Mal wieder Probleme mit eBay-Verkäufer

  • @ mow


    Zuvorderst:
    Du selbst hast mit deiner Bewertung
    "Netter Kontakt! Schnelle Lieferung und Ware wie beschrieben! Vielen Dank!!"
    offenbar vorschnell bestätigt, dass alles im Sinne des geschlossenen Kaufvertrages ordnungsgemäß abgewickelt wurde, insbesondere die gelieferte Kaufsache der Beschreibung entsprach.
    Kommentar: ???


    Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 Abs.1 HS1 BGB gegenüber dem Mädel selbst scheitert ausweislich deiner Ausführungen über ihre Äußerungen.
    Sie geht nicht ungeschickt vor bei ihren Äußerungen.
    § 123 Abs.2 S.1 BGB, Täuschung durch den versteigernden Bekannten des Mädels nur, wenn dieser Dritte die Täuschung kannte oder kennen mußte.
    Bekommst du idR nie bewiesen.
    Beide gehen nicht ungeschickt vor.


    Betrug, § 263 StGB, hilft dir bei zivilrechtlicher Rückabwicklung eines Kaufvertrages nicht weiter.
    Scheiterte wohl auch am nicht zu beweisenden Vorsatz.


    Tipp für die Zukunft:
    Vor Kauf bei eBay rechstverbindlich die dir wichtigen Aspekte vom Verkäufer zusichern lassen (Nicht nur "meines Wissens", allgemeine Anpreisungen und Werbeaussagen, sondern rechtsverbindliche Zusicherung).
    So trennst du zuverlässig "Spreu von Weizen", nicht nur bei eBay.


    Bei deiner Rechtschutzversicherung anrufen und unter Schilderung des Sachverhaltes eventuelle Kostenübernahme zumindest einer Beratung klären.
    Mit einer Kopie deiner Rechtschutzversicherungspolice zu einem Anwalt/einer Anwältin deiner Wahl in deiner Nähe gehen.
    Bei einem Streitwert von 125,00 € wird sich niemand darum reissen.
    Allerhöchstens im Rahmen einer privatautonom zulässigen Honorarvereinbarung.
    Kosten/Nutzen-Abwägung musst du danach selber anstellen.

  • na super...


    JurTech: Ja, leider hast Du Recht. Ich habe meine Bewertung zu schnell abgegeben. Ich habe erst im nachhin feststellen können, dass das Gerät nicht der Beschreibung entspricht.
    Ich habe diesbezüglich auch schon eBay kontaktiert, aber die weigern sich die Bewertung herauszunehmen. Auf einen Kommentar zu der Bewertung habe ich bisher verzichtet, weil Versteigerer nicht gleich Verkäufer ist.


    Was meinst Du, wie stehen meine Chancen das ich mein Geld zurückbekomme?
    Was ist mit §434 BGB bzw. §275 BGB? Greifen die in diesem Fall nicht?


    Viele Grüße
    Marc

    Auch die Zukunft ist leider nicht mehr das, was sie einst war.

  • Manchmal wirken seriöse, anwaltschaftliche Schreiben kleine Wunder.
    Erledige dies - wie vorbeschrieben - mit einem Anwalt/einer Anwältin deines Vertrauens an deinem Wohnort - wenn und soweit du eine Kostenübernahmezusage deiner Rechtschutzversicherung hast.
    Unter Umständen arbeitet die örtliche Verbraucherzentrale (VBZ)mit "dieser oder jener" Kanzlei zusammen. Unter Berufung auf die Empfehlung der VBZ übernehmen diese zumeist auch derartige Streitwert-Kleinigkeiten ohne privatautonom zulässige Honorarvereinbarung.
    Alles andere hier im Forum verkäme mehr oder weniger zu juristischer Kaffeesatzleserei.
    VIel Glück!

  • Hi!
    @ mow
    Es ist mir schon klar das sie das mit Nokia klären muss!Es geht mir nur darum das erstmal bewiesen wird, ob das mit dem Tausch überhaupt stimmt.


    Gruß Mr.Kittin

  • Zitat

    Original geschrieben von JurTech
    Manchmal wirken seriöse, anwaltschaftliche Schreiben kleine Wunder.
    Erledige dies - wie vorbeschrieben - mit einem Anwalt/einer Anwältin deines Vertrauens an deinem Wohnort - wenn und soweit du eine Kostenübernahmezusage deiner Rechtschutzversicherung hast.
    Unter Umständen arbeitet die örtliche Verbraucherzentrale (VBZ)mit "dieser oder jener" Kanzlei zusammen. Unter Berufung auf die Empfehlung der VBZ übernehmen diese zumeist auch derartige Streitwert-Kleinigkeiten ohne privatautonom zulässige Honorarvereinbarung.
    Alles andere hier im Forum verkäme mehr oder weniger zu juristischer Kaffeesatzleserei.
    VIel Glück!


    Hallo Zusammen,
    leider haben den Verkäufer meine Argumente relativ wenig interessiert...:(.
    Ich habe zwar die Zusage meiner Rechtschutzversicherung, aber bei 100 Euro Selbstbeteiligung ist das ganze ein recht teueres, wenn nicht sogar sinnloses Unterfangen.
    Ich denke, der Vorschlag von JurTech ist nicht schlecht und würde bestimmt auch Wirkung zeigen. Aber für 100 Euro Selbstbeteiligung...:(.


