Kann ein Arzt ein KFZ von der Steuer absetzen?

  • Hallo,


    heute mal eine Frage an die Steuerexperten:


    Kann ein selbstständiger Arzt (= eigene Praxis) ein KFZ mit Werbung für gewisse Dienstleistungen der Praxis (z.B. Augenarzt XY, Laser und Contactlinsen...) von der Steuer absetzen? Wenn ja, wie? Was gibt es zu beachten?


    Wollte das nurmal hier anfragen, bevor ich einen Steuerberater frage...


    Grüße


    EDIT: Dürfen Ärzte überhaupt Werbung machen?

  • IMHO dürfen Ärzte gar keine Werbung machen, außer normaler Eintrag in den gelben Seiten.


    Evl. Autoaufkleber: Ich gehe in die freundliche Zahnarztpraxis XYZ in XYZ könnte ich mir als Slogan vorstellen, den man nicht verbieten kann.


    Aber wenn ein Arzt Werbung nötig hat, ist das armselig. Ich kenne nur Ärzte, die voll sind und wo man lange im Wartezimmer rumsitzen muss...

  • Ja, Ärzte dürfen ihr Auto bzw. den Spirt, der bei Hausbesuchen verfahren wird, genauso wie jedes andere Unternehmen auch, von der Steuer absetzen...


    Nein, Ärzte dürfen keine Werbung machen. Es gibt ziemlich strenge Richtlinien dafür, auch, wie man seinen Internetauftritt zu gestalten hat - so darf man zum Beispiel sein Leistungsangebot vorstellen. Die einzige Werbung, die ich von meinem Daddy kenne ist das "Arzt"-Schild unter der Windschutzscheibe... ;)


    Schöne Grüße
    Georg

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Aber wenn ein Arzt Werbung nötig hat, ist das armselig. Ich kenne nur Ärzte, die voll sind und wo man lange im Wartezimmer rumsitzen muss...


    Evtl. bei einem normalen Arzt - nicht jedoch bei einem Arzt, der ausschließlich privat Patienten behahdelt und das auch noch auf einem best. Fachgebiet...


    @ witzbold: Danke für die Infos! Für weitere Details ist dann eh der Steuerberater zuständig.

  • Als Arzt ist es einem grundsätzlich verboten Werbung zu machen, selbst die Größe von Zeitungsanzeigen, oder der Auftritt in den gelben Seiten ist streng reglementiert. Dabei ist es unerheblich ob man Kassenarzt ist oder eine Privatpraxis betreibt. Das Werbeverbot wird über die Ärztekammern geregelt, in der man als Arzt Zwangsmittglied ist.
    Aufschriften in der Öffentlichkeit sind nur in Form des genau vorgeschriebenen Praxisschildes möglich. Alles andere, vor allem offensichtlich Plakatives oder Werbendes in der Öffentlichkeit ist untersagt, und kann zu Verlust der Approbation führen (Berufsrecht).


    Als Arzt kann man, wie jeder Unternehmer, sein KFZ absetzen, jedoch logischerweise nur in dem Umfang wie es gerwerblich genutzt wird.
    Also ein Augenarzt, oder Radiologe, die vorzugsweise IN ihrer Praxis arbeiten können ihr KFZ nicht so zur Steuerminderung einbringen, wie ein Hausarzt, oder Allgemeinmediziner, die viele Hausbesuche machen.

  • @ dentman: he, das wär doch ne idee... zahnarzt der hausbesuche macht... ich leih dir meine dremel....*g*

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    @ dentman: he, das wär doch ne idee... zahnarzt der hausbesuche macht... ich leih dir meine dremel....*g*


    OT: Und nen Frauenarzt wird zum Callboy, oder was...? :D :cool:

  • Hi Mobile-Freak.


    Bzgl. der Werbung lohnt sich ein Blick in die Berufsordnung für Ärzte. Unter § 27 ff. findest Du die Regelungen zur Werbung. Auf der Homepage der Bundesärztekammer Link findest dazu auch noch ein paaar Erläuterungen.


    Für Einzelfragen und Details bleibt Dir kaum ein Anwaltsbesuch erspart. Daß der Aufkleber und der Slogan, den handy-sascha.de vorgeschlagen hat, zulässig ist, da bin ich mir nicht so sicher. Die Regelungen für Anwälte sind ähnlich rigide und da hielte ich einen solchen Aufkleber für unzulässig. Bin mir aber nicht sicher, wie die (Anwalts- bzw. in Deinem Fall die Ärzte-) Kammer, die als Standesgericht darüber wohl (bei Anwälten ist das so, bei Ärzten bin ich mir nicht sicher) zu entscheiden hätte, tatsächlich entscheiden würde.


    Hilfreich kann auch einfaches Nachfragen bei der für Dich zuständigen Ärztekammer sein. Da kann man dann gleich, für den Fall, daß sich ein netter Kollege beschwert, sagen, daß die Kammer keinerlei Einwände erhoben hat.


    Gruß,
    Taylormade


    PS: Grüße nach Starnberg :D

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