Wandlung beim Kauf eines gebrauchten Autos - Wieviel Geld erhalte ich noch zurück?

  • @ Andreas:


    Auch hier kann man eigentlich nur raten, sich nicht auf rechtliches Halbwissen von TT-Usern zu verlassen.


    Wenn z.B. noch immer von "Wandlung" gesprochen wird, dann erscheint es durchaus möglich, daß die Rechtsentwicklungen der letzten Jahre nicht wahrgenommen wurden ...

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Ich habe heute dem Verkäufer eine E-Mail mit Fristsetzung von 1 Woche gesetzt, dass er mir nun einen Vorschlag bzgl. des fehlenden FIS und der Gutachten unterbreiten soll.


    Was soll ich machen, wenn der Vorschlag mir nicht zusagen sollte? Wie groß ist eigentlich die Chance den TT zu wandeln? Es ist ja eigentlich "nur" ein fehlendes FIS. Was meint ihr?


    Ich würde es zur Klärung der ganzen Angelegenheit für sinnvoll erachten, wenn du - wie Jochen schon geschrieben hat - mit dem Händler/Verkäufer persönlich oder fernmündlich in Kontakt tretten würdest. IMHO sind bei meinem Händler eMails nicht gerade das Kommunikationsmedieum No. 1. In einem Gespräch läßt sich dein Anliegen doch viel leichter vorbringen und man erhält meist sofort eine entsprechende Rückmeldung. :)


    Jetzt mal fernab der ganzen eMails und Fristsetzungen: Habe ich nur den Eindruck, oder suchst du quasi nach einem Grund den Wagen zurückgeben zu können?

  • Andreas,


    warum rufst du den guten Mann nicht an, oder schreibst wenigstens einen ordentlichen Brief? Wie oben schon erwähnt sind emails keineswegs eine adäquate Kommunikationsmöglichkeit.


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    [...] Es wurde ja Ausstattung zugesagt, die nicht eingehalten wird und ich glaube, da würde jeder so reagieren ...


    Ganz ehrlich? Ich würde anrufen und keine eMails schreiben, um dann 2 oder 4 Woche auf eine Antwort zu warten.

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Auf die eine Woche hin oder her kommt es mir jetzt auch nicht mehr an.


    Wie du meinst. Kann für dich nur hoffen, dass dein Beweis stichhaltig ist, ansonsten könnte es vielleicht zu Problemen bzgl. Beweislastumkehr und 6 Monate kommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    @ Andreas:


    Auch hier kann man eigentlich nur raten, sich nicht auf rechtliches Halbwissen von TT-Usern zu verlassen.


    Wenn z.B. noch immer von "Wandlung" gesprochen wird, dann erscheint es durchaus möglich, daß die Rechtsentwicklungen der letzten Jahre nicht wahrgenommen wurden ...


    Jetzt begibst Du Dich aber auf dünnes Eis.


    "Wandlung" ist im Volksmund immernoch der Begriff, der in diesem Zusammenhang am gebräuchlichsten ist. Rechtlich korrekt gesprochen, stellt die "Wandlung" einen Rücktritt vom Kaufvertrag und dessen Rückabwicklung dar.


    Ich habe letztes Jahr ohne Anwalt eine "Wandlung"/Rückabwicklung/Rücktritt vom Kaufvertrag durchgezogen. Meine Aussagen haben IMHO also durchaus Hand und dazu noch einen Fuß.



    Oder hättest Du die rein rechtlichen Möglichkeiten anders umschrieben?



    Stefan


    Edit: Lese gerade, dass ich das Wort "Wandlung" garnicht erwähnt habe. Dann fühle ich mich nachträglich doch nicht angesprochen, wenngleich obig geschriebenes genau so stehen bleibt.

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