Unterschied zwischen einem Kraftfahrer ( LKW-Fahrer ) und einem Berufskraftfahrer?


    Kraftfahrer: man hat z.B. den (alten ) FS Klasse 2, bewirbt sich bei Spedition XYZ, fährt LKW von A -> B und erhält dafür XYZ Euro Lohn/ Gehalt.


    Berufskraftfahrer: z.B. Umschulung zum Berufskraftfahrer, Prüfung vor der IHK, man fährt auch für die Spedition XYZ und erhält dafür Lohn/ Gehalt XYZ Euro.


    Aber wo ist nun der Unterschied, ausser das man als Berufskraftfahrer eine " Lehre " gemacht hat, mit abschl. Prüfung vor der IHK?


    Einen Freund interssiert dieses brennend ( mich mittlerweile auch ). Die Löhne der Speditionen sind gleich, da ist es egal ob man nun Berufskraftfahrer ist oder nicht. Als Berufskraftfahrer hat man wohl noch einen Gefahrgutschein und Staplerschein. Aber wenn man nur einen LKW führen will, ist es das selbe "in grün".


    Gibt es für die Rente unterschiede? Irgendwas muß es doch sein.



    Viele Grüße,
    thorty

  • Der Unterschied ist der, dass du als Berufskraftfahrer eine zweijährige(?) Ausbildung (und dabei schon verdienst) machst und dabei vieles lernst, was du als Kraftfahrer (Führerschein muss man selber bezahlen) nicht lernst. Einen Gefahrgutschein müsste man auch als Kraftfahrer machen können. Einen Staplerschein kann auch jeder machen.
    Ein weiterer Unterschied ist, dass du einen Führerschein der Klasse C/CE erst mit 21 Jahren machen kannst. Als Berufskraftfahrer ist dies schon mit 18 Jahren möglich.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Foxy und an jeden anderen...


    Hi,


    das mit dem Gefahrgutschein und Staplerschein habe ich ja schon geschrieben.Ich weiß das der zu der Ausbildung gehört, und man den als Kraftfahrer selber zahlen muß.


    Mir geht es hier mehr darum, ob man bei berufsunfähigkeit / Rente usw. besser abgesichert ist. Dieses meinen nämlich einige, die Berufskraftfahrer sind.


    Eigentlich düfte das ja nicht so sein, denn bei Lohn XYZ zahle ich ja Sozialabgaben, unabhängig welchen beruf ich nun mache. Oder liege ich falsch?


    Gruß
    thorty

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    ... Ein weiterer Unterschied ist, dass du einen Führerschein der Klasse C/CE erst mit 21 Jahren machen kannst. Als Berufskraftfahrer ist dies schon mit 18 Jahren möglich...



    Äh ich bin 20 und bin weder Berufskraftfahrer, noch Kraftfahrer, und habe trotzdem Führerscheinklassen B, C, C1, C1E & CE.
    Du kannst (ausser Bus + Bus mit Anhänger erst mit 21 [glaub ich]) jeden Führerschein schon mit 18 machen, allerdings darfst du LKWs erst ab 21 gewerblich fahren.


    Sprich: Für nen Freund darfst du mit 18 nen 40 Tonner fahren um ihm unentgeltlich beim Umzug zu helfen.
    Allerdings darfst du nicht mit 18 für eine Spedition [b]gewerblich[/] Fahrzeuge über 7,5 t fahren.
    Also bei beiden Beispielen nat. nur wenn du nen C bzw. CE Schein hast.



    Kölly

  • @Koelly


    Hi,


    womit wir am Tehma vorbei sind. :)


    Aber trotzdem mal interessant zu wissen.


    Dennoch: wer kennt den "gravierenden" Unterschied zwischen Kraftfahrer und Berufskraftfahrer ?


    Gruß
    thorty

  • Zitat

    Original geschrieben von Koelly
    Äh ich bin 20 und bin weder Berufskraftfahrer, noch Kraftfahrer, und habe trotzdem Führerscheinklassen B, C, C1, C1E & CE.
    Du kannst (ausser Bus + Bus mit Anhänger erst mit 21 [glaub ich]) jeden Führerschein schon mit 18 machen, allerdings darfst du LKWs erst ab 21 gewerblich fahren.


    Sprich: Für nen Freund darfst du mit 18 nen 40 Tonner fahren um ihm unentgeltlich beim Umzug zu helfen.
    Allerdings darfst du nicht mit 18 für eine Spedition [b]gewerblich[/] Fahrzeuge über 7,5 t fahren.
    Also bei beiden Beispielen nat. nur wenn du nen C bzw. CE Schein hast.

    Das ist natürlich richtig. Aber da thorty ja - jedenfalls hatte ich das so verstanden - gewerblich fahren will, gilt hier natürlich die Altergrenze von 21 Jahren. Bei Berufskraftfahrern gilt diese dann nicht. Die Klassen C1 und C1E sind von der Altersbeschränkung meines Wissens nicht betroffen.
    Aber jetzt zum Thema zurück. Weder das Arbeitsamt noch die Krankenkasse und erst recht nicht die Rentenversicherung fragt dich, ob du eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht hast oder nicht. Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass vielleicht einige Firmen bevorzugt Berufskraftfahrer wegen der besseren Qualifikation einstellen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Sorry wenn ich immer mehr OT werde, aber ich habe gerade folgendes gefunden: ..:lklick:..


    Hier steht z.B. bei der Führerscheinklasse C: "Alkoholverbot max. 0,1‰"
    Gilt das jetzt für mich auch,wenn ich Auto fahre?


    Thx
    Kölly

  • Alkohol


    Hi Koelly,


    also vorweg: keiner, der so große Fahrzeuge führt, sollte Alkohol trinken während oder vor dem "Dienst"...


    Dennoch: SEHR interessant, was DU gepostet hast. Ich hätte das nie gedacht, bzw. gewusst, das bei 0,1 Promille Schluß ist.


    Tja, man lernt nie aus.


    Gruß
    thorty

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