Quam (DLCNewMedia) Kündigung

  • Hallo,
    ich weiß zwar das es schon etliche Threads dazu gibt/gab aber ich habe irgendwie noch keine passende Antwort gefunden.


    Also, ich habe heute folgende Mail von DLC erhalten:


    ****************************************************


    Liebe Quam Kunden



    hiermit informieren wir Sie ueber die aktuelle Situation in punkto Quam:


    DLC newmedia AG stoppt aktives operatives Geschaeft



    Die DLC newmedia AG stellt das aktuelle operative Geschaeft ab sofort ein. Grundlage hierfuer ist die aktuelle Situation bezueglich Quam.
    Die DLC newmedia AG wird keine neuen Kundenauftraege mehr akquirieren. Fuer Kunden, die die Dienstleistungen des Unternehmens aktuell in Anspruch nehmen, gibt es keine Veraenderungen: Das Unternehmen haelt seine Dienstleistungen aufrecht und vertragliche Erstattungen z.B. im Bereich O2 und Vodafone werden planmaessig erfolgen. Die DLC newmedia AG wird seine Bestandskunden insbesondere die Quam Kunden ueber die weitere Entwicklung informieren und bemueht sich insbesondere um Loesungen in dieser Angelegenheit . Zur Klarstellung :Die Firma DLC newmedia AG ist nicht im Insolvenzverfahren und strebt dieses auch nicht an. Aber da uns die Situation zu einem langjaehrigen Rechtstreit mit Quam zwingt, wurden wir zu diesem Schritt der Einstellung quasi genoetigt. Quam hat unsere berechtigten Forderungen nur teilweise erfuellt und eine einvernehmliche Loesung ist nicht in Sicht.


    Da sich auch die personelle Struktur unserer Firma kurzfristig aendert, wird ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit unserer Firma etwas schwieriger. Wir d.h. alle Mitarbeiter bedauern diese Sitiuation sehr in die wir durch Quam gedraengt wurden.



    Diese Pressemeldung ist heute vormittag herausgegangen.


    Bereits vor ein paar Tagen haben wir Sie schon einmal schriftlich informiert, mit Bitte um Kontaktdaten da unsere Listen die wir von Quam haben sehr unvollstaendig sind. Die Rueckantworten werden bei uns momentan registriert und unsere Listen vervollstaendigt, damit wir ueberhaupt die Situation komplett ueberschauen koennen. Zu sehr vielen Kunden haben wir auch keine Freischaltbestaetigung erhalten , diese Kunden sind aber freigeschaltet. Da wir aber bereits vor Wochen alle Karten an Quam retourniert haben, befinden sich diese Karten der betreffenden Kunden bei Quam. Kunden die dies betrifft, die noch keine Karten von uns erhalten haben, muessen sich ausschliesslich an Quam wenden.


    Leider gibt es mit Quam zu vielen offenen Fragen kein Gespraech. Insbesondere der Punkt, dass die Kunden Ihre Antraege Ende April/Anfang Mai gestellt haben und erst 2 Monate spaeter freigeschaltet wurden ist sehr strittig weil sich dort eine Erstattungsluecke von 2-3 Monaten ergibt zum Nachteil des Kunden. Dieser Punkt ist unserer Meinung nach nicht akzeptabel und viele Kunden haben unseres Wissen nach die schon erhaltenen Quam Karten mit einem Schreiben der sich auf diesen Punkt bezieht mit Forderung auf Kuendigung an Quam direkt geschickt und diese Sonderkuendigungen wurden dann auch von Quam akzeptiert.


    Natuerlich gibt es noch immer eine Aussage, das alle Leistungen uns gegenueber erfuellt werden und wir damit auch wirtschaftlich ueberhaupt erst in die Lage versetzt werden die Leistungen gegenueber unseren Kunden zu erfuellen. Selbstverstaendlich gehen wir auch nicht in Konkurs, aber der Ernst der Lage zwingt uns zu fruehzeitigen Reaktionen. Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da Quam die Arbeit von vielen Jahren zunichte gemacht hat. Allerdings ist uns das Risiko zu hoch abzuwarten.


