Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?

  • Re: Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Meine Rechtschutzversicherung greift leider erst in 2 Monaten.


    Ich weiß nicht, wie das bei anderen Rechtschutzversicherung ist, ich kann nur für die Advocard sprechen und da ist es so, dass bei deinem Fall (Schadenersatz-Rechtsschutz) keine Wartezeit besteht. Ist vermutlich auch bei anderen Gesellschaften so geregelt.



    Quelle:
    http://www.advocard.de/interne…entByKey/BTET-679NWC-DE-p


    Advocard ist Anwalts Liebling :D ...

  • Kommt natuerlich auf Deine finanzielle Lage an, aber es gibt beim Amtsgericht auch Gutscheine fuer ne Rechtsberatung. Allerdings darfste dafuer nur sehr wenig einkommen haben. Falls Du studierst, od jemanden kennst ;) , bieten auch viele Asten Gutscheine für ne Erstberatung beim Anwalt an.
    Ansonsten gibts noch einschlägige Foren wie
    123recht
    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    (...)Netter Seitenhieb :)


    :rolleyes: hab doch glatt den hier ;) vergessen

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Also wenns erst mal nur allgemeine Fragen sind, dann kann ich auch anwalt.de empfehlen.


    15 Minuten Beratung an einer 0190-Hotline sind mit Sicherheit immer noch billiger als ein Termin beim Anwalt.


    Habe es bislang einmal probiert und die Auskunft war i.O.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Also wenns erst mal nur allgemeine Fragen sind, dann kann ich auch anwalt.de empfehlen.


    15 Minuten Beratung an einer 0190-Hotline sind mit Sicherheit immer noch billiger als ein Termin beim Anwalt.


    Habe es bislang einmal probiert und die Auskunft war i.O.


    Fällt aus, da 190er Nummern bei mir gesperrt sind :D .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Du solltest Dir das Posting von Merlin mal genauer anschauen, das deckt sich nämlich auch mit meinen Erfahrungen.


    Es gibt auch keinen Grund die Leistung für Ereignisse, die nur unvorhergesehen eintreten können, in den ersten drei Monaten auszuschliessen.

  • Hallo zusammen :)


    ehrlich gesagt habe ich mir die gesamten 3 Seiten nicht gelesen.


    Hallo Trauma,
    warum sollte man eine Rechtsschutzversicherung bemühen, wenn es andere für Dich machen könnten. ;)


    Folgender Fall:
    Ich hatte mitte der 90 ´Jahre einen unverschuldeten Mororradunfall.
    Die Folge war Krankenhaus, 6 Wochen insgesamt krankgeschrieben.


    Und jetzt kommt es:
    Die Krankenkasse hat mich damals angeschrieben, womit die enormen Kosten verursacht wurden. Ich habe den Vorgang geschildert, so wie er sich ereignet hat. Eine Frau hat mir die Vorfahrt genommen usw.


    Oder glaubst Du etwa, daß die Krankenkasse etwas zu verschenken hat. :D


    Da wurde die KK hellhörig.
    Da könnten wir ja dem Unfallgegner ja die Kosten auferlegen.
    Glaub es mir, jede KK hat eine sehr gute Rechtsabteilung. ;)


    Auch mein Arbeitgeber hat damals jeden Pfennig gefordert und bekommen.



    Bei deinem Fall ist der Unfallverursacher meiner Meinung nach der Hausvermieter. Der VM ist seiner Sorgfallspflicht nicht nach gekommen und dafür in Regress zu nehmen. Ein Versuch ist es allemal wert.


    Gruß Hope0815 :)


  • Die KK hat mich auch schon angeschrieben. Und mein AG geht auch schon gegen meinen Vermieter vor. Nur was habe ich davon?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Die KK hat mich auch schon angeschrieben. Und mein AG geht auch schon gegen meinen Vermieter vor. Nur was habe ich davon?


    Ganz einfach gesagt. ;)


    Der KK entstehen kosten, der Gegner zahlt.
    Dem AG entstehen kosten, der Gegner zahlt.
    Du hast Kosten, der Gegner zahlt. Vermutlich auch Deine Anwaltskosten.


    Auch alle anderen Aufwendungen, die durch den Schaden erlitten hast.
    Investiere doch mal eine Rechtsberatung. Wie teuer so etwas ist , keine Ahnung.


    Oder versuche es mal auf der Seite http://www.recht.de


    Da gibt es ein Forum, die können Dir bestimmt weiter helfen.


    Aber achte da auf die Forumsknigge.
    Schreib nicht in der Ichform. das wäre eine Rechtsberatung, was nicht erlaubt ist. Schreibe lieber Vermieter A und Mieter B. ;)


    Gruß Hope0815 :)

  • übernimmt Rechtsschutz?


    Hallo zusammen,


    habe im Moment noch keine Rechtsschutz, aber leider eine Forderung von knapp 300 € gegenüer einem Internethändler.
    Die Richtigkeit der Forderung steht außer Frage, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt.


    Nun bin ich auf diesen Thread und diesen interessanten Auszug, den ein User aus seinem Rechtsschutz gepastet hat.
    Und zwar, wann diese 3 Monate keinen Einfluss haben:


    * Arbeits-Rechtsschutz
    * Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
    * Sozialgerichts-Rechtsschutz
    * Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    * Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
    * Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz



    Zählt meine Forderung aus einem Internetgeschäft( Ich:Kunde, Debitor: Händler) auch zu Vertragsrecht?
    Sorry, meine Ahnung hält sich in Grenzen, aber hier schein viele Juristen unterwegs zu sein :).


    Kann mir außerdem jemand einen Tipp für eine günstige Rechtsschutzversicherung geben?
    Huk Coburg ist m.M.n. in Sachen KFZ-Versicherung unschlagbar, aber ob deren Rechtsschutzversicherun auch die günstigste weiß ich leider nicht.


    Danke schon mal für alle Hilfen.


    mfg


    Klose1

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