Preisangabenverordung bei Fernabsatzverträgen

  • Lt. aktuellen Newsletter von Internetrecht Rostock gibt es für Onlineshops die Verpflichtung anzugeben, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer (ohne ist ja eh nicht erlaubt...) ist und ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.


    Zitat:
    Die Umsetzung der Preisangabenverordnung bei Fernabsatzverträgen, insbesondere im Internet wird oftmals übersehen. Es gibt die Verpflichtung, den Endverbraucher ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Wo diese Informationen unterzubringen sind, war bisher nicht ganz geklärt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dazu nunmehr eine wegweisende Entscheidung getroffen. Diese stellen wir Ihnen unter


    http://www.internetrecht-rostock.de/preisangabe-internet.htm


    vor.


    Zitatende


    Ich wollte daraufhin wissen, wie TT-Händler dies umsetzen und mußte feststellen, dass die Meisten dies gar nicht umsetzen wohl nicht korrekt.


    Gruß Marcus

  • hmm, regelt man das nicht in den AGB ?!


    Ist der der totale Schwachsinn das nun noch bei den Produkten ausdrücklich zu schreiben.


    Die AGB sind Bestandteil des Kaufvertrages und somit ist dort auch, nach meiner Meinung, der richtige Platz für die Angabe der Mwst.


    Nach geltendem Recht müssen die AGB ja sowieso betätigt werden, somit hat das dann auch jeder Besteller gelesen.

  • Natürlich ist es Schwachsinn. Wie gesagt, Nettopreise dürfen gegenüber Endkunden nicht angegeben werden, es müssen Bruttopreise sein. Und wie soll man den Kunden die genauen Versandkosten nahebringen, wenn diese Z.B. nach Gewicht gestaffelt sind. Das bläht die Artikelbeschreibung nur unnötig auf. Und die gefordertern Daten auf die Startseite zu stellen oder in der entsprechenden Abteilung und dann ne Abmahnung zu kriegen, darauf hab ich auch keine Lust.

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