    Selbstverstaendlich gibt es noch weiterhin Ansprechpartner fuer Sie , diese sind am besten telefonisch zu erreichen unter der extra Quam Hotline 01805854954 bzw. auch mobil unter 015055528791 oder 01773338786.


    Unter diesen Nummern koennen Sie in der Regel immer einen Sachbearbeiter erreichen ( wenn Sie nicht besetzt sind) . Die Telefone sind auch abends bis 23 Uhr besetzt wie auch am Wochenende, sollten Sie also nicht durchkommen versuchen Sie es spaeter nocheinmal.


    Bitte richten Sie Ihre Anfragen telefonisch an uns, da wir momentan die telefonischen Anfragen bevorzugt zur E Mail Korrespondenz bearbeiten.


    Sollten sich irgendwelche Neuigkeiten ergeben, melden wir uns sofort bei Ihnen.



    Ihr Team von der DLC newmedia AG



    ***********************************************


    So, jetzt würde ich auch gerne bei dem Laden kündigen.
    Entweder mit dem Grund der dort angegeben ist, oder bei denen steht im Vertrag, wenn das ganze nicht innerhlab von einer bestimmten Zeit vertraglich zustande kommt (auf jeden Fall überschritten), ist der Vetrag auch nicht gültig. Kann ich den Grund jetzt auch noch nennen.
    Oder wäre es besser, sich darauf zu beziehen dass man sie ersten Monate nicht erstattet bekommt (GG).
    Da ich leider überhaupt keine Briefe, o.ä solcher Art schreiben kann, wollte ich fragen ob mir hier einer helfen kann.
    Das wär unglaublich nett, da ich mir selbst in solchen Dingen nicht auskenne, und mir die Ausdruckweise fehlt.


    Ich hoffe, trotz meines "komischen Anliegens", dass mir einer helfen kann!
    Vielen Dank,
    websty


    PS: EIn Handy von DLC habe ich auch noch nicht erhalten! (Das ist ja auch der Grund, der Kündigung)

  • Quam


    Hallo websty,


    soweit ich mich erinnere, hat DLC geworben : 24 Monate keine Gundgebühr, (16 Monate Erstattung duch DLC, GG Befreiung Quam bis 31.12.02 .


    Da Quam keine 8 Monate erläßt, sondern nur bis 31.12.02 , hat der Händler das Risiko, nun mehr auszahlen zu müssen, wenn Quam den Vertrag erst im Juni oder Juli aktiviert. Daß Quam völlig überlastet war, konnte man eigentlich an den Freischaltdauern schnell erkennen.


    Andere Händler haben das demensprechend gemacht. Ein Freund hat bei handy4less bestellt. Freischaltung erst am 6. Juli, Erstattung von handy4less 17,2 Monate. handy4less hat halt auch mit 24 Monate ohne Grundgebühr geworben. Pech für diese Firma, wenn Quam so spät aktiviert.


    Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht bei Quam aus diesem Grunde.



    Kein handy von DLC erhalten ?
    Ich nehme an, Vertrag bei Quam aktiviert ?
    Dann ist sicherlich erst DLC eine Frist zu setzen, den vertraglich vereinbarten Leistungen nachzukommen, also Handy, Karte und Scheck zu schicken. Nach Ablauf der Frist wird man dann sicherlich bei DLC den Gesamtkaufvertrag wegen Nichterfüllung stornieren können und müssen.
    DLC muß dann schauen, daß Sie aus dem Quamvertrag kommen.
    Schafft DLC das nicht, haben Sie sicherlich Anspruch auf Schadensersatz, also Erstattung von Anschlußgebühr und Grundgebühr bis Vertragsende durch DLC.
    Wenn Quam Sie kulanter Weise mit dem Hinweis "von DLC nichts erhalten" aus dem Vertrag raus lässt, ist das natürlich der einfachere Weg. Aber verpflichtet dazu ist Quam meines Wissens nicht. Denn Quam kommt ja den vertraglich vereinbarten Pflichten nach. Ihre Karten sind aktiv, Sie könnten ja telefonieren, wenn DLC geliefert hätte. Diese Karten- und Handylieferung ist Pflicht von DLC, nicht von Quam.



