Na ja, und was willst Du uns damit anderes sagen?
Die SIM-Karte ist keine Ware im eigentlichen Sinne, die Ware ist das Handy (und das ist ein anderer Vertrag mit nem anderen Händler)! Der NB bietet hier nur die Dienstleistung an, die man mit der SIM nutzen kann oder eben nicht. Mit der ersten Nutzung erlischt das Widerrufsrecht sowieso und vorher ist es egal, ob die Karte zur Hand ist oder nicht. Der Vertrag mit dem NB beginnt also ab Widerrufsbelehrung, frühestens ab dem Tag des Vertragsschlusses über die Dienstleistung. Ob er nun also auf dem Antrag belehrt wurde oder nicht, wird nur er wissen. Vermutlich war es so, wenn nicht hat er halt ein paar Tage länger Zeit. Man darf aber davon ausgehen, dass E+ Standardformulare verwendet (auch für Verträge über Händler) und sie (insbes. deren Rechtsabteilung) wissen, was drin steht und wann demnach die Frist zu laufen beginnt. ![]()
Es sind und bleiben aber zwei Verträge, ob verbunden oder nicht - erst Recht, wenn es wie hier über zwei Parteien, Händler und NB, läuft. Und die Wirksamkeit des einen muss dabei die andere nicht beeinflussen. Fängt beim einen die Frist eher an und verstreicht, wäre es sehr riskant, das in einem Prozess ändern zu wollen. Es könnte nämlich auch nach hinten losgehen, wer hier vorschnell das Falsche rät, bringt sich u.U. selbst in Probleme... ![]()