ZitatOriginal geschrieben von uwm
.... na erstmal abwarten, was dabei rauskommt, wenn Richter über etwas entscheiden, daß sie nur vom Hörensagen kennen....
Irgendwie kann ich mir leider nicht so ganz vorstellen, daß einer der Herren BGH Richter jemals was bei ebay gekauft oder verkauft hat.... daher kommen ja auch so manche merkwürdige bisherige Urteile bezüglich I-Net Recht....
Täusch dich da mal nicht. Es gibt tausende Golfartikel bei ebay. ![]()
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Ich bin mir relativ sicher, dass die Qualität der Entscheidung des BGH nicht davon abhängen wird, wie viele Bewertungen für Käufe oder Verkäufe bei ebay die Richter in ihrer Gesamtheit oder einzeln vorzuweisen haben. Der Ablauf des Handels bei ebay ist ja nicht sonderlich technisch und einfach nachvollziehbar. Es handelt sich um eine reine Rechtsfrage, die zur Entscheidung ansteht.
Im übrigen fällt mir, obwohl ich mich regelmäßig mit Internetrecht beschäftige, spontan kein Urteil eines Obergerichts ein, welches darauf schließen lässt, dass es aufgrund der Unkenntnis der Richter über technische Hintergründe des Internets als "merkwürdig" zu bezeichnen wäre. Bsp?
Zappi