UPS und die Verzollung: Netter Versuch... ;)

  • Als kleines Follow-Up zu der Diskussion im PSP-Thread über die Problematik, dass UPS ohne Vorliegen eines Auftrags des Empfängers nichts verzollen darf und daher der Empfänger die Zollabrechnung nicht bezahlen muss, mache ich hier mal einen eigenen Thread auf, da ich soeben ein Schreiben erhalten habe, welches dem Fass den Boden ausschlägt... :eek: :flop: :D


    Ich hatte UPS also schriftlich darüber informiert, dass ich die Zollrechnung nicht zahlen werde, weil ich keinen Auftrag zur Verzollung gegeben habe. Heute bekomme ich ein Schreiben, in welchem UPS behauptet, die Sendung wäre meiner Frau telefonisch avisiert worden, und im Zuge dessen hätte man einen Auftrag zur Verzollung eingeholt.


    Nun würde es UPS selbst unter normalen Umständen schwer fallen, dies zu beweisen, da ein Telefongespräch, wenn es nicht gerade mitgeschnitten wurde (was wiederum illegal und daher ohne Beweiskraft wäre, wenn keine Einwilligung dazu vorliegt), nicht bewiesen und daher von der anderen Seite immer angefochten werden kann.


    In unserem Falle kommt es aber viel besser: Meine Frau war in der fraglichen Zeit auf Dienstreise auf einem anderen Kontinent und war daher unter keiner Nummer, die UPS haben könnte, erreichbar... :D Dazu kommt noch, dass UPS sowieso keine Telefonnummer von uns hat, denn die, die im Telefonbuch steht, nutze ich seit langer Zeit nur noch als Faxnummer.


    Was sagt man dazu?!? :eek: :D Erfüllt das nicht strenggenommen irgend einen Straftatbestand? Denn diese Aussage kann nicht einfach als Versehen oder so durchgehen, das ist eine bewusste Lüge, um mich zur Zahlung zu bewegen.


    Interessant wäre auch mal zu wissen, ob UPS bei Anderen Ähnliches versucht hat - aufgrund der Diskussion im PSP-Thread werden ja vermutlich noch ein paar mehr Leute die Zahlung der Zollabrechnung abgelehnt haben. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hallo,


    ist ja wirklich ein dickes Ding. Wie auch immer ich würde evtl. Mahnungen oder gar einem Mahnbescheid gelassen entgegensehen und wiedersprechen. Sie haben ja zum einen keine Beweise und ein Telefonat würde auch nicht genügen selbst wenn sie Deine Frau telefonisch gefragt hätten.


    Beim Import meiner PSP habe sie ein Fax oder eine Mail gefordert mit der Bitte um Verzollung, alternativ hätte ich wohl selber verzollen müssen. Ich kann mich also nicht drücken.


    Viele Grüße


    Kai

  • Ich wurde ja auch angerufen und habe dabei wohl den Auftrag zur Verzollung erteilt.
    Muß mich nun gedulden und mal die Rechnung abwarten, dann sehen wir weiter.


    mfg

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Naja, wie gesagt, selbst wenn hier irgend jemand ans Telefon gegangen wäre, könnten sie das nicht beweisen. Aber in meinem Falle kann ich halt sogar das Gegenteil beweisen... ;)


    Ich meine - wenn irgendeine kleine Klitsche es mit solchen Tricks versucht... aber ein doch recht großer Laden wie UPS?!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi,


    ich weiß nicht was der PSP-Thread ist, aber ich habe seinerzeit höchstselbst in der UPS-Zollabteilung gearbeitet und kenne den Laden deswegen sehr gut.


    UPS ist bei Verzollungen normalerweise "übervorsichtig", nimmt das Ganze also regelmäßig sehr viel ernster als alle anderen Paketdienste. Immer wieder hört man von Kunden daß die sich im ersten Moment über die pingelige UPS-Anmeldung ärgern, ohne allerdings zu wissen daß das spätestens dann sinnvoll ist wenn der Zoll zu einer Prüfung auftaucht und kontrolliert ob alles korrekt verbucht wurde. Dann rächt es sich wenn andere Lieferdienste ungenau oder, noch schlimmer, gar nichts angemeldet, => geschmuggelt, haben...
    Der sog. Einführer und Zollbeteiligter ist und bleibt für die Finanzbehörden nämlich der Warenempfänger - nicht UPS, das ist nur der Transportführer. Wenn die Ware also nicht korrekt angemeldet wurde bekommt nicht UPS, sondern der Empfänger der Ware Ärger mit dem Zoll.
    Insofern nimmt UPS diese Sache aus Qualitätsgedanken heraus sehr ernst und ich halte die UPS-Zollabteilung für absolut hochwertig. Das sage ich obwohl ich dort nicht mehr arbeite und der Abschied nicht der Tollste war. Aber qualitativ muß man der UPS Brockerage einfach zugute halten die besten Anmeldungen zu machen.


