Wandlung beim Kauf eines gebrauchten Autos - Wieviel Geld erhalte ich noch zurück?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Edit: Lese gerade, dass ich das Wort "Wandlung" garnicht erwähnt habe. Dann fühle ich mich nachträglich doch nicht angesprochen, wenngleich obig geschriebenes genau so stehen bleibt.


    Ach nee? :D


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    0,67% des Kaufpreises pro 1.000 km werden bei einer Wandlung als Nutzungsentschädigung angesetzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Ach nee? :D


    Das is jetzt einfach nich wahr... :D :eek:


    Ich habe mir meinen eigenen Text noch zweimal durchgelesen. Ich werde alt. Oder blöd. Oder beides.:(



    Stefan


  • Kann nicht sein, also dass mit dem Alter, schließlich hab ich noch 2 Jahre mehr auf dem Buckel und ich hab`s auf Anhieb gefunden. :)

  • Außerdem:


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    .... hast Du ein Anrecht auf Ersatzlieferung oder Wandlung.


    :D


    Das Gesetz nutzt diesen Begriff - wie Du ja offenbar weißt - seit Jahren nicht mehr.


    Im übrigen ist Deine Darstellung rechtlich in der Tat nicht korrekt oder zumindest grob verkürzt. Wenn Du z.B. von "drei Möglichkeiten" sprichst, die der Fragesteller habe, dann umschreibst Du seine wirklichen Möglichkeiten nur unzureichend, wie schon ein kurzer Blick in § 437 BGB zeigt. Dieser macht Dir auch deutlich, daß die Kaufpreisminderung - anders als Du scheinbar meinst - nicht (nur) im Wege einer gütlichen Einigung in Betracht kommt. Die Minderung ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des Käufers, deren Wirkungen mit dem Zugang der Erklärung beim Verkäufer eintreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    (...)Im übrigen ist Deine Darstellung rechtlich in der Tat nicht korrekt oder zumindest grob verkürzt. Wenn Du z.B. von "drei Möglichkeiten" sprichst, die der Fragesteller habe, dann umschreibst Du seine wirklichen Möglichkeiten nur unzureichend, wie schon ein kurzer Blick in § 437 BGB zeigt. Dieser macht Dir auch deutlich, daß die Kaufpreisminderung - anders als Du scheinbar meinst - nicht (nur) im Wege einer gütlichen Einigung in Betracht kommt. Die Minderung ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des Käufers, deren Wirkungen mit dem Zugang der Erklärung beim Verkäufer eintreten.


    Jetzt haut mir doch die beiden "Wandlungen" nicht um die Ohren, ich gebe ja schon auf... :D :p



    OK, die Minderung habe ich ausser Acht gelassen. Da gebe ich Dir Recht.


    Ich sprach auch eher eine "Entschädigung" in Form von Ersatzleistungen wie Inspektion, Reifen etc. an, was dann doch meist bei einer gütlichen Einigung zum Thema wird.



    Stefan

  • Hallo,


    meines Wissen nach ist dies korrekt. Das Gutachten benötigt man ja nur damit man nachweisen kann das alles legal ist, da es nicht im Schein steht.



    ciao

  • So sehe ich das auch. Mit Eintragung der Teile in den Fzg.-Schein sind diese "amtlich". Das Mitführen des Gutachtens entfällt demnach.



    Was ist denn jetzt allgemein mit der Sache? Behältst Du den TT? Hat er Dir was nettes zur Wiedergutmachung angeboten?



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Update:
    Letzte Woche habe ich eine E-Mail vom Verkaufsleiter vom Audi Zentrum erhalten und der hat mir geschrieben, dass wenn der Auspuff bzw. die Felgen in meinem Fahrzeugschein bzw. -brief eingetragen sind, dann benötigt man kein Gutachten mehr.

    Meines Wissens ist das richtig. Ich hab einmal bei einem Fahrzeug andere Felgen und Fahrwerk montiert. Der TÜV hat ein Gutachten ausgestellt, dass alles ok ist und das hab ich immer dabei gehabt. Alternativ hätte ich mit dem Gutachten zum Straßenverkehrsamt tigern können. Dort hätte man die Teile des Gutachtens in den Schein und Brief übertragen und dann hätte ich das TÜV-Gutachten nicht mehr mit mir führen müssen. Für mich habe ich durch das Gutachten im Handschuhfach und einen unveränderten Fzg-Schein (und Brief) die Gebühren beim Straßenverkehrsamt gespart.

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