Hersteller behauptet defektes RAM-Modul wäre durchgebrannt. Beweislast?

  • Hallo,


    ich hatte zwei RAM-Module bei meinem Händler reklamiert, da diese auf mehreren Boards nicht vernüftig im Dualchannelmodus liefen. Memtest86+ gab immer Fehler aus. Einzeln bzw. im Singelchannel liefen sie aber ohne Fehler.


    Heute fragte ich nach dem Bearbeitungsstatus. Der Händler rief beim Hersteller an und bekam folgende Antwort: Ein Modul ist defekt, das andere wäre aber durchgebrannt! :eek:


    Weiteres konnte der Händler mir auch nicht sagen aber ich befürchte dass der Hersteller bei dem einen Modul den Garantieanspruch ablehnen wird.
    Dabei dürfte doch ein durchgebranntes RAM-Modul keinen Pieps mehr von sich geben, oder? Die Module liefen aber bis zum Tag der Abholung durch DPD normal im Singlechannel. Ich habe sie im Beisein des DPD-Boten ausgebaut und eingepackt.


    Nun meine Frage:
    Muß der Hersteller mir beweisen, dass das Modul schon bei mir durchgebrannt war oder muß ich ihm beweisen, dass es nicht so war?

  • Des kommt jetzt drauf an, wie alt das ist.


    Nach dem neuen Gewährleistungsrecht muss innerhalb der ersten sech Monate ab Kaufdatum der Händler beweisen, dass es zum Lieferzeitpunkt ok war, nach den ersten sechs Monden Du.


    Faktisch haste also sowieso nur 6 Monate Gewährleistung, alldieweil es weder Du noch der Händler im Kreuz hast, unbestreitbare Beiweise zu erbringen.


    Grüße


    Charlie


    P.S.: Was der Hersteller dem Händler sagt ist für Dich unerheblich. Gewährleistungsansprüche hast Du gegenüber dem Händler. Nicht gegenüber dem Hersteller!

    --
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    ---------------

  • Ist mir schon klar. Die Module sind ca. 8 Monate alt. Aber da der Händler mir ja einen Austausch zugesagt hat, hat er ja auch anerkannt, dass mein beschriebener Mangel bereits beim Kauf bestand.


    Nun geht es aber doch darum, dass der Hersteller, welcher vom Händler mit dem Austausch beauftragt wurde, sagt:"Du, Händler, Kunde hat ein Modul durchbrennen lassen.", was aber definitiv nicht der Fall war. Vielmehr kann das Durchbrennen ja auch beim Hersteller passiert sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Ist mir schon klar. Die Module sind ca. 8 Monate alt. Aber da der Händler mir ja einen Austausch zugesagt hat, hat er ja auch anerkannt, dass mein beschriebener Mangel bereits beim Kauf bestand.


    Gewährleistung ist erstmal Händlersache. Hat er Dir den Austausch zugesagt, muss er diesen auch vornehmen, unabhängig davon, ob der Hersteller einen Garantie-/Gewährleistungsfall anerkennt.


    Hast Du aber keine Zeugen oder schriftliches zur Händleraussage, steht Aussage gegen Aussage. Rein rechtlich musst Du ihm jetzt beweisen, dass der RAM-Riegel bereits bei Kauf defekt war.


    Zitat


    Nun geht es aber doch darum, dass der Hersteller, welcher vom Händler mit dem Austausch beauftragt wurde, sagt:"Du, Händler, Kunde hat ein Modul durchbrennen lassen.", was aber definitiv nicht der Fall war. Vielmehr kann das Durchbrennen ja auch beim Hersteller passiert sein.


    Wie schon geschrieben, wenn Du Dich an den Händler wendest, welcher Dir gegenüber gewährleistungspflichtig ist, kann Dir egal sein, was der Hersteller dazu sagt.



    Stefan

  • Habe nun die Module vom Händler zurückbekommen und es ist so, wie ich befürchtet hatte:


    Eins wurde ausgetauscht.
    Beim anderen sind zwei Kontakte wie weggekratzt, an dieser Stelle ist das Modulträger auch etwas dunkler. Anbei ist ein Schreiben vom Hersteller an den Händler. Darin verweigert er eine Gutschrift bzw. Austausch.


    Was nun?
    Das Modul lief bei mir ja einzeln ohne Fehler und diese Beschädigung wäre mir 100%ig aufgefallen abgesehen davon, dass dieses Modul so wohl überhaupt nicht läuft. Leider habe ich keine Fotos von den Modulen gemacht.


    Ich vermute, dass entweder das Modul vertauscht wurde oder das die Beschädigung beim Händler oder beim Hersteller geschah.

  • Dann kann also ein Hersteller/Händler einfach ein Produkt kaputt machen, behaupten der Kunde wärs gewesen und sich so vor der Garantie/Gewährleistung drücken und der Kunde muß ihnen beweisen, dass er es nicht war?

  • Wie hat denn der Händler reagiert?
    Der wird das Modul doch auch vorher gesehen haben, oder?

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  • Es bleibt dabei - innerhalb der ersten sechs Monate muss der HÄNDLER Dir Beweisen, dass das Modul bei anlieferung Einwandfrei war. Das schreiben des Herstellers oder Distributors oder sonstwem ist absolut unerheblich.


    Es zählt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wie es so schön heisst. Und da, wie Du sagst, die Dinger 8 Monate alt sind, tritt die Beweislastumkehr ein, also DU musst nachweissen, dass die Dinger defekt waren (sind).


    Da Du das genausowenig unstrittig Beweisen kannst, wie der Händler Dir das könnte, haste Pech gehabt.


    Das ist ja das Problem am neuen Gewährleistungsrecht. Mit der Beweislastumkehr hat man defacto nämlich nur 6 Monate Gewährleistung auf seinen Kram und keine 24 wie jeder schreit. Denn den nötigen Beweis, dass eine Sache schon immer defekt war wird man so gut wie nie bringen können!


    Grüße


    Charlie

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