ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Du kannst evtl schneller rauskommen, wenn du 3 passende und mietwillige Nachmieter anbringst. ...
Nein, das ist nur ein Märchen aus dem Mietrecht. Die Beibringung eines/mehrerer Nachmieter(s) zur Verkürzung der Kündigungsfrist muß im Mietvertrag vereinbart sein, sonst geht das nicht:
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Nachmieter
Viele Mieter glauben, sie könnten problemlos ihre Kündigungsfrist verkürzen, indem sie einen Nachmieter suchen. Darauf haben sie allerdings nur ein Recht, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Bei bestimmten Härtefällen muss der Vermieter auch ohne diese Klausel einwilligen. Dazu zählt ein Umzug aus beruflichen Gründen oder der Fall, dass die Wohnung wegen Nachwuchs zu klein wird.
Ablehnen kann der Vermieter einen potenziellen Nachmieter aus triftigen Gründen, etwa wenn dieser die Miete voraussichtlich nicht zahlen kann. Nachmieter mit Wucherpreisen abzuschrecken, ist dagegen nicht zulässig. Auch beim neuen Mietzins gilt die ortsübliche Miete als Richtwert.
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Quelle: Verkürzte Frist bei Stellen von Nachmietern?
Gruß
muli