Lt. aktuellen Newsletter von Internetrecht Rostock gibt es für Onlineshops die Verpflichtung anzugeben, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer (ohne ist ja eh nicht erlaubt...) ist und ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
Zitat:
Die Umsetzung der Preisangabenverordnung bei Fernabsatzverträgen, insbesondere im Internet wird oftmals übersehen. Es gibt die Verpflichtung, den Endverbraucher ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Wo diese Informationen unterzubringen sind, war bisher nicht ganz geklärt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu nunmehr eine wegweisende Entscheidung getroffen. Diese stellen wir Ihnen unter
http://www.internetrecht-rostock.de/preisangabe-internet.htm
vor.
Zitatende
Ich wollte daraufhin wissen, wie TT-Händler dies umsetzen und mußte feststellen, dass die Meisten dies gar nicht umsetzen wohl nicht korrekt.
Gruß Marcus