Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem durch ein Kind ausgelösten Fehlalarm?

  • Zitat

    Original geschrieben von Alterius Gawain
    Gilt das nicht nur bei Kindern bis einschließlich 6 Jahren und ist danach umgekehrt? Sprich nur, wenn die Aufsichtsperson nachweisen kann, dass sie Ihre Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat springt die Versicherung fuers Kind ein?


    Nein, denn wo keine Aufsichtspflicht verletzt ist, ist ja nach meinem Verständnis auch keine Haftung der Eltern/Aufsichtspersonen. Dann haftet - bei Einsichtsfähigkeit - das Kind selbst oder wenn diese fehlt und/oder das Kind das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, dann haftet keiner.


    Hier habe ich noch etwas dazu gefunden ...

  • Erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Spitze!
    Im konkreten Fall hat das Kind die Feuerwehr gerufen, als es draußen mit einem Freund spielte.
    Von daher lag keine direkte Aufsicht vor, die hätte verletzt werden können.

  • Naja, unabhängig von dem konkreten Fall kann eine Aufsichtspflicht natürlich auch dadurch verletzt werden, daß das Kind eben nicht beaufsichtigt wird. ;)


    Ob das Kind jetzt die erforderliche Einsicht hatte und daher haftbar gemacht werden kann, lässt sich in einem Forum natürlich nicht klären. Die Frage ist ja auch, ob überhaupt eine Rechnung vorliegt, wem die präsentiert wurde usw. usf. :)

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