Bundesrichter prüfen Widerrufsrecht für eBay-Kunden

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    .... na erstmal abwarten, was dabei rauskommt, wenn Richter über etwas entscheiden, daß sie nur vom Hörensagen kennen.... :D


    Irgendwie kann ich mir leider nicht so ganz vorstellen, daß einer der Herren BGH Richter jemals was bei ebay gekauft oder verkauft hat.... daher kommen ja auch so manche merkwürdige bisherige Urteile bezüglich I-Net Recht.... :rolleyes:


    Täusch dich da mal nicht. Es gibt tausende Golfartikel bei ebay. ;):D


    Ich bin mir relativ sicher, dass die Qualität der Entscheidung des BGH nicht davon abhängen wird, wie viele Bewertungen für Käufe oder Verkäufe bei ebay die Richter in ihrer Gesamtheit oder einzeln vorzuweisen haben. Der Ablauf des Handels bei ebay ist ja nicht sonderlich technisch und einfach nachvollziehbar. Es handelt sich um eine reine Rechtsfrage, die zur Entscheidung ansteht.


    Im übrigen fällt mir, obwohl ich mich regelmäßig mit Internetrecht beschäftige, spontan kein Urteil eines Obergerichts ein, welches darauf schließen lässt, dass es aufgrund der Unkenntnis der Richter über technische Hintergründe des Internets als "merkwürdig" zu bezeichnen wäre. Bsp?

    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • eBay hat der Größenwahn gepackt:


    http://www.heise.de/newsticker/meldung/51836


    Ich möchte umgekehrt argumentieren, dass große Powerseller von der
    Anwendung der Fernabsatzvorschriften verschont bleiben sollten, da sie durch die enormen Provsionszahlungen an eBay sowieso schlechtergestellt sind.


    Oder wir machen es gleich von der Anzahl der positiven Bewertungen abhängig :top:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Au ja, die Idee von eBay ist klasse - und als Service wird demnächst ein Textbaustein zur Verfügung gestellt, in dem der Verkäufer versichert, eine bestimmte Umsatzgrenze nicht zu überschreiten. :D Und sollte "versehentlich" im Verlauf des Jahres doch die Grenze überschritten werden, gibt es nachträglich ein Widerrufsrecht... :rolleyes:


    Ich will auch was von dem Gras, dass die Jungs offenbar heute zum Frühstück geraucht haben...

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Am Mittwoch ist es dann wohl soweit. Hoffentlich hört dann diese Unsinnsberichterstattung mal auf:


    Zitat

    eBay erwartet durch Gerichtsurteil mehr Rechtssicherheit


    Berlin (dpa) - Das Internet-Auktionshaus eBay erwartet durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kundenrechten mehr Rechtssicherheit im Internethandel. Das sagte eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß- Selbeck dem «Tagesspiegel am Sonntag». Am Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof, ob Händler, die ihre Waren über eBay verkaufen, auch weiterhin sämtliche Kundenrechte ausblenden dürfen oder nicht. Konkret geht es um die Frage, ob Verbraucher, die über die Internet- Plattform kaufen, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.


    Quelle: http://www.welt.de/z/newsticke…eyword=&suche=&nid=237921

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Karlsruhe gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen


    Zitat

    Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Verbrauchern bei Internet-Auktionen den Rücken gestärkt: Kunden haben künftig bei Versteigerungen des Internet-Auktionshauses eBay ein Widerrufsrecht und können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei - wie bei einer telefonischen Bestellung - ein "Fernabsatzvertrag", der aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden könne, begründete der BGH am Mittwoch sein Urteil.

    Positive Stellungnahme von eBay


    MfG BigDaddy

  • Versteh ich nicht wirklich, dass EBay das begrüßt...


    Irgendwie versteh ich (sogar als Verbraucher) das Rückgaberecht sowieso global nicht. Wenn ich was bestelle, will ich es auch haben. Wenn ich mir nicht sicher bin, dann schau ich mir halt zuerst irgendwo Live an und bestell es dann.
    Alles andere ist IMHO Kindergarten.


    Für mein Verständnis öffnet dieses Rückgaberecht, gerade bei EBay Auktionen, dem Missbrauch Tür und Tor und wird dazu führen dass sich viele kleine Händler entweder zurückziehen, oder zurückgezogen werden, sprich zu machen können!


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • So, seit heute ist es amtlich:


    BGH: Widerrufsrecht gilt auch für eBay-Auktionen
    Verbrauchern, die bei Online-Auktionen wie eBay Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, steht bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Widerrufsrecht zu, entschied jetzt der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) und stärkt somit die Rechte von Verbrauchern in Bezug auf eBay-Auktionen.


    mehr auf golem.de
    http://www.golem.de/0411/34528.html

    - momentan nichts wichtiges -

  • Aber, war das nicht ohnehin schon immer so?
    Wenn ich bei einem gewerblichen Verkäufer etwas geordert habe, hatte ich da nicht ohnehin die Möglichkeit, den Kram zurückzuschicken?
    Die Powerseller müssen doch auch desweiteren ein Impressum angeben usw. usw.


    Fragen über Fragen - kann aber auch sein, dass ich einen :gpaul: hatte. :rolleyes:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Lord Arsch:
    Ja aber bisher konnten sich gewerbliche Anbieter herausreden mit Hinweis auf eine Auktion (KEIN Sofortkauf). Nun ist es eben auch bei Auktionen amtlich.

    - momentan nichts wichtiges -

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Wenn ich was bestelle, will ich es auch haben. Wenn ich mir nicht sicher bin, dann schau ich mir halt zuerst irgendwo Live an und bestell es dann.
    Alles andere ist IMHO Kindergarten.


    Das hat nichts mit Kindergarten zu tun. Es gibt nur 2 Sichtweisen.
    Käufer bestellt etwas in EBay (oder generell wie du ja sagtest). Er hat jedoch oftmals nicht die Möglichkeit es anzuschauen, oder wirklich zu testen. Hatte ich vor kurzem bei einer Freisprecheinrichtung, die es im freien Handel (bei uns in der Nähe zumindest) nicht gibt. Also war ich froh, dass ich die Möglichkeit hatte, das Geld wieder zu bekommen (ging immerhin um knapp 100 Euro).


    Ärgerlich für den Verkäufer. Der hatte den Aufwand mit dem Versand, und musste sogar den Rückversand selbst bezahlen (ist eben gesetzlich so bei Waren über 40 Euro).


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Für mein Verständnis öffnet dieses Rückgaberecht, gerade bei EBay Auktionen, dem Missbrauch Tür und Tor...

    Da stimme ich dir zu. Denn die meisten Onlinepreise sind sowieso schon so knapp kalkuliert, dass es nicht zum reich werden reicht.
    Entweder werden diese Kosten bald in die Preise mit einfließen, was zur Folge hätte, dass viele Onlinepreise im vergleich zum "Laden um die Ecke" nicht mehr den Kundenanreiz haben (nämlich wirklich etwas deutlich billiger zu bekommen und auf gewisse Serviceleistungen zu verzichten),
    ODER diese Onlineshops können sich nicht mehr über Wasser halten. Denn dass mit solchen Dingen Mißbrauch betrieben werden kann, das steht außer Frage.


    Man müsste mindestens das 14 tägige Rücktrittsrecht begründen müssen (Qualität, Defekt, andere Beschreibung, o.Ä.) anstatt es einfach auf alles zu übertragen.

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

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