    Oder wie sehen das die hier anwesenden Anwälte ?



    Sabsi
    (sehr rechtsinteressiert, aber leider kein Anwalt)

  • Die Sonderkündigung ist ein zweischneidiges Schwert.


    Wie ist denn genau deine Lage?


    Wenn jetzt etwas nicht stimmt, das ich voraussetze, verbessere mich bitte.


    1. Du hast kein Handy bekommen.
    2. Du hast keine Mobilfunkkarte bekommen.
    3. Du Hast durch die verspätete Freischaltung einen gewissen Teil der Grundgebührbefreiung verloren.



    Sollten diese Punkte bei dir zutreffen, solltest du selbstverständlich alle diese Punkte, die eine Sonderkündigung tragen könnten in das Schreiben aufnehmen.
    Ob Punkt 3 nun allein eine Sonderkündigung rechtfertigt, halte ich für sehr fraglich. DLC hat einen 24 Monate grundgebührbefreiten Vertrag beworben und muß diese Werbung selbstverständlich auch einhalten. Im Zewifel hast du wohl einen Anspruch gegen DLC auf Erstattung. Wie DLC das dann mit Quam abwickelt, sollte dich nicht interessieren müssen.


    Punkt 1 trifft ebenfalls auf dich zu. Wenn man nun von dem typischen Neukunden ausgeht, benötigt der auch ein Handy, um die vertraglichen Leistungen nutzen zu können. Deswegen betrachte ich das subventionierte Handy auch als Bestandteil des Vertrages mit Quam. Jedenfalls insoweit, dass das Handy eine Art Geschäftsgrundlage für den Vertrag mit Quam darstellt. Wenn man bedenkt, dass Gerichte selbst bei unverschuldetem Verlust des Handys ein Sonderkündigungsrecht eineräumt haben, weil der Wiederbeschaffungspreis eines unsubventionierten Handys unangemessen groß ist, kann man davon ausgehen, dass in deinem Fall eine Sonderkündigung klappen sollte.


    Wenn du dagegen noch nicht einmal die Karte erhalten hast, obwohl sie freigeschaltet ist, könnte man vielleicht auch hier einen Angriffspunkt haben.


    Jedenfalls denke ich, dass Quam aus gegebenem Anlass nicht mehr daran interessiert ist, dich als Kunden zu halten. Deswegen würde ich an deiner Stelle einfach mal alle Punkte zusammenschreiben und einen Brief mit der Kündigung an Quam schicken.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • DLC Quam


    Hallo DaFunk,


    >Ob Punkt 3 nun allein eine Sonderkündigung rechtfertigt, halte ich für >sehr fraglich. DLC hat einen 24 Monate grundgebührbefreiten Vertrag >beworben und muß diese Werbung selbstverständlich auch einhalten. Im >Zewifel hast du wohl einen Anspruch gegen DLC auf Erstattung. Wie DLC >das dann mit Quam abwickelt, sollte dich nicht interessieren müssen.


    das sehe ich genau so, hier muß DLC erstatten, die haben wohl mit 24 Monaten ohne Grundgebühr geworben.


    >Punkt 1 trifft ebenfalls auf dich zu. Wenn man nun von dem typischen >Neukunden ausgeht, benötigt der auch ein Handy, um die vertraglichen >Leistungen nutzen zu können. Deswegen betrachte ich das >subventionierte Handy auch als Bestandteil des Vertrages mit Quam.


    Mobilfunkvertrag und Handy sehen einige Gerichte als 2 einzelne Kaufverträge. Hier hatte der Kunde sicherlich einen Vermittlungsvertrag für einen Quam Mobilfunkvertrag bei der Firma DLC, sowie einen Kaufvertrag über ein Handy bei DLC. Für dieses Paket hat DLC einen bestimmten Gesamtpreis gemacht.


