Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem durch ein Kind ausgelösten Fehlalarm?

  • Hallo zusammen,
    mich beschäftigt gerade folgende Frage:
    Zahlt die Privathaftpflicht die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, der durch ein ca. 9jähriges Kind ausgelöst wurde, das aus "Spaß" den Notruf gewählt hat?


    Ich wäre dankbar für Meinungen bzw. Links.


    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Kuh127

  • Nur wenn das Kind die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß und die Aufsichtspflicht verletzt wurde, würde ich meinen. Ansonsten besteht ja überhaupt keine Haftung!?

  • @Alterius: Da gehts aber darum, dass das Kind nicht zahlen sollte. Evtl. hatte es ja gar keien Haftpflicht.


    Ich würde es einfach mal bei der Haftpflicht einreichen, was soll schon passieren? Meist sind die bei kleineren Beträgen auch kulant, besonders wenn man schon lange dort versichert ist (evtl. mit mehreren Versicherungen) und bislang noch keinen bzw. wenige Schäden hatte. Hängt aber auch immer von der Versicherung ab.


    Nur: wenn Du's nicht meldest, werden Sie auch nicht zahlen. Je nach Schadenshöhe macht es evtl. Sinn sich vorher Gedanken darüber zu machen, wie man den Vorfall der Versicherung schildert. Vielleicht hat das Kind ja auch irgendwas gesehen, das ihm Angst machte und deshalb die Feuerwehr angerufen...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    @Alterius: Da gehts aber darum, dass das Kind nicht zahlen sollte. Evtl. hatte es ja gar keien Haftpflicht.


    Yap... hatte ich parallel dann auch gemerkt...


    Hmm... in diesem Fall ist halt die Frage: Wann zahlt die Haftpflicht nicht? Eigentlich doch nur, wenn GROB fahrlaessig gehandelt wurde (oder eben die Aufsichtspflicht verletzt). Aber ein entsprechendes Paradebeispiel find ich im Netz leider nicht...


    Gawain

  • Die Feuerwehren unterscheiden bei der Berechnung ihres Einsatzes zwischen "Fehlalarmierung" und "böswilliger Alarmierung" (zweite Variante ist meist doppelt so teuer und schließt den Vorsatz mit ein). Sofern bei der Rechnung also tatsächlich "böswillige Alarmierung" mit drauf steht, muss die Versicherung schon sehr kulant sein - Vorsatz ist meistens auch bei Kindern ausgeschlossen.

    Johnny
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  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    [...]
    Nur: wenn Du's nicht meldest, werden Sie auch nicht zahlen. Je nach Schadenshöhe macht es evtl. Sinn sich vorher Gedanken darüber zu machen, wie man den Vorfall der Versicherung schildert. Vielleicht hat das Kind ja auch irgendwas gesehen, das ihm Angst machte und deshalb die Feuerwehr angerufen...


    Allerdings wird sich die Versicherung dann die Frage stellen, weshalb sich die Feuerwehr diesen Einsatz bezahlen läßt, da IMHO die Feuerwehr nur in seltenen Fällen überhaupt die Kosten erstattet haben möchte.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    [...]da IMHO die Feuerwehr nur in seltenen Fällen überhaupt die Kosten erstattet haben möchte.


    DAS halte ich für ein Gerücht :D

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Alterius Gawain
    Hmm... in diesem Fall ist halt die Frage: Wann zahlt die Haftpflicht nicht? Eigentlich doch nur, wenn GROB fahrlaessig gehandelt wurde (oder eben die Aufsichtspflicht verletzt).


    Gerade bei Verletzung der Aufsichtspflicht kommt doch die Haftpflichtversicherung ins Spiel, oder? ;)


    Wenn die Kinder nicht einsichtsfähig sind oder das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, hat der Geschädigte Pech gehabt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Gerade bei Verletzung der Aufsichtspflicht kommt doch die Haftpflichtversicherung ins Spiel, oder? ;)


    Gilt das nicht nur bei Kindern bis einschließlich 6 Jahren und ist danach umgekehrt? Sprich nur, wenn die Aufsichtsperson nachweisen kann, dass sie Ihre Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat springt die Versicherung fuers Kind ein?


    Gedankengang: Wenn ich meiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen bin hab ich grob Fahrlaessig gehandelt...


    Hab mich aber mit solchen Fragen noch nicht wirklich beschaeftigt bisher... muss ich glatt mal vertiefend nachlesen ^^


    Gawain

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