Mal wieder Probleme mit eBay-Verkäufer

  • Hallo Zusammen,
    ich habe kürzlich ein 8210 bei eBay ersteigert.
    Das Handy wurde mir als 3/4 Jahr alt und technisch ok verkauft.


    Das sich das Gerät schon nach näherem begutachten als älter erwies. Habe ich es mit Hilfe der IMEI überprüfen lassen und siehe da:


    Es wurde am 17.10.2000 in Betrieb genommen -> es ist also älter als 9 Monate!


    Das Handy wurde das erste Mal am 03.05.2001 repariert, dann am 14.06.2001 und zum Schluss am 09.12.2001 (der letzte Fehler konnte nicht richtig behoben werden, da er zeitweise immer noch auftritt) -> es ist also nicht technisch in Ordnung!


    So, ich habe dann den Verkäufer mit diesen Tatsachen konfrontiert.
    Dieser hat das Handy für eine Kollegin versteigert.
    Nun gut... diese ist heute erst aus dem Urlaub gekommen.


    Auch Ihr habe ich die Fakten nahe gelegt und meinen Wunsch geäußert, dass ich das Handy zurückgeben möchte.


    Jetzt kommt der Kracher: Die Gute meinte, Sie hatte das Gerät vor einem 3/4 von Nokia getauscht bekommen und konnte ja nicht wissen, dass es älter ist. Und sie wird das Handy nicht zurücknehmen. Ich soll mich mit Nokia (:gpaul:???) in Verbindung setzen und klären, warum sie damals ein Gebrauchtes bekommen hat...


    Bin ich den im Irrenhaus :mad: ???


    Nun kommt auch bei mir irgendwann die Zeit, wo ich meine Geduld verliere.
    Ich habe Sie nochmals freundlich um Rücknahme gebeten und falls sie dies nicht möchte, habe ich ihr sanft mit einem Anwalt und Anzeige wegen Betruges gedroht.


    Eben habe ich die Antwort bekommen: Sie hätte mir ihrem Anwalt gesprochen und der hat ihr Recht geben. Ich solle sie ruhig anzeigen usw. wegen der paar Kröten. Und sie würde sich nicht auf meinem Niveau herablassen... uuiiiiiiiiiiiiii.


    Was meint Ihr? Wer hat Recht?
    Ist ein Anwalt hier, der mir ein paar Tipps geben kann?
    Übernimmt das mein Rechtschutz?
    Soll ich gleich Anzeige erstatten?


    WAS SOLL ICH MACHEN??? HILFE!!!


    Viele Grüße
    Marc

    Auch die Zukunft ist leider nicht mehr das, was sie einst war.

  • Wenn Du das Geld nicht länger als 14 Tage überwiesen hast, kannst Du es zurückbuchen lassen. Ansonsten muß sie das Gerät zurücknehmen, da ihre Beschreibung nicht den Tatsachen entsprochen hat. Das ist Betrug. Ganz klar. Ich würde ihr sagen, daß du Rechtschutz hast und, daß Du auf jeden Fall klagen wirst und dann die Kosten für sie um etliches größer als der Streitwert sind. Außerdem würde ich sie anrufen. Täglich. Mehrmals. In der Früh, zu Mittag, am Abend und...naja. So lange bis sie aufgibt. Es ist kein Telefonterror, da Du ja nur Dein Recht willst. Beschimpf sie nicht, sag ihr immer das gleiche "Ich möchte, daß Sie das gerät zurücknehmen und werde erst dann nicht mehr anrufen, wenn sie dies getan haben". Keine Beschimpfungen, sachlich bleiben. Irgendwann wird sie entnervt aufgeben.


    Halt uns bitte am Laufenden, würde mich interessieren, wie sich das entwickelt.


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Wenn Du das Geld nicht länger als 14 Tage überwiesen hast, kannst Du es zurückbuchen lassen.


    Das stimmt definitv nicht. Überweisungen kann man nur solange zurück bucken lassen, bis es auf dem anderen Konto noch nicht verbucht worden ist. Woher kommt bloß immer der Irrglaube es ginge anders?

  • Nabend!
    Überweisungen kann man nicht zurückbuchen lassen. Beim Lastschriftverfahren sieht das schon anders aus! Aber das ist ja hier nicht der Fall.
    Wer sagt Dir denn das das mit dem Tausch bei Nokia nicht stimmt?
    Wenn es stimmen sollte würde ich mich an ihrer Stelle auch nicht auf eine Rücknahme einlassen.
    Sie muss über den Tausch bei Nokia doch was schriftliches haben! Das soll sie dir mal faxen o. mailen.
    Das mit den Telefon anrufen wird ich aber lassen, denn vielleicht sieht sie es doch als TT (Telefonterror :D ) an und dann gibts für dich evtl. noch Ärger.


    Mich persönlich würde sowas aber auch ärgern.Hab zum Glück bis jetzt immer nur die weißen Schafe erwischt!


    Gruß Mr.Kittin

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Wenn Du das Geld nicht länger als 14 Tage überwiesen hast, kannst Du es zurückbuchen lassen.

    Dieses "Geschichte" wird auch durch ständiges Wiederholen der TT-User nicht wahrer. Eine Zurückbuchung ist leider nicht (!) möglich. Zurückbuchen lassen kann man nur solche Beträge, die vorher vom Konto abgebucht wurden.


