Widerruf bei telefonischer Vertragsverlängerung bei e-plus?

  • Hallo,


    habe ein gutes Angebot von e-plus für eine VVL mit Samsung D500 bei gleichzeitigem Wechsel in T&M100 Student bekommen.
    Das "gute" an dem Angebot bezieht sich natürlich nur auf den momentan noch sehr hohen normalen Preis von 199 EUR für das Gerät.


    Bei meiner letzten Verlängerung war es so, dass das 6510 10 Tage später regulär nur noch 99 EUR und nicht mehr 212 EUR (und das war schon rabbatiert!) kostete. Damals sagte man mir: "Pech gehabt".


    Nun wies mich die Dame an der Hotline aber darauf hin, dass ich kein Risiko durch ein 14-täges Widerrufsrecht hätte.


    Könnte ich also Anfang Februar, wenn die neuen Preise bekannt sind, u.U. einfach von der Verlängerung und vom Handykauf zurücktreten? Wie sieht das mit dem Tarifwechsel aus, wird dieser dann auch zurückgenommen?

  • Wenn sich ein Handypreis zum Nachteil ändert, ist das nun wirklich Pech.
    Das ist ja bei vielen Dingen so, dass sich Preise ändern und auch da kann man im Nachhinein nichts machen. Mir fällt da grad als Beispiel die Spritpreise ein....


    Ich würde mit der VVL generell bis Februar warten, ich denke einfach dass das D500 in dem Monat in die Blockbusteraktion kommen wird.


    Ich schätze es als schwierig ein, einfach so von der VVL zurückzutreten.
    Schließlich würdest Du das Handy in der Zwischenzeit ja ganz normal nutzen und ich denke kaum, dass E+ ein gebrauchtes Handy annimmt.
    Vorallem, wenn Du als Grund den neuen Februar-Preis angibst.


    Aber letztendlich käme es auf einen Versuch an....

    Schönen Tag noch & charmanten Gruß

  • Natürlich kannst du widerrufen, wenn du die Dienstleistung nicht in Anspruch, d.h. telefoniert hast. Dazu ist ja das Widerspruchsrecht da. Der Widerruf beginnt mit dem Erhalt der in lesbarer Form gegebenen Belehrung.
    Es sind glaube ich verbundene Verträge (Wechsel, VVL, Handykauf) daher werden beim Widerruf alle (rückwirkend) nichtig.
    Ich würde trotzdem abraten, da bei sowas es letztlich vielleicht auf einen Gerichtstreit hinauslaufen würde. Die Netzbetreiber haben mitunter sehr seltsame Ansichten und scheuen das Risiko, erst vor Gericht aufgeklärt zu werden meist weniger. Handys werden doch eh immer billiger. In einem Jahr bekommst du es mit den gleichen Bedingungen wahrscheinlich bereits ein Drittel.



    Schnappi: Der Widerruf bedarf keiner Angabe von Gründen, daher ist es meist unerheblich, was man auf den Widerruf (z.B. als gutgemeinten Rat zur "Verbesserung der Servicequalität" schreibt. Besser ist es natürlich, keine Gründe anzugeben.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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