Hatte ich nicht irgendwann mal hier im Forum gelesen, daß man bei O2 über UMTS gar nicht zum WAP Gateway kommt?
Ich habe in Erinnerung, daß man per UMTS nur auf den Internet AP kommt und man somit die WAP Flatrate überhaupt nicht per UMTS nutzen kann.
Allerdings stände dies im Widerspruch zur Aussage: "...nur mittels UMTS/GPRS von O2 über das O2 WAP-Gateway nutzbar...", aus der ja unzweifelhaft hervorgeht, daß die Nutzung auch per UMTS möglich ist.
Ich würde wie folgt vorgehen:
1.) Laß die Lastschrift über die fragliche Rechnung zurückbuchen (geht auch noch drei oder vier Wochen nach Abbuchung). Falls es schon zu spät ist, kürze die nächste Rechnung um den Betrag.
2.) Kürze die Rechnung um die fraglichen Positionen und überweise O2 gleich den korrekten Rechnungsbetrag.
3.) Schreibe ihnen zeitgleich einen Brief, indem Du der Rechnung widersprichst und kurz begründest, warum die Rechnung falsch war. Fang gar nicht groß an auf einzelne Bestimmungen einzugehen oder großartig, wie, wann und warum Du WAP benutzt hast, sondern schreibe, daß die berechneten Verbindungen WAP Verbindungen waren und laut Vertrag von der Flatrate gedeckt sind.
Ich rechne damit, daß O2 da keinen weiteren Ärger machen wird. Allerdings sollet man mal für die Zukunft die Ursache für die Rechnungslegung der WAP Verbindungen erforschen.