Auf Rechnung steht was anderes, als im Computer ist

  • ...falls es dich ein wenig tröstet ;) .... Du bist nicht der einzige.
    Ich habe mir den Rechner meiner Freundin neulich mal ein wenig näher angesehen, da ich mir beim besten Willen nicht vorstellen konnte, daß der eine Performance bietet wie ein PII 90 Mhz.... wo es doch laut ihrer Aussage ein richtiges High-End System sein sollte.


    Nun, äh, also entweder haben die ihr damals eine falsche Rechnung oder einen falschen Rechner gegeben.... :D


    Jedenfalls hat die Kiste nicht ein einziges Bauteil intus, das eigentlich auf der rechnung steht. :rolleyes:


    Sie hat sich das Teil leider vor 2 Jahren gekauft und erst jetzt die Rechnung wiedergefunden, machen kann man da nix mehr, nur ärgern.

  • Hi all,


    ihr habt Recht mit euren Ausführungen.
    Aber Achtung, die Durchsetzung der Forderung könnte schwierig werden.


    Sicher besteht nach BGB die Verpflichtung des Nachweises beim Händler, der wird sich aber auf die Rechnung berufen und behaupten, es war das eingebaut, was auch berechnet wurde. Und das wird den meisten Richtern erstmal ausreichen. Nur so meine Meinung, die ich aber in ähnlicher Situation auch schon live erlebt habe (ich war Händler :) gegen frechen Kunden).


    Also, wenn der Händler sich auskennt, wie oben gefordert, dann könnte er sich einfach querstellen.


    Recht haben und Recht bekommen...


    Am besten ist es freundlich auf den Sachmangel hinweisen und um den Tausch des Speichers gegen vorhandenen (oder bestellt und gelieferten) Speicher zu bitten. Eine kurze Erklärung, dass der Rechner ja nicht ohne funzt sollte überzeugen.


    Da hast Du sicher die besten Chancen ohne (Rechts-)streit raus zu kommen. Du hast es ja rechtzeitig bemerkt.


    Viel Erfolg und Grüße
    babapapa

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Hast du den Speicher als Privatperson bei dem Händler gekauft? Dann kannst du beruhigt sein.


    Nach § 476 BGB muss er es dir innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung nachweisen :top:


    Es liegt hier ja kein "klassischer" Sachmangel, sondern eine Anderslieferung vor.



    § 476 BGB bei aliud-Lieferung macht irgendwie keinen Sinn, v.a. das § 476 nach Sicht des BGH ohnehin nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht darstellt.


    Bleibt also nachzuweisen, dass der Unternehmer eine andere Sache als geschuldet geliefert hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hat sich denn jetzt schon was ergeben? Bekommst Du den Speicher getauscht und darfst den alten so lange behalten?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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