    >Wenn du dagegen noch nicht einmal die Karte erhalten hast, obwohl sie >freigeschaltet ist, könnte man vielleicht auch hier einen Angriffspunkt >haben.


    hier schickt Quam sicherlich gerne 2 neue Karten raus.


    >Jedenfalls denke ich, dass Quam aus gegebenem Anlass nicht mehr daran >interessiert ist, dich als Kunden zu halten. Deswegen würde ich an deiner >Stelle einfach mal alle Punkte zusammenschreiben und einen Brief mit der >Kündigung an Quam schicken.


    Probieren sollte man es auf jeden Fall. Wenn es nicht klappt, DLC eine Frist zur Lieferung setzen, nach fruchtloser Verstreichung Gesamtkaufvertrag wegen Nichterfüllung stornieren. ggf. Schadensersatz verlangen, sollte DLC Sie nicht aus dem Quam Vertrag herausbekommen.



    Gruß
    Sabsi

  • Hallo,
    ich habe zwar beide Karten bekommen, aber kein Handy.
    2 Monate später hab ich die Karten bekommen.
    Ich habe gearde mit DLC telefoniert, die haben xtra eine Hotline für Quam eingerichtet. Ich glaube, ich habe das erste mal mit einem realtiv ehrlichem bei DLC telefoniert.
    Und zwar meinte er, dass ich folgende Kündigungsgründe angeben sollte:


    1. das es zu lange gedauert hat, bis der vetrag zustande gekommen ist
    2. ich keine handy erhalten habe.
    3. 2 monate weniger GG erstattet bekomme, wegen der langen Wartezeit
    4. das ich storniert habe, aber kein bestätigung erhalten habe (wieso soll ich das sagen, das habe ich doch gar net.. versteh ich nicht.. darf ich das eigentlich?)
    5. Mein Händler, also DLC stimmt der Kündigung zu


    Was haltet ihr davon?


    Danke für eure Hilfe..


    ps: am ende hab ich noch gefragt, wie realistsich es denn sein, dass ich noch ein handy bekomme. da meinte er: ehm, glauben sie mir, kündigen sie lieber (sehr leise gesagt..) :-)

  • Re: DLC Quam



    Ich stimme dir zu, dass es sich um zwei unterschiedliche Verträge handelt.l Allerdings muß man auch die Kundensicht bedenken.
    Man schließt einen Vertrag ab, zu dem man ein Handy bekommen soll. Plötzlich hat man den Vertrag könnte ihn aber nicht nutzen, weil man kein Handy hat. Das Gerät ohne Subvention zu kaufen ist wirklich unverhältnismäßig teuer. Deswegen sehe ich das Gerät als Grundlage für den Mobilfunkvertrag. Darüber lässt sich aber wunderbar streiten:D
    Einige Gerichte ließen sogar den unverschuldeten verlust des Handys während eines 24 mon. Vertrages genügen, um ein Sonderkündigungsrecht zu begründen. Andere lehnten das, eben mit dem Hinweis der Unabhängigkeit beider Verträge voneinander, ab.
    Hier liegt aber der Fall anders. Hier hätte ein Kunde einen Vertrag, dass DLC kein Handy liefert, liegt aber zumindest im Mitverschulden von Quam.
    Deswegen sehe ich gute Chancen auf SoKü.


    Auch bei dem Kartenversand sehe ich immer noch einen guten Angriffspunkt. Quam hat zwar Karten verschickt, aber mit einer Verspätung von 2 Monaten. Das ist deutlich zu spät. Selbst fehlende Rechnungen können eine SoKü rechtfertigen.



