In der Schule haben wir gelernt, das bei einer Aktiengesellschafft die Anteilsschiene also Aktien zwingend verbrieft sein Müssen, es mindestens 5 Anteilseigner geben muss und das Stammkapital mindestens ~ 100.000 DM betragen muss. In einer Broschüre vom Arbeitsamt hab ich jetzt aber über Unternehmensgründungen hab ich aber gelesen, das es neben der normalen AG auch noch die kleine AG als Rechtsform gibt. Weis jemand wie da die Bestimmungen sind?
Unternehmensrechtsformen: kleine Aktiengesellschaft?
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Moin!
Naja, ich hoff dann mal, dass das mit Deiner Schulzeit schon ein paar Jahre her ist, ansonsten mal dem Pädagogen gehörig auf die Finger hauen!
Das Grundkapital bterägt € 50.000, 25% sind bar zu hinterlegen.
Die Aktie muss nicht mehr verbrieft sein, allerdings wird das bei Inhaberaktien kaum vermeidbar sein.
Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit der 1-Mann-AG!Eine kleine AG ist nicht an der Börse notiert, was den Unterschied zur "normalen" AG ausmacht.
greetz,
autares -
Heisst das, das nur die Börsennotierung darüber entscheidet. Dann sind z.B. Cronon und Strato auch kleine Aktiengesellschaften.
BTW: Das wir das gelernt haben, ist ungefähr 3 Jahre her.
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In der Literatur wird auch die GmbH manchmal als "kleine Aktiengesellschaft" bezeichnet, da sich insbesondere die rechtlichen Vorschriften der beiden Gesellschaftsformen doch sehr gleichen. Allerdings kann ich mir schwer vorstellen, dass dieses Wort für GmbH so einfach unkommentiert in irgend einer Broschüre drinsteht. IMHO ist jedoch die Börsenotierung kein Kennzeichen für klein oder groß, da hier ja nur der unterschiedliche Weg der Kapitalbeschaffung benannt ist, die Rechtsform jedoch die Selbe bleibt.
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