Reisekostenabrechnung Ausland- sind Tagessätze verbindlich?

  • Hallo,


    ich sitze gerade an einer Reisekostenabrechnung für eine Italien- Dienstreise.


    Innerhalb Deutschlands gibt es ja feste Tagessätze, die wohl für alle Firmen verbindlich sind- oder? 24 € für vollen Tag und dann noch 2 Abstufungen (8-14 und 14-24 Stunden).


    Gibt es solche Sätze auch fürs Ausland? Ich habe da in meinem Kalender so eine Liste, weiß aber nicht inwiefern diese verbindlich ist.
    Wer legt die Sätze eigentlich fest?


    Und wie ist die Rechtslage- ist das eine mehr oder weniger freiwillige Leistung der Firma, oder müssen sie diese Sätze zahlen?


    Danke für Eure Tips


    E.F.

  • Die Verpflegungspauschale 6/12/24 € ist eine steuerfreie pauschalleistung, zu welcher der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet ist.


    Dass sich die Auslandssätze unterscheiden, wüsste ich nicht. Am besten beim Arbeitgeber nachfragen??



    Stefan

  • Also ich habe hier eine Liste für alle nur erdenklichen Länder, und ich denke nicht, daß diese unternehmensintern erstellt wurde, sondern 'offiziellen' Vorgaben entspricht.


    Diese gibt für Italien einen Tagessatz von 31€ an, mit Ausnahme von Mailand, dort sind es 34€.


    Aber auf welcher Rechtsgrundlage diese basieren, weiß ich auch nicht.


    schönen gruß, alexinschweden

  • Wir haben in der Firma auch ein Buch, in dem für alle Länder (teilweise auch für die Städte) die Sätze drinstehen.
    Den Verlag weiss ich jetzt allerdings nicht.

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