    Grundsätzlich braucht UPS für JEDE Zollanmeldung eine Zustimmung des Einführers/Warenempfängers. Um aber ein sinnvolles Verhältnis zwischen Aufwand/Kosten/Nutzen/Geschwindigkeit zu gewährleisten werden bis ca. zu einem Zollbetrag von 50 EUR Anmeldungen auch ohne Rücksprache mit dem Einführer vorgenommen. Allein der Aufwand und die Zeit, einen Verzollungsauftrag zu beschaffen, sind teurer als wenn man einfach anmeldet und womöglich nachher das Geld des Kunden nicht bekommt weil der, wie Du, argumentiert daß er keinen Auftrag zur Verzollung gegeben habe.
    Bei höheren Zollabgaben kommt es etweas darauf an wie der Kunde am Telefon reagiert. Hört es sich so an als würde derjenige die Abgaben zahlen und ist der Wert bis ca. 100 EUR reicht eine telefonische Zusage, bei höheren Beträgen muß der Verzollungsauftrag schriftlich vorliegen.


    Ich kenne jetzt Deinen Vorgang nicht, aber:
    Um die Zahlung von Einfuhrabgaben kommst Du nicht herum wenn Du Waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst. Du kannst jetzt natürlich sagen daß UPS keinen Auftrag hatte, Du die Gebühren deswegen in diesem Fall nicht zahlen mußt. Dann kann UPS nix machen und Du hast in diesem Fall Glück gehabt.
    Das geht aber nur einmal, denn in Zukunft wird UPS Deinen Datensatz natürlich mit einem entsprechenden Vermerk versehen und dann kriegst Du in Zukunft alle Sendungen nur noch wenn Du schriftlich zugesichert hast die Einfuhrabgaben zu zahlen. Der Schriftkram dauert, in dieser Zeit bleibt auch Deine Sendung liegen - die ansonsten am nächsten Tag da wäre.
    Ist keiner erreichbar - wie bei dieser Sendung ja der Fall war - fallen nach ein paar Tagen zusätzlich horrende Lagergebühren an. Die werden Dir draufgeschlagen, denn Du bist, wie geschrieben, Einführer der Waren und somit gegenüber dem Zoll verpflichtet. Wenn also durch Dein "Verschulden" - und das hast Du in dem Moment, wo Du als Zollbeteiligter + Einführer unerreichbar bist und keine zeitnahe Anmeldung möglich ist - Lagerkosten anfallen, werden Dir diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Und diese Lagerkosten sind kein Pappenstiel, da schnappt man nach Luft wenn man Zahlen hört.


    Jetzt kannst Du sagen: Ich habe auch dafür keinen Auftrag erteilt... das stimmt, Auftraggeber für die Sendung ist der Absender der Ware (der in den AGB's unterschreibt daß er eventuelle Rücksendekosten tragen muß). Und bevor Lagerkosten anfallen, die Du dann auch nicht zahlen willst - obwohl zollrechtlich erforderlich - geht die Ware rechtzeitig zurück zum Absender.


    Lange Rede, wenig Sinn: Die Einfuhrabgaben mußt Du immer bezahlen wenn Du waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst.
    In diesem Fall kannst Du dich natürlich aus der Affaire ziehen weil offenbar ein Formfehler passiert ist und UPS nicht nachweisen kann daß Du avisiert wurdest. Insofern kannst Du hier natürlich wirklich eine Zahlung umgehen.
    Aber ich weiß nicht ob das sinnvoll und fair ist sich auf den Formfehler zu berufen und sich damit vor Kosten zu drücken, die Dir eigentlich zu Recht angelastet werden und bei denen Du jetzt nur ausnutzt daß UPS nix in der Hand hat gegen Dich.


