Einfacher ist es aber, wenn der Anschlussinhaber und Antragssteller für den neuen Anschluss ein und dieselbe Person ist. Solange es in der Familie bleibt, dürfte es ja auch kein Problem sein, dass dann darüber hinaus so zu belassen. Ein anderes Konto für die Abbuchung kann man ja angeben.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass das sonst doch an der ein oder anderen Stelle hakt, je nachdem, welche Mitarbeiter die einzelnen Teilschritte abarbeiten. Vielleicht findet dann einer davon die Einverständniserklärung nicht, bricht den Vorgang ab und der Ärger fängt dann an...