Als kleines Follow-Up zu der Diskussion im PSP-Thread über die Problematik, dass UPS ohne Vorliegen eines Auftrags des Empfängers nichts verzollen darf und daher der Empfänger die Zollabrechnung nicht bezahlen muss, mache ich hier mal einen eigenen Thread auf, da ich soeben ein Schreiben erhalten habe, welches dem Fass den Boden ausschlägt... :eek: :flop: ![]()
Ich hatte UPS also schriftlich darüber informiert, dass ich die Zollrechnung nicht zahlen werde, weil ich keinen Auftrag zur Verzollung gegeben habe. Heute bekomme ich ein Schreiben, in welchem UPS behauptet, die Sendung wäre meiner Frau telefonisch avisiert worden, und im Zuge dessen hätte man einen Auftrag zur Verzollung eingeholt.
Nun würde es UPS selbst unter normalen Umständen schwer fallen, dies zu beweisen, da ein Telefongespräch, wenn es nicht gerade mitgeschnitten wurde (was wiederum illegal und daher ohne Beweiskraft wäre, wenn keine Einwilligung dazu vorliegt), nicht bewiesen und daher von der anderen Seite immer angefochten werden kann.
In unserem Falle kommt es aber viel besser: Meine Frau war in der fraglichen Zeit auf Dienstreise auf einem anderen Kontinent und war daher unter keiner Nummer, die UPS haben könnte, erreichbar...
Dazu kommt noch, dass UPS sowieso keine Telefonnummer von uns hat, denn die, die im Telefonbuch steht, nutze ich seit langer Zeit nur noch als Faxnummer.
Was sagt man dazu?!? :eek:
Erfüllt das nicht strenggenommen irgend einen Straftatbestand? Denn diese Aussage kann nicht einfach als Versehen oder so durchgehen, das ist eine bewusste Lüge, um mich zur Zahlung zu bewegen.
Interessant wäre auch mal zu wissen, ob UPS bei Anderen Ähnliches versucht hat - aufgrund der Diskussion im PSP-Thread werden ja vermutlich noch ein paar mehr Leute die Zahlung der Zollabrechnung abgelehnt haben. ![]()