Bundesrichter prüfen Widerrufsrecht für eBay-Kunden

  • Zitat

    Original geschrieben von Prilmayer
    Ebay Auktion war von einem gewerblichen....
    gekauft wurde über normale versteigerung als Höchstbietender


    Ok.
    Wenn dein Bekannter als Privatperson gekauft hat, dann steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habe soeben die neue Option "Sofort & Neu*" bei Ebay entdeckt.


    Warum denn das jetzt? Die Händler müssen die Ware doch auch afaik,
    selbst wenn sie diese Option nicht gewählen haben, zurücknehmen?


    Unerfahrene Teilnehmer müssen doch annehmen, dass sie die Ware nur
    zurückgeben können, wenn diese Option vom Händler gewählt wurde.


    Sermen


    *Zur Erklärung:
    Brandneue Artikel mit der Option 14-Tage-Geld-zurück, festgelegten
    Versandkosten und Sofort-Kaufen.


  • Tja, das kommt davon, weil ebay gerne Gesetzgeber spielen möchte. Die haben sogar öffentlich der Regierung den Vorschlag gemacht, für Powerseller mit -nach ebay Ansicht - geringen Jahresumsätzen, die für diese gewerblich Handelnden im Verhältnis mit einem Vebraucher an sich greifenden Fernabsatzregelungen per gesetzlicher Regelung ausser Kraft zu setzen. Steht irgendwo weiter oben im Thread.


    Klar muss ein Händler auch ohne gewählte Sofort&Neu Option die Artikel bei einem Widerruf durch den Verbaucher zurücknehmen, von einigen Ausnahmen mal abgesehen.
    Bei Sofort&Neu tritt ein vertraglich vereinbartes 14-tägiges Rückgaberecht hinzu. Das konnte man über ebay auch bisher schon gewähren, aber bei Sofort&Neu ist es zwingend.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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