Spaßbieter auf Ebay: wie komme ich an mein Geld?

  • Hallo zusammen,


    ich habe momentan ein ärgerliches Problem mit Ebay: habe ein Handy für € 360,- verkauft, die "Gewinnerin" hat sich das erste mal per Email eine Woche später gemeldet, sie wolle das Handy privat abholen! Kein Thema, ich Sie zurückgerufen, sie legt mitten im Gespräch auf und ist danach nicht mehr zu erreichen. Mehrere Telefonersuche, SMSses und Emails später (bis heute):
    kein Erfolg, sie reagiert in keiner Form auf meine Kontaktversuche.


    Ich bin stinksauer über solch eine Dreistigkeit, bin mir aber nicht 100%tig sicher, wie ich nun an mein Geld komme, da sie ja einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist!


    Wer kann mir hier ein paar Tips geben, bzw. hat selber schon einmal so eine blöde Situation mitgemacht und vielleicht zu seinen Gunsten gemeistert!?!


    Vielen Dank im vorraus,


    9mm

    - Big pimpin' -


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  • ich denke das kannst du vergessen...melde dich bei eBay und du kannst das Handy noch mal kostenlos reinsetzen.


    Die Chance so einen Kaufvertrag durch zu setzen und zu versuchen an sein Geld zu kommen sind gleich 0!


    Ist leider so....

  • Hallo!


    Erkläre der Käuferin nochmals (Telefon? eMail? Fax? Notfalls Einwurf-Einschreiben? :confused: ), dass Du nach wie vor auf die Abwicklung des geschlossenen Vertrages bestehst, und dass es an ihr ist, die Zahlung vorzunehmen. Mach ihr ebenfalls klar, dass Du nötigenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst - wobei das in diesem Fall wohl vermutlich eine etwas überdrehte Holzhammermethode wäre, schließlich könntest Du an den Zweitbieter verkaufen, so dass Dir seitens der Erstbieterin lediglich noch die Differenz zwischen dem Gebot des Zweitbieters und ihrem Gebot zusteht...


    Es bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, der Nichtzahlerin eine Negativbewertung reinzuwürgen (würd ich ein paar Minuten vor "eBay-Verjährung" machen, damit sie keine Reaktionszeit hat, sich zu rächen! :D), und die Differenz unter "dumm gelaufen" zu verbuchen.


    Leider kommen Spaßbieter immer wieder durch... :rolleyes: Auf jeden Fall bei eBay melden würd ich das trotzdem, evtl. kann man so einen Spaßbieter rauskriegen und andere davor bewahren.


    Tobias

  • selbst das mit dem schlecht bewerten bringt ja nichts. Es ist so einfach eine negative Bewertung bei eBay löschen zu lassen.


    eBay macht es Spassbietern sehr einfach.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Naja, so lange die Bewertung keine Beleidigungen oder ähnliche Verunglimpfungen enthält, wird eine Bewertung auch nicht einfach gelöscht.....


    auch wenn dem nicht so ist, ist es mehr als einfach....leider

  • Ich denke auch, dass es wohl das einfachste ist, den Artikel nochmal neu reinzusetzen und sich von Ebay die Vekaufsprovision für die erste Auktion auszahlen zu lassen. Habe ich erst letzte Woche so gehandhabt, bein nem Handy für 390 Euro.


    avalox: Was mich jetzt aber schon noch interessiert, ist das Thema negative Bewertung löschen. Mir ist nämlich erst neulich aufgefallen, dass ein Ebay Mitglied bei dem ich Ende November etwas gekauft habe(ohne Probleme), zu diesem Zeitpunkt 2 od. 3 negative Bewertungen hatte, jezt hat er 100% positiv. Wie ist sowas möglich?


    TMausHB: Wie war das nochmal, 45 Tage lang kann man eine Bewertung abgeben oder? Bin da nicht so ganz infomiert. Kleinen Tip bitte. Muß nämlich bei mir einen Nichtzahler auch mal negativ bewerten.

  • Ich Denke ,Du findest Dich damit ,ab , Meldest es Ebay als "Unbezahlten Artikel"
    danach kannst wie schon gesagt die Gutschrift der Gebühren beantragen ,und den Artikel Kostenlos wiedereinstellen !
    Ferner würde ich die "Gewinnerin" für zukünftige Auktinen Deinerseits Sperren !


    Gruß
    Kay


    @ TomTom2 :


    Mann gibt bei Ebay eine "Eidestattliche Versicherung " ab ,Schildert den vorfall darin und Beschreibt ,warum mann die Bewertung Löschen lassen möchte !
    Das war es schon ! Meist Widerspricht die "Gegenseite" nicht ,so das Ebay die Bewertung sang und Klanglos Löscht !

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    auch wenn dem nicht so ist, ist es mehr als einfach....leider


    Kannst Du das näher erläutern? Lt. eigener Aussage löscht ebay Bewertungen, wenn


    a) beide Parteien zustimmen, oder
    b) der, der sie löschen lassen will, einen Gerichtsbeschluss vorlegt.


    Ich habe auch schon mal versucht, eine völlig offenkundig unsinnige schlechte Bewertung eines Käufers, der sich geweigert hatte, den Kauf zu vollenden, löschen zu lassen - keine Chance.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Kannst Du das näher erläutern? Lt. eigener Aussage löscht ebay Bewertungen, wenn


    a) beide Parteien zustimmen, oder
    b) der, der sie löschen lassen will, einen Gerichtsbeschluss vorlegt.


    Ich habe auch schon mal versucht, eine völlig offenkundig unsinnige schlechte Bewertung eines Käufers, der sich geweigert hatte, den Kauf zu vollenden, löschen zu lassen - keine Chance.


    Also ich konnte eine Negative Bewertung ,die ich wirklich völlig ungerechtfertigt erhalten habe ,Problemlos durch eine schriftliche "Eidestattliche Versicherung " ( Einschreiben an Ebay ) Löschen lassen !


    Ist schon etwas her ,ob es heute noch so läuft ,weiß ich nicht genau !


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

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