    Zitat


    Ansonsten muß sie das Gerät zurücknehmen, da ihre Beschreibung nicht den Tatsachen entsprochen hat. Das ist Betrug. Ganz klar. Ich würde ihr sagen, daß du Rechtschutz hast und, daß Du auf jeden Fall klagen wirst und dann die Kosten für sie um etliches größer als der Streitwert sind. Außerdem würde ich sie anrufen. Täglich. Mehrmals. In der Früh, zu Mittag, am Abend und...naja. So lange bis sie aufgibt. Es ist kein Telefonterror, da Du ja nur Dein Recht willst. Beschimpf sie nicht, sag ihr immer das gleiche "Ich möchte, daß Sie das gerät zurücknehmen und werde erst dann nicht mehr anrufen, wenn sie dies getan haben". Keine Beschimpfungen, sachlich bleiben. Irgendwann wird sie entnervt aufgeben.


    Halt uns bitte am Laufenden, würde mich interessieren, wie sich das entwickelt.


    mfg,
    Oliver

    Zitat


    Oliver schildert einen möglichen Weg, den zu gehen ich aber als etwas umständlich und "krass" empfinde.


    Wäre es nicht viel einfacher mow, wenn Du das Gerät einfach wieder per Ebay oder dergleichen verkaufst? (natürlich mit einem wahren Beschreibung?).


    Persönlich ziehe ich immer eine sanftere Methode vor. Diese liegt darin, dass ich sozusagen der Person "ins Gewissen" rede. Dazu gehört ausdrücklich nicht das Drohen mit meinem Anwalt. Habe diesbzgl. die Erfahrung (sechs Jahre Mobilfunkhändler) gemacht, dass von 100 Anwaltdrohungen circa 5 oder weniger Personen ihre Drohung in die Tat umsetzen. Und meist kommt dann auch nur ein schlecht formulierter Brief und nicht mehr.


    Sei nett, freundlich aber bestimmt. Wenn das nicht zieht...willst Du Dir tatsächlich wegen den paar Kröten die Laune verderben?. Verkaufs wieder und die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass Dein Verlust nicht besonders hoch ausfallen wird.



    Gruß


    Heiko


    P.S.: hat der Verkäufer Dir nicht eine Rechnung beigelegt? Darauf bestehe ich IMMER!.
    Ich biete des Weiteren nie bei Auktionen mit, bei denen die Auktionsbeschreibung Lücken aufweist, oder die Historie fraglich ist.


    Ist dies nicht der Fall, so darf man sich imho auch nicht wundern. Je weniger "Faktoren stimmen", desto höher ist imho das Risiko, bei Ebay negativ überrascht zu werden und desto geringer ist auch der Auktionspreis.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Heiko Schulz
    Dieses "Geschichte" wird auch durch ständiges Wiederholen der TT-User nicht wahrer. Eine Zurückbuchung ist leider nicht (!) möglich. Zurückbuchen lassen kann man nur solche Beträge, die vorher vom Konto abgebucht wurden.



    Das verstehe ich jetzt nicht. Dann geht es ja doch? Oder hab' ich jetzt einen :gpaul:?


    Wenn er das Geld von seinem Konto auf ihres überwiesen hat (also den Betrag von seinem abgebucht hat), dann müßte er doch laut dem, was Du schreibst diesen Betrag wieder zurückbuchen lassen können. Ich versteh' jetzt nix mehr...


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7


  • Er hat dem Verkäufer das Geld überwiesen.


    Hätte der Verkäufer einen Abbuchungsauftrag, dann liegt eine Abbuchung vom Verkäufer vor, die man zurückbuchen kann (aber auch hier verwechsel ich immer den Lastschrift- und den Abbuchungsauftrag).

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  • Re: Heiko


    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Aha, wieder was gelernt! Bin auf dem Gebiet noch nicht soo bewandert...


    mfg,
    Oliver


    Kein Problem..sowas liest man hier (per Zufall) oder durch try and error, wenn es zu einem Problemfall wie hier kommt.


    Gruß


    Heiko :)

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  • ahja...


    Danke für die vielen Tipps :).


    @Mr.Kittin: Es ist m.E. nicht mein Problem, ob das mit Nokia stimmt, oder auch nicht. Kennst Du den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Wenn es wirklich so wäre, dann kann Sie sich mich Nokia herumschlagen!


    Benz-Driver: Deine Methode ist mir etwas zu streßig ;). Muss schließlich auch arbeiten.


    Heiko: Natürlich hast Du Recht, der Streitwert ist hier viel zu gering. Ich warte jetzt erst einmal ab, was die Dame mir heute berichtet. Sie sagte ja auch, sie hätte ihren Anwalt informiert ;).


    @all: Ich habe mir natürlich auch rechtlichen Rat geholt. Hier ein Auszug aus der Mail:


    Der Vertrag ist zwischen dir und dem Versteigerer und nicht zwischen dir und der wahren Eigentümerin zustande gekommen. Eine Konstruktion wie die mittelbare Stellvertretung (ohne Offenlegung des wahren Vertragspartners) oder der Verpflichtungsermächtigung kennt das BGB in einem Fall wie diesem nicht.


    Wenn der Sachverhalt wie von dir geschildert ist, liegt ganz klar ein Sachmangel iSd § 434 BGB vor, der dir zunächst ein Nachbesserungsrecht gibt. Dieses scheint hier aber von vorneherein unmöglich iSd § 275 I BGB zu sein, so dass du entweder mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kannst.


    Dies alles natürlich gegenüber dem Verkäufer auf eBay, wie gesagt, die wahre Eigentümerin hat mit dem Vertragsschluss zwischen dir und dem Versteigerer nichts zu tun, was diese Person sagt, braucht dich nicht zu scheren


    Ja, das ist doch auch nicht schlecht, oder ;)?


    Ich werde mal den Versteigerer mit diesen Tatsachen konfrontieren. Mal schauen, ob er mit mir in den Krieg ziehen will :D.


    Sobald ich was neues weiß, melde ich mich.


    Viele Grüße
    Marc

    Auch die Zukunft ist leider nicht mehr das, was sie einst war.

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