    Ich fände es fairer wenn Du die Einfuhrabgaben zahlst, die Dir zu Recht angelastet werden, auch wenn UPS das jetzt blöderweise nicht beweisen kann. UPS kann nix dafür daß Vater Staat Einfuhrabgaben sehen will und es ist immerhin ein Service von UPS daß sie die Zollanmeldungen machen - und das kostenfrei für alle Kunden. Das ist nämlich wirklich ziemlicher Aufwand und "böhmische Dörfer" für jemanden, der keine Ahnung von Zollrecht hat. Allein der Aufwand zum nächsten Zollamt zu latschen, ein Einheitspapier zur Einfuhr ausfüllen zu müssen, etc... Das ist ein Riesenaufwand für den einzelnen und insofern ein angenehmer Service wenn UPS einem das ohne Mehrkosten abnimmt.
    Laß es mal von einer Spedition machen, da zahlst Du schnell dreistellige Beträge für diesen Service. Und bei der Komplexizität der deutschen Zollgesetze - man kennt es ja von der Finanzgesetzgebung allgemein - ist es auch schwer jemanden zu finden, der die Anmeldungen so hochwertig und korrekt macht wie UPS.


    Insofern kommst Du jetzt durch wenn Du die Zahlung verweigerst, aber einen Gefallen für die Zukunft tust Du dir damit nicht und fair ist es auch nicht.


    Ich weiß natürlich nicht wie es gelaufen ist, warum UPS jetzt sagt daß man Dich/Deine Frau eben doch avisiert habe. Das dürfte natürlich nicht sein. Allerdings nimmt UPS sowas normalerweise sehr ernst, es ist nicht üblich "mal eben so" zu vermerken daß man mit jemandem gesprochen habe wenn das in Wirklichkeit nicht der Fall war. Du bist aber sicher daß man mit euch keine Rücksprache gehalten hat?


    Da ich UPS, seine Funktionsweise inkl. Mahnbuchhaltung und die Zollgesetzgebung kenne würd' ich vorschlagen: Zahle die Einfuhrabgaben ohne Mahngebühren - und fertig. Die Abgaben zahlst Du in jedem Fall zu Recht, egal wie blöd der Fall jetzt gelaufen sein mag.
    Dann hast Du Ruhe und UPS auch, und es gibt beim nächsten Mal keinen Ärger wenn UPS Dir nix mehr zeitnah ohne schriftliche Erklärungen zustellen will weil es jetzt diesen Ärger gab.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo BigBlue007,


    auch wenn das etwas von dem Thema und deinen Problem abweicht:


    Ich habe bisher eine Erfahrung mit UPS gemacht und diese hat mir gereicht.


    Es betraf den T-Mobile SDA der direkt von fonez.de kam:


    Erst wurde Vorkassa und so weiter mit fonez geregelt und das Paket wurde abgeschickt. Also müsste das Gerät 3-5 Tage später angekommen sein und ich wäre froh, wenn es in 5-10 Tagen hier gewesen wäre. ;)
    Nach 10 Tagen klingelte mein Handy und wer war dran? Eine Dame von UPS.
    Sie sagte das bereits 3mal versucht wurde ein Paket bei mir zuzustellen, jedoch öffnete niemals jemand die Tür. Interessant ist nur das dies zu einer Phase war in der meine Mutter die Grippe hatte und volle 14 Tage zu Hause war und sie war sich 100% sicher das nicht einmal jemand von UPS hier war. Am nächsten Tag bin ich dann selbst zu einer UPS-Filiale gegangen, die ja nicht weit von meiner Arbeit entfernt ist und da habe ich das Paket dann bekommen.


    Dieses eine Mal hat mir gereicht um zu sagen das UPS für mich nicht mehr in Frage kommt. Selbst wenn der UPS-Mann dreimal wo anders war als bei mir, ist es sehr unwahrscheinlich das auch dort dreimal niemand die Tür öffnet...
    Also wenn in meiner Umgebung schwarze Schaafe bei UPS die Pakete ausliefern, kommen die für mich nicht mehr in Frage! ;)


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    ich weiß nicht was der PSP-Thread ist [...]


    PSP = Playstation Portable. Der bzgl. dieser Sