"Ab wann" ist ein Wahlzettel ungültig?

  • Einen festen Wohnsitz benötigt man schon.
    Bei einem Umzug innerhalb von drei Monaten vor der Wahl, ist man nicht im neuen, sondern noch im alten Stimmbezirk wahlberechtigt. Wer sich nicht ummeldet, hat eventuell ein Problem. Wenn er keinen Nachsendeantrag zur neuen Adresse hat, würde die Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk unzustellbar zur ausstellenden Behörde zurückgehen. Wie die darauf reagiert, weiß ich leider nicht. Aber es wäre denkbar, dass der Wähler aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird. :confused:


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Wahlbenachrichtigungen werden nicht nachgesendet sondern gehen ans Wahlamt zurück.
    Wenn man kurz vor einer wahl umzieht sollte man deswegen am besten warten mit dem ummelden, da man sonst u.U. schon in der Wählerliste der alten Gemeinde ausgetragen ist und in der Wählerliste der neune Gemeind noch nicht eingetragen ist

    \/\/olfgangS

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