    Zu 1: Natürlich ist ein Antrag auf einen Vertragsschluß nur begrenzte Zeit gültig. Du hast einen solchen Antrag gemacht. Annahmefrist liegt i.d.R. bei 14 Tagen, sofern nichts anderes zu erwarten ist.
    Mobilfunkverträge werden meist sofort angenommen oder abgelehnt, nach 14 Tagen sollte man aber selbst beim langsamsten Unternehmen die Annahme erklärt haben. Dies hat Quam versäumt. Daher kann man davon ausgehen, dass der Antrag von dir erloschen ist, Quam also nicht mehr annahmeberechtigt war, da du nicht mehr an den Antrag gebunden bist.


    Fazit: Punkt 1 unbedingt reinschreiben.


    Zu 2: Für Neukunden ist natürlich die Lieferung eines Handys zur Nutzung des Vertrages absolut notwendig. Deswegen wird man wohl die Lieferung des Handys (die ja nur durch die ausbleibende Provision von Quam im Wege der Gerätesubvention möglich gemacht wird) als Geschäftsgrundlage des Handyvertrages sehen können (Ebenso, wie ja das Zustandekommen des Mobilfunkvertrages als Geschäftsgrundlage für den Kaufvertrag über das Handy gilt).
    Erhält man kein Handy, ist der Vertrag wertlos.
    Ich sehe hier gute Chancen auf Vertragsauflösung.


    Auch diesen Punkt solltest du unbedingt erwähnen.


    Zu 3: Versteht sich von selbst, dass der Schaden, der druch die verspätete Schaltung der Karten irgendwie aufgefangen werden muß.
    Ich denke, dass dies bei DLC ausgeglichen werden müsste (abhängig von der Werbung, die ich im einzelnen nicht kenne).
    Schreibe diesen Punkt aber unbedingt mit in die Kündigung.


    Zu 4: Das sollte sozusagen das Hintertürchen von DLC sein. Sie haben dir eine goldene Brücke gebaut, dass du dich darauf berufen kannst, dass die Stornierung nach Zugang bei DLC verloren gegangen ist. Sehr nett und absolut fair, wenn dir DLC diese Möglichkeit offen hält. Musst du ja nicht weitererzählen, dass du nicht storniert hast;) Im Prinzip ist das nur noch eine Möglichkeit, zu unterstreichen, dass dein Antrag auf Vertragsschluss zu dem Zeitpunkt, als Quam ihn angenommen hat, nicht mehr annahmefähig war, da erloschen.
    Wenn dir schon das Angebot von DLC gemacht wird, nimm es an:) und frag nicht lange.


    Zu 5: Ebenso fair. DLC verzischtet damit vermutlich auf Provisionsansprüche aus dem zunächst erfolgreich abgeschlossenen Vertrag.


    Fazit:
    Mach es genau so, wie der Mitarbeiter von DLC es dir geraten hat. So hast du aus meiner SIcht wirklich alles im Schreiben, das eine SoKü rechtfertigen könnte, bzw. sogar den Vertrag als nicht wirksam entstanden sofort vernichten würde.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


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  • DLC und Quam


  • Sorry, aber ein klein wenig mehr Erfahrung, als 1 Semester Jura an der Fernuni , habe ich schon;)


    Ein Tipp von mir:
    Glaube nie einem Studenten im ersten Semester.


    Zitat


    der Vertrag ist ja schon zu Stande gekommen, Du hast die Karten und kannst telefonieren. Quam stellt die Dienstleistung zur Verfügung. Da hättest Du vorher bei DLC !!! stornieren müssen


    Generell macht man das Zustandekommen eines Vertrages nicht daran fest, dass der Netzbetreiber irgendwann Karten losschickt, mit denen man telefonieren kann.
    Eigentlich sollte auch ein Erstsemester schon wissen, dass zum Vertragsschluß ein Antrag und eine Annahme notwendig ist.
    (Bitte aber wirklich nicht telefonieren mit den Karten, da das sonst als Annahme eines Angebots gelten könnte)


    Der Antrag kann nur bis zu seinem Erlöschen angenommen werden.
    Der Antrag erlischt, wenn er nicht rechtzeitig angenommen wird (§146 BGB).
    Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§147II BGB).
    Und ich denke schon, dass unter normalen Umständen innerhalb von 14 Tagen mit einer Annahme zu rechnen ist. Wenn man so lange nichts von seinem Vertrag hört und die Annahme erst durch Zusendung von Mobilfunkkarten nach 2 Monaten erfolgt, ist das meines Erachtens deutlich zu spät. => Neuer Antrag auf Vertragsschluß, ausgehend von Quam.
    => Durch das Schreiben, das Websty an Quam schickt, wird dies abgelehnt.


