Einkommenshöhe im BAFÖG-Bescheid. Kennt sich da jemand aus?

  • Hallo,


    habe vor kurzem einen Bafög-Bescheid bekommen. Dort ist ja getrennt das Einkommen von Vater und Mutter nochmals aufgeführt. Beim Einkommen meiner Mutter steht dort der Bruttobetrag. Beim Einkommen meines Vaters allerdings ist der Wert fast 300 Euro höher, als das was er tatsächlich Brutto bekommt. Meine Eltern sind beide Rentner. Gibts da noch irgendwas, was ich nicht weiß, das in die Berechnung mit einfließt, oder war das einfach ein Fehler vom Bafög-Amt? Immerhin ist das auch fast genau der Betrag, den mein Vater "zu viel bekommt" und mir somit vom Höchstsatz abgezogen wurde.


    Natürlich komme ich um eine Klärung mit dem Bafög-Amt nicht rum, aber vielleicht kennt sich ja hier auch jemand aus von euch. Den Antrag habe ich selbst gemanaget und wundere mich daher sehr, warum die das Einkommen meines Vaters einfach mal eben so "erhöht" haben. Es geht hierbei eben auch immerhin darum, wieviel Bafög ich bekomme...

  • Mich würde es wundern wenn der Aufschlag so korrekt ist - leider kann ich deine Frage nicht beantworten, aber nach mehreren Jahren Bafög kann ich dir sagen dass auch bei mir immer wieder Fehler drin waren - ich würde mich telefonisch erkundigen und ansonsten Widerspruch einlegen!

  • Naja nein nicht ganz so korrekt. Aber das was er (fälschlicherweise?) zuviel hat, unterscheidet sich von dem, was mir deshalb vom Höchstsatz abgezogen wird nur um 10 Euro.

  • Ich bin zwar nicht wirklich ein Experte auf diesem Gebiet, aber ich habe schon den ein oder anderen Bescheid gesehen.
    Bezieht dein Vater vielleicht eine Betriebsrente oder etwas ähnliches?


    Ansonsten würde ich einfach mal beim Bafögamt anrufen und nachfragen.
    Du kannst auch Widersruch gegen den Beschein einlegen. Die Frist ist glaube ich 1 Monat nach Zugang des Bescheids.
    Mach das am besten per EInschreiben.


    Sebastian

  • Hatte denen eine eMail geschrieben. Und wer sagts denn: Das war tatsächlich ein Fehler von denen.... :)


    Naja wer weiß, vielleicht wollte der Staat auch nur Geld sparen :D

  • Da ich nicht weiss, ob eine einfache eMail schon als Einspruchsmittel gilt:


    Auf dem Bescheid steht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Angabe der Einspruchsfrist. Dort steht normalerweise auch drin, wie der Einspruch zu erfolgen hat. Sofern Du nicht bis zum Tag X (-drei Werktage Postlaufzeit einkalkulieren) einen neuen Bescheid vorliegen hast, anrufen und ggf. einen formellen Einspruch (per Einschreiben) nachreichen, um die Frist zu wahren und den eMail-Verkehr beifügen.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Ja daran habe ich tatsächlich auch schon gedacht. Die haben mir zwar geschrieben, dass ich so bald wie möglich einen neuen Bescheid kriege, aber wenn das nicht bis Tag X geschieht, dann werde ich noch zusätzlich schriftlich nen Widerspruch schreiben! :top:

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