Unfallschaden verschwiegen

  • Hätte er das nicht aber vor Vertragsabschluss tun und den Schaden dort eintragen müssen? Dafür gibt es doch schließlich den schriftlichen Kaufvertrag, letztendlich stünde sowieso Aussage gegen Aussage.

  • Natürlich hätte er, eigentlich hätte er den Wagen auch nicht als "unfallfrei" anbieten dürfen. Das scheint halt mal wieder einer der Burschen zu sein, weswegen Gebrauchtwagenhändler nicht den besten Ruf haben.


    Bei solchen Geschäftsmethoden kann die Konsequenz nur sein:
    Zurück mit der Karre und auf nichts aber auch gar nichts anderes einlassen.

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