    Man kann natürlich auch telefonisch bei DLC widerrufen haben oder auch durch einfachen Brief. Wenn es so durchgeht und Websty nur behauptet, dass storniert wurde, unterstützt und vereinfacht das die Position.
    Im Falle einer Auseinandersetzung geht das Beweisrisiko sowieso zu Webstys Lasten: Kein Nachweis => Stornierung ist nicht erfolgt, sofern DLC keine bestätigt. Wäre dann allerdings Prozeßbetrug:eek:


    Und jetzt habe ich erstmal frei:top:


    DaFunk

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  • meine Erfahrung aus 2001


    Guten Morgen,


    letztes Jahr im August hatte ich einen recht hohen Umsatz durch die Insolvenz von Netztel. Die Kunden wollten ja schnell neue Verträge. Die Kunden warteten teilweise über 3 Wochen auf Freischaltung, zumindestens habe ich solange vom Großhändler nichts gehört.


    Dann kam ein Kunde "ich habe heute eine Rechnung vom Mobilfunkanbieter bekommen, wo sind Handy und Karte ? "
    Oops, sowas sollte nicht passieren, also den Großhändler angerufen.
    Er sagte : "Da haben wir wohl die Freischaltungsbestätigung nicht erhalten." Nun gut, das Paket ging am selben Tag noch an den Kunden.


    3 Tage später riefen wieder 5 Kunden an, auch hier Rechnungen vom Mobilfunkanbieter bekommen , aber kein Gerät und Karte vom Großhändler.
    Ich wieder den Großhändler angerufen. "Unser Lager ist im Moment leer."
    Was ? Lager leer ? Warum ? Andere Großhändler haben Ware auf Lager.
    Ich habe sofort einige Briefe an den Großhändler per Fax und per Einschreiben geschickt, mit der Bitte um sofortigen Versand der Waren ect.
    Keine Reaktion. Ein paar Tage später habe ich dann meinen Anwalt eingeschaltet. Ca. 5 Tage später hat mein Großhändler seinen Betrieb eingestellt.


    Und da stand ich nun, jede Menge freigeschaltete Kunden, keine Karten, keine Geräte. Als erstes habe ich versucht, die freigeschalteten Verträge bei den Mobilfunkanbietern zu stornieren. Auch mit dem Hinweis " habe die Verträge über xxx gemacht , die sind zahlungsunfähig, Geräte und Provisionen bekomme ich dort nicht mehr."
    Es hat nichts genutzt, ich habe keinen einzigen Vertrag stornieren können.
    Die Karten hat mir der Großhändler noch geschickt.


    Mein Anwalt sagte mir auch, daß ich als Händler meinem Kunden gegenüber nun schadenersatzpflichtig sei. Also habe ich den Kunden die Provisionen gezahlt, bzw die Geräte woanders gekauft und ausgeliefert. Da es mit den Schreiben an den Großhändler ja noch gedauert hatte, ich mußte ihm ja Gelegenheit geben, die Geräte noch zu liefern, habe ich natürlich auch die anteilige Grundgebühr an die Kunden für die Zeit erstattet.
    Das ganze hat mich knapp 45000 DM gekostet, fast mein gesammter Jahresverdienst. Klar, diesen Anspruch habe ich dem Großhändler gegenüber nun. Aber da ist wohl nichts mehr zu holen.



    Ich wünsche websty viel Erfolg mit dem Storno bei Quam direkt.
    Vielleicht klappt es ja. Ansonsten muß er wohl bei DLC seinen Gesamt-Kaufvertrag stornieren.



    Christian

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