ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Solange der Verkäufer den Kaufpreis für die Telefone bezahlt hat, hat er sie rechtmässig erworben und kann sie dir rechtmässig verkaufen.
Ob der Verkäufer dann dem Dauerschuldverhältnis Mobilfunkvertrag nachkommt kann dir egal sein, das ist dann die Sache zwischen denen und T-Mobile. ...
Du hälst also, entgegen dem BGH (s.o.), Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag für zwei rechtlich selbständige Rechtsgeschäfte?
:confused:
muli