    Kennt Ihr einen Anwalt, der gegen einen geringen Unkostenbeitrag, für mich das Schreiben aufsetzt?


    Falls Ihr so jemanden kennen solltet, der ein Herz für einen handygeschädigten User hat, dann meldet Euch bitte per PN oder mow@m-o-w.de bei mir.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
    Marc

    Auch die Zukunft ist leider nicht mehr das, was sie einst war.

  • HI,


    Du kannst Dich ja erstmal vom Anwalt beraten lassen wie der die Chancen sieht. Kostet so um die 20 Euro. Wenn die Sache einigermaßen sicher ist kannst Du ja immer noch klagen. Ich mußte auch mal einen Ebaykäufer verklagen und der Streitwert lag bei 200 DM. War kein Problem wegen der geringen Summe und ich habe den Prozess auch gewonnen :top: Das ganze hat sich aber über 1 1/2 Jahre hingezogen, Verhandlung war Sitz des Käufers, was die Sache auch noch verzögerte.


    Ich habe es aber nicht bereut und Papierkrieg hatte ich kaum, lief fast alles per E-Mail mit der Kanzlei :top: Sicher mußt Du erstmal den Kaufpreis und ev. Gerichtskosten entbehren können (brauchst ja sicher ein anderes Handy :confused: Beweissicherung :confused: ), aber es hat sich in meinem Fall gelohnt.


    Was Deine Bewertung betrifft würde ich das nicht überbewerten. Wichtig ist IMHO was in der Artikelbeschreibung stand und kleine Fehler, oder Reperaturdaten sieht man ja nicht sofort. Ich bin auch der Meinung, daß der Freund/Kollege den schwarzen Peter hat. Er hat das Teil versteigert, er ist Dein Vertragspartner und an den hast Du auch sicher überwiesen? Was der da mit der Kollegin gemauschelt oder vereinbart hat ist nicht Dein Problem. Der kann Dir ja auch Märchen erzählen :o Du schreibst, der fehler wurde nicht behoben! Da das Handy ja schon mehrmals zur Rep. war, muß das also auch die Dame gewußt haben, es ist jedenfalls davon auszugehen. Auf der Rechnung/Reperaturschein steht normalerweise ob das Handy getauscht oder repariert wurde. Wenn das da steht (mit IMEI) dann hat sie/der Typ sehr schlechte Karten da er ja wußte, daß das Handy nicht neu war.


    Ich habe grade gelesen, daß der Typ schon mal ein defektes Handy verkauft hat (neg. Bewertung). Ist auf jeden Fall hilfreich beim Prozess wenn es darum geht die Seriösität des Verk zu beurteilen. Auf jeden Fall solltest Du von der Seite, Bewertungen, Mails usw. gleich Kopien machen.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von mow
    Ich habe zwar die Zusage meiner Rechtschutzversicherung, aber bei 100 Euro Selbstbeteiligung ist das ganze ein recht teueres, wenn nicht sogar sinnloses Unterfangen.
    Ich denke, der Vorschlag von JurTech ist nicht schlecht und würde bestimmt auch Wirkung zeigen. Aber für 100 Euro Selbstbeteiligung...:(.


    Ähm ... Mußt Du die 100 EUR nicht nur zahlen, wenn Dir (bzw. Deiner Versicherung) im Ergebnis Kosten entstehen? Wenn Du einen evtl. stattfindenden Prozeß gewinnst, dann fällt doch auch diese Selbstbeteiligung nicht an (da dann der Verlierer sämtliche Kosten übernehmen muß), oder?

  • Hallo Ihr Zwei,
    danke für Eure Tipps...
    Aber Ihr sagt es ja beide, wenn es vor Gericht geht und ich gewinnen sollte, dann entstehen mir keine Kosten.
    Wenn der Verkäufer jetzt aber schon auf das erste Schreiben eines Anwaltes reagieren bzw. das Handy zurücknehmen würde, dann müsste ich doch die Kosten tragen, oder?


    Deshalb dachte ich, dass mir ein Anwalt gegen einen kleinen Unkostenbeitrag das Schreiben aufsetzt.


    Vielleicht meldet sich ja noch ein Juri ;) bei mir...


    Wenn nicht, werde ich wohl wirklich nächste Woche zu einem Anwalt gehen.


    Viele Grüße
    Marc

    Auch die Zukunft ist leider nicht mehr das, was sie einst war.

  • @ mow


    Mit folgenden Kosten mußt du rechnen:


    Streitwert 125, 00 €
    Mit Beweisaufnahme.
    Urteil, also kein Vergleich (letzterer ist teurer)
    I. Instanz (nur der Vollständigkeit halber)


    Kostenrisiko: 275,22 € (anwaltschaftliche Vertretung)


    Gerichtskosten: 75,00 € (Ohne Anwälte)


    Nur eine Partei anwaltschaftlich vertreten: 175,11 €


    Anwalt verdient: 100,11 €


    Das ist wenig genug für den enormen Aufwand.


    Kommen im Rahmen der Beweisaufnahme Gutachterkosten hinzu, wird es richtig teuer. IdR erholt dein/e Anwalt/in allerdings eine diesbezügliche Kostenübernahmeerklärung der Rechtschutzversicherung.


    Im Obsiegensfalle hat die gegnerische Partei diese Kosten zu tragen.


    Wie gesagt: Anwalt/Anwältin vor Ort.


    Trotzdem ein schönes Wochenende!
    CU,
    Martin

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