Re: Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?
ZitatOriginal geschrieben von Trauma
Meine Rechtschutzversicherung greift leider erst in 2 Monaten.
Ich weiß nicht, wie das bei anderen Rechtschutzversicherung ist, ich kann nur für die Advocard sprechen und da ist es so, dass bei deinem Fall (Schadenersatz-Rechtsschutz) keine Wartezeit besteht. Ist vermutlich auch bei anderen Gesellschaften so geregelt.
ZitatAlles anzeigen
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (Zeitpunkt, ab dem regelmäßig der Beitrag zu zahlen ist) und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Ist ein Rechtsschutzfall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz. Bitte lesen sie den genauen Bedingungstext in § 4 ARB 2005.
Durch die Wartezeit soll erreicht werden, dass ein Rechtsschutz-Vertrag nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist.
Für folgende Leistungsarten (außer im Verkhers-Rechtsschutz) besteht eine Wartezeit von 3 Monaten:
* Arbeits-Rechtsschutz
* Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
* Sozialgerichts-Rechtsschutz
* Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
* Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
* Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
* In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr.
Keine Wartezeit besteht für folgende Leistungsarten:
* Straf-Rechtsschutz
* Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
* Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
* Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
* Schadenersatz-Rechtsschutz
* Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
* Opfer-Rechtsschutz
Im Verkehrsrechtsschutz wird bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden grundsätzlich auf eine Wartezeit verzichtet.
Die Wartezeit kann entfallen, wenn sich der neue Rechtsschutzvertrag nahtlos an einen früheren Vertrag anschließt, für die Leistungsarten, die bereits vorher versichert waren - auch wenn der neue Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird.
Quelle:
http://www.advocard.de/interne…entByKey/BTET-679NWC-DE-p
Advocard ist Anwalts Liebling
...