9500 Akku hört nicht auf zu laden

  • Akku-Problem + Servicezeiten Nokia


    Hi,


    ich habe ebenfalls das Akku-Problem mit der Software 4.44, am 17.01.05 habe ich das Gerät zum Nokia Service in Essen gebracht. Das Gerät war 3 Wochen alt, man hat mir gesagt das ich es innerhalb von 2 Wochen zurückerhalten werde, wahrscheinlich wird es Zug um Zug bei Nokia getauscht.


    Ich habe es bis heute nicht wieder, am Montag werden es 4 Wochen!!!


    Am letzten Samstag habe ich ein Einschreiben an die Nokia Geschäftsführung in Düsseldorf geschrieben, bis jetzt hat sich immer noch niemand bei mir gemeldet um mir mal zu erklären warum ich solange auf mein Gerät warten muß.


    Ich finde das eine bodenlose Unverschämtheit von Nokia! Wenn ich mir ein so teures Gerät kaufe erwarte ich auch einen guten Service, oder? Wer sich ein solches Gerät kauft nutzt es wahrscheinlich, so wie ich, zu 100 % geschäftlich. Un da kann ich nun mal nicht 4 oder 5 Wochen drauf verzichten! Der Service von Nokia scheint absolut arrogant zu sein, bin mal gespannt wie lange sich das "der Marktführer" noch leisten kann!


    SERVICE-WÜSTE BEI NOKIA!!!!


    Das war mein letztes Nokia, Samsung und SonyEricsson machen auch sehr gute Geräte!

  • Dieser Nokia Communicator 9500 ist wirklich das allerletzte!


    Ich habe wirklich noch nie ein so mangelhaftes, instabiles Gerät erlebt!


    Neben den von mir beschriebenen Bugs sind auch jede Menge anderer Bugs bekannt.


    Nachdem Nokia auch wieder einmal mehr außer Stande ist in zumutbarer Weise Abhilfe zu schaffen, möchte ich Euch auf folgendes hinweisen:


    Eine Sache gilt nach § 434 BGB erst dann als geleistet, wenn sie bei Gefahrenübergang frei von Sachmängeln war. Vorliegend war der Communicator durch die Softwarebugs offensichtlich nicht frei von Sachmängeln. Demnach ist der Verkäufer so gestellt, als habe er noch gar nicht vertragsgemäß geleistet.
    Ihr müßt Euch also diese wochenlange Garantieabwicklung überhaupt nicht antun, sondern könnt gleich beim Verkäufer (nicht beim Hersteller) auf den Tisch hauen und wegen der m.E. erfüllten Voraussetzungen des § 323 IV BGB entweder komplett vom Kaufvertrag (und ggf. vom Mobilfunkvertrag) nach § 437 II Hs.1 BGB zurücktreten, nach § 437 II Hs.2 BGB den Kaufpreis mindern, nach § 437 I BGB eine Reparatur, ein neues Gerät oder aber ein vergleichbares anderes Gerät verlangen und darüberhinaus nach § 437 III BGB Schadensersatz verlangen u.a. wegen vergeblicher Aufwendungen (ggf. Porto, Fahrkosten zum Händler etc.), statt der Leistung (z.B. Mehrpreis für den Kauf bei einem anderen Händler, evtl. Schäden druch den Ausfall). Welches dieser Rechte Ihr dabei ausübt ist grundsätzlich allein Euch überlassen.


    Man sollte sich diese Unverschämtheit von Nokia nicht gefallen lassen, denn erfahrungsgemäß werden noch einige Quartale ins Land gehen, bis das Ding einwandfrei läuft.


    Wie angedeutet ist der Verkäufer hier womöglich wegen Sorgfaltspflichtverletzungen zum Schadensersatz verpflichtet ist.
    Inbesondere im Fall der Netzbetreiber ist davon auszugehen, daß die Geräte ausgiebig getestet wurden und diese sehr wohl Kenntnis über den desolaten Zustand der Software hatten.


    Ich bin es sowas von satt; man kann heutzutage kein neu erschienenes Handy mehr ohne massive Mängel kaufen.

  • Hi,


    habe soeben einen Anruf von Nokia erhalten, das Gerät soll in den nächsten 3 Tagen bei Nokia Essen getauscht werden. Ich soll ein nagelneues bekommen.


    Weiß jetzt nicht ob es an meinem Brief an die Nokia Geschäftsleitung gelegen hat oder ob Nokia hier ein wenig im Forum "stöbert"...


    Auf jeden Fall bin ich maßlos enttäuscht vom Nokia Service. Das war mein letztes Gerät!

  • Zitat

    Original geschrieben von der_inquisitor


    Eine Sache gilt nach § 434 BGB erst dann als geleistet, wenn sie bei Gefahrenübergang frei von Sachmängeln war. Vorliegend war der Communicator durch die Softwarebugs offensichtlich nicht frei von Sachmängeln. Demnach ist der Verkäufer so gestellt, als habe er noch gar nicht vertragsgemäß geleistet.
    Ihr müßt Euch also diese wochenlange Garantieabwicklung überhaupt nicht antun, sondern könnt gleich beim Verkäufer (nicht beim Hersteller) auf den Tisch hauen und wegen der m.E. erfüllten Voraussetzungen des § 323 IV BGB entweder komplett vom Kaufvertrag (und ggf. vom Mobilfunkvertrag) nach § 437 II Hs.1 BGB zurücktreten, nach § 437 II Hs.2 BGB den Kaufpreis mindern, nach § 437 I BGB eine Reparatur, ein neues Gerät oder aber ein vergleichbares anderes Gerät verlangen und darüberhinaus nach § 437 III BGB Schadensersatz verlangen u.a. wegen vergeblicher Aufwendungen (ggf. Porto, Fahrkosten zum Händler etc.), statt der Leistung (z.B. Mehrpreis für den Kauf bei einem anderen Händler, evtl. Schäden druch den Ausfall). Welches dieser Rechte Ihr dabei ausübt ist grundsätzlich allein Euch überlassen.


    Beachtet: Hobby-Hilfsjuristen machen Sich in Geschäften regelmäßig lächerlich und furchtbar unbeliebt!

  • Zitat

    Original geschrieben von jt6210
    Beachtet: Hobby-Hilfsjuristen machen Sich in Geschäften regelmäßig lächerlich und furchtbar unbeliebt!


    Nun, mit dem elitären Kreis der Handyverkäufer möchte ich es sich sicherlich niemand verscherzen. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von jt6210
    Beachtet: Hobby-Hilfsjuristen machen Sich in Geschäften regelmäßig lächerlich und furchtbar unbeliebt!


    Beachte: Die meisten Mitarbeiter in den Geschäften haben von der deutschen Rechstlage absolut kein Ahnung!!!


    Gruß


    Snoopyracer

  • Deshalb haben clevere Leute die Allgemeinen Geschäftsbedingen erfunden und die schließen wohl in 99% aller Geschäfte die "grundsätzlichen" Wahlmöglichkeiten der Käufer aus. Schadenersatz wegen Anfahrtkosten zum Geschäft etc. sowieso.

  • Zitat

    Original geschrieben von jt6210
    Deshalb haben clevere Leute die Allgemeinen Geschäftsbedingen erfunden und die schließen wohl in 99% aller Geschäfte die "grundsätzlichen" Wahlmöglichkeiten der Käufer aus. Schadenersatz wegen Anfahrtkosten zum Geschäft etc. sowieso.

    Was jedoch viele Verbraucher nicht wissen, ist daß nach zwingendem und dispositivem Recht unterschieden wird. Viele gesetzlichen Regelungen lassen sich überhaupt nicht modifizieren, auch wenn dazu AGBs vorlagen oder der Verbraucher derartige Vereinbarungen bewußt zustimmt.
    Auch werden Regelungen der AGBs unwirksam, wenn sie z.B. den Verbraucher übermäßig benachteiligen. Dazu empfehle ich einen Blick auf §§ 305 ff BGB .
    Unter anderem sind Haftungsbeschränkungen äußerst schwierig - diese lassen sich ohnehin nur für leichte Fahrlässigkeit festlegen.
    Leider läßt sich der Normalbürger von AGBs einschüchtern und meint, er muß alles hinnehmen, was der Unternehmer da niedergeschrieben hat. Insbesondere wenn ein großes Unternehmen dahintersteht glauben viele, die AGBs seien rechtlich bombensicher.
    Das ist aber gerade nicht der Fall - oftmals dienen AGBs als Einschüchterungsinstrument und wenden schon im Vorfeld eigentlich berechtigte Forderungen der Verbaucher ab, dabei sind sie tatsächlich unwirksam.
    Es wäre ja aberwitzig, könnte man mit AGBs das BGB-Regelungen nach Belieben modifzieren - dann hätten Vermieter eine Kündigungsfrist von einer Stunde und Mieter eine von einer Dekade. Außerdem würden sämtliche Online Shops das 14-tägige Widerrufs-/Rückgaberecht ausschließen usw.

  • Sehr interessant was aus meinem Thread "9500 Akku hört nicht auf zu laden" geworden ist ;)


    Gruß
    Squib

    Ja die Welt ist rund!

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