ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von der_inquisitor
Selbstverständlich habe ich zum "groben Unfug" schon einige Zeilen gelesen. Es handelte sich tatsächlich um einen "Auffangtatbestand", mit dem man besondere Störungen des öffentlichen Lebens verfolgte. Die Formulierung des "Querulanten" ist natürlich nicht die vom Gesetzgeber verwendete Terminologie.
Letztlich hat man nahezu jede Störung, sei sie aus heutiger Sicht noch so geringfügig, bestrafen können.
Siehe dazu:
http://infos.aus-germanien.de/Grober_Unfug
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv026041.html
http://www.google.de/search?so…q=stgb+%22grober+unfug%22
Musst Du eigentlich so Fachwörter benutzen, weil Du dich nicht einfach und für die Mehrheit der Leser verständlich ausdrücken kannst?
Ich schreibe vielleicht weil ich doof bin doof, aber Du denkst Du bist klug und bist doch "auch nur ein armer Tropf"