Krankgeschrieben und arbeiten?

  • Da ich nicht annehme, dass der Geburtstag deiner "Schwiegeroma" (:D) in einer verrauchten, laut beschallten Kneipe oder Diskothek stattfindet, wüsste ich keinen Grund, warum deine Freundin nicht in einem ihrer "Erkrankung" angemessenen Rahmen an dieser PRIVATEN Feier teilnehmen dürfen sollte. Schliesslich ist dies ein wichtiger familärer Anlass.

    Ich glaube, manche machen sich heutzutage ein bisschen zu sehr Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Auch wenn man einen hat, ist man kein rechteloser Sklave seines Arbeitgebers.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Ein rechteloser Sklave nicht, das stimmt sicherlich so, aber vielleicht bald Arbeitslos.


    Krank ist nicht gleich Gesund. Und mit einer (ansteckenden) Grippe hat man das Bett zu hüten. Punktum.


    Ich als Arbeitgeber würde es jedenfalls nicht tolerieren, wenn ein Mitarbeiter Krankgeschrieben ist und trotzdem zum Feiern gehen kann. Wobei es in diesem Fall absolut unerheblich ist, ob die Feier in einer Kneipe in ner Disco oder sonstwo stattfinden würde.


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------


  • Sehe ich ebenso. Entweder krank oder gesund. Halbkrank oder nur bei bestimmten Sachen wieder gesund is nicht.

  • Vielleicht geht sie ja auch einfach nur zu ihrer Oma, um sich dort ins Bett zu legen und sich verwöhnen zu lassen, damit sie schneller wieder gesund wird und den Weg dort hin nutzt sie für einen Einkauf, um sich mit notwendigen Lebensmitteln zu versorgen und einen genesungsfördernden Spaziergang an der frischen Luft zu machen ;)


    Rechtlich auf der absolut sicheren Seite ist sie zwar wohl erst, wenn der Arzt für den Besuch bei der Oma grünes Licht gibt, aber mal ehrlich, glaubst du ernsthaft, es hilft der Genesung, wenn man sich bei einer Grippeerkrankung die vollen zwei Wochen nur ins Bett legt, sich nur in der heizungsbelüfteten Wohnung aufhält und keinen Kontakt zu anderen Menschen pflegt? Dann ist der Kreislauf erst recht am Ende.


    Und nur weil man der Oma, die der Freundin von Hul vielleicht wichtig ist, zu ihrem 85. Geburtstag die Ehre eines Besuches erweist, muss man im Umkehrschluss noch lange nicht wieder in der Lage sein, einen vollen Arbeitstag mit acht oder mehr Stunden durchzustehen.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Wenn ich der Arbeitgeber wäre, hätte ich sicher etwas dagegen, wenn eine meiner Mitarbeiterinnen sich auf Geburtstagen rumtreibt und anschließend noch ein volle ganze Woche krankgeschrieben ist.


    Einfachste und auch ehrlichste Vorgehensweise: Ab zum Arzt und diesem mitteilen, dass sie sich bereits deutlich besser fühlt, ergo ab Montag wieder zur Arbeit erscheinen kann. Aus und fertig.


    Ob und wie man jetzt am geschicktesten auf einen Geburtstag gehen kann, wenn man krank geschrieben ist, war eigentlich nicht Gegenstand des Threads hier.


    Gruß,
    Martin

  • Ob und was Du in deiner Krankenzeit machen darfst ist abhängig von der Art der „Krankschreibung“. Wenn Du bettlägrig krankgeschrieben bist (z.B Grippe) dann darfst Du das Haus nicht verlassen. Auch nicht wenn Du dringende Einkäufe (Essen etc.) machen musst. Unter anderem hängt das auch mit dem Versicherungsschutz zusammen. Dann muß das jemand für Dich erledigen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann darf dir keiner einen Strick drehen wenn Du deine notwendigen Besorgungen machst und Du dabei gesehen wirst. Allerdings darfst Du in der Krankenzeit keine körperlichen belastenden Tätigkeiten ausüben. Denn Du bist ja krank geschrieben damit Du wieder gesund wirst und deine volle Arbeitskraft erreichst.


    Selbstverständlich sieht es kein Arbeitgeber gerne wenn ein Angestellter krank ist und dann „außerhalb“ seines Wohnbereichs gesehen wird. Ob man nun die Familienfeier besuchen darf hängt, wie oben beschrieben, von der Art der Krankschreibung ab. Wenn sie aber nicht bettlägrig krankgeschrieben ist, dann hängt es von euer Gewissen ab. Es kann dir aber niemand einen Strick drehen sofern Sie auf der Feier keiner körperlichen Arbeit nach geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    [...]
    Es kann dir aber niemand einen Strick drehen sofern Sie auf der Feier keiner körperlichen Arbeit nach geht.


    Damit wäre ich generell, also nicht speziell bei diesem Fall, vorsichtig. Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter loswerden möchten, so ich dies eine nicht unbeliebte Methode für zumindest eine Abmahnung.


    Gruß,
    Martin

  • Jetzt mal unabhängig vom Gesetz, sondern einfach nach Menschenverstand:


    Es liegt doch auf der Hand daß man bei seinem Arbeitgeber mächtig verkackt wenn man 2 Wochen krank geschrieben ist, aber bereits nach 1 Woche wieder fröhlich, frisch und frei in der Öffentlichkeit herumturnt. Es ist doch verständlich daß ein Arbeitgeber sich da verarscht fühlt.


    Also vermeidet man daß einen der Arbeitgeber oder auch Kollegen etc. in der Öffentlichkeit sehen und wahrnehmen daß man eigentlich schon gar nicht mehr krank ist. Man rennt nicht jeden Tag in 3 Supermärkte in der Stadt, läuft nicht täglich 3 Stunden durch die Fußgängerzone in der City und hält sich von Partys und Discos fern.


    Wenn ich mich aber schon wieder gesund genug fühle und meine Oma hat im kleinen Rahmen der Familie ihren 85. Geburtstag kann man da sicher hingehen wenn das in ihrer Privatwohung stattfindet. Nur sollte man eben nicht öffentlich sichtbar für den Arbeitgeber quitschfidel durch die Gegend rennen. Aber das ist ja bei einer kleinen privaten Feier nicht der Fall.


    Wenn man da ein wenig gesunden Menschenverstand hat sollte es möglich sein das eine zu tun ohne das andere zu lassen, und das so daß man sich nicht unnötig Probleme macht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Unabhängig vom rechtlichen Aspekt: Medizinisch würde ich mich auch mal erkundigen, ob evtl. noch Ansteckungsgefahr herrscht (möglicherweise war das ja auch ein Grund für die subjektiv als zu lang empfundene Krankschreibung). Dann wäre es sicher nicht so toll, einer 85-jährigen eine Grippe zum Geburtstag zu "schenken", denn in diesem Alter kann das u.U. richtig bös enden...

  • hi,


    find ich lustig, dass genau das hier beschriebene problem in diesem moment auf mich zutrifft. bin diese woche von montag bis freitag krank geschrieben. dank der medikamente geht es mir seit montag abend wieder bestens. auf die idee, wieder in die arbeit zu gehen, komme ich als zivi natürlich nicht :D
    hätte sowieso nicht geklappt, weil ich mit meinen medikamenten nicht autofahren durfte und somit ein wichtiger teil meiner zivi-tätigkeit flach fiel.


    heute abend steigt aber eine große party und ich will da natürlich hin. jetzt bin ich ja bis einschließlich heute krank geschrieben. und hatte schon eine dicke diskussion mit meinem vater, der beruflich unter anderem mit leuten zu tun hat, die krank geschrieben sind und in die disko gehen :D


    da ich ja nur bis heute krank geschrieben bin -> darf ich heute hoch-offiziell auf die party? obwohl es sowieso keinen interessieren würde.


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!