Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Was mir gerade durch den Kopf geht: Wird die Treppe gemeinschalftlich genutzt oder hast nur Du diese ?


    Wenn die Treppe Mietgegestand ist wäre man doch selbstverantwortlich. Oder irre ich ?


    MFG


    Nee, ist gemeinschaftlich.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Würde ich pauschal so nicht stehen lassen. Der Bezug zum Mietrecht ist schon da, wenn anzunehmen wäre, dass der Vermieter einer ihm obliegenden Pflicht, deren Ausführung auch dem Mieter zu Gute kommt, nicht nachkommt und der Mieter dadurch einen Schaden erleidet.


    Z.


    Ich schrieb ja auch in diesem Fall. Die Verkehrssicherungspflicht, aus der sich ja die Streupflicht ergibt, ist eine generelle Rechtspflicht. Der mögliche Anspruch auf Schadensersatz liegt demnach nicht in dem bestehenden Mietverhältnis begründet. Anders wäre es, wenn unklar ist, wer die Pflichtverletzung zu vertreten hat (Eigentümer o. Mieter).


    Ich sehe in diesem Fall keinen Link in das Mietrecht. Die Rechtsberater des Mietervereins dürfte daher nicht helfen, um einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen zu können.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Die Verkehrssicherungspflicht, aus der sich ja die Streupflicht ergibt, ist eine generelle Rechtspflicht. Der mögliche Anspruch auf Schadensersatz liegt demnach nicht in dem bestehenden Mietverhältnis begründet.


    Ansprüche können sich aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben.


    Was Du schreibst, drängt sich natürlich auf (Anspruch aus Deliktsrecht, d.h. §§ 823 ff BGB), schließt aber andere Anspruchsgrundlagen (die richtigerweise sogar vorrangig zu prüfen sind) nicht aus.


    Hier hat der Vermieter ohne weiteres auch eine sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht verletzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Ansprüche können sich aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben.


    Was Du schreibst, drängt sich natürlich auf (Anspruch aus Deliktsrecht, d.h. §§ 823 ff BGB), schließt aber andere Anspruchsgrundlagen (die richtigerweise sogar vorrangig zu prüfen sind) nicht aus.


    Hier hat der Vermieter ohne weiteres auch eine sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht verletzt.


    Soweit korrekt, aber welche sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht soll er denn verletzt haben? Bin nur BWL`er und insofern sicherlich nicht "fest" in der juristischen Argumentation.


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Ich schrieb ja auch in diesem Fall. Die Verkehrssicherungspflicht, aus der sich ja die Streupflicht ergibt, ist eine generelle Rechtspflicht. Der mögliche Anspruch auf Schadensersatz liegt demnach nicht in dem bestehenden Mietverhältnis begründet. Anders wäre es, wenn unklar ist, wer die Pflichtverletzung zu vertreten hat (Eigentümer o. Mieter).


    Ich sehe in diesem Fall keinen Link in das Mietrecht. Die Rechtsberater des Mietervereins dürfte daher nicht helfen, um einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen zu können.


    Gruß,
    Martin


    Es ging mir einzig darum, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu begründen und damit herbeizuführen. Sollte dies gelingen, tritt die Rechtsschutzversicherung, welche ja mitabgeschlossen ist, ein und der Mieter kann, so der beim Mieterverein tätige Mitarbeiter überfordert ist, einen Rechtsanwalt aufsuchen.


    Der Eintritt des Zustands der Überforderung ist von Anlaustelle zu Anlaufstelle des Mietervereins verschieden. Ich hatte den Mieterverein schon als Klagevertreter auf der Gegenseite.


    Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Soweit korrekt, aber welche sich aus dem Mietvertrag ergebende Pflicht soll er denn verletzt haben? Bin nur BWL`er und insofern sicherlich nicht "fest" in der juristischen Argumentation.


    Gruß,
    Martin


    Ist ja nicht tragisch, Rechtsrat wird gerne auch von Nichtjuristen mal erteilt...

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Hi Trauma,


    das 1. Gespräch + einen Brief, auch wenn die 3 Monate noch nicht rum sind, sollte eigentlich schon die Versicherung übernehmen.
    So war es zumindest 2 mal bei mir.


    mfg Axel

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Kittin
    Hi Trauma,


    das 1. Gespräch + einen Brief, auch wenn die 3 Monate noch nicht rum sind, sollte eigentlich schon die Versicherung übernehmen.
    So war es zumindest 2 mal bei mir.


    mfg Axel


    Das wäre, vorausgesetzt die Wartezeit von drei Monaten ist noch nicht abgelaufen und es besteht eine entsprechende Vereinbarung, ein reines Entgegenkommen bzw. ein Eintritt aufgrund Kulanz, was wiederum keine Rückschlüsse von dem einen Fall auf den anderen zulässt.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Es ging mir einzig darum, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu begründen und damit herbeizuführen. Sollte dies gelingen, tritt die Rechtsschutzversicherung, welche ja mitabgeschlossen ist, ein und der Mieter kann, so der beim Mieterverein tätige Mitarbeiter überfordert ist, einen Rechtsanwalt aufsuchen.


    Der Eintritt des Zustands der Überforderung ist von Anlaustelle zu Anlaufstelle des Mietervereins verschieden. Ich hatte den Mieterverein schon als Klagevertreter auf der Gegenseite.


    Mir ist nur nicht ganz klar, was genau die Mitarbeiter an Beratung bzgl. dieses Sachverhaltes beitragen können. Der von dir beschriebene Eintritt des Versicherungsfalls liest sich IMHO sehr konstruiert.


    Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Ist ja nicht tragisch, Rechtsrat wird gerne auch von Nichtjuristen mal erteilt...


    Netter Seitenhieb :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Das wäre, vorausgesetzt die Wartezeit von drei Monaten ist noch nicht abgelaufen und es besteht eine entsprechende Vereinbarung, ein reines Entgegenkommen bzw. ein Eintritt aufgrund Kulanz, was wiederum keine Rückschlüsse von dem einen Fall auf den anderen zulässt.


    Z.


    Bei mir war es damals so, das die Versicherung sagte..."nein, das geht nicht" und der Rechtsanwalt sagte..."kein Problem".
    Vielleicht ging es, da die 3 Mon. fast rum waren. :confused:


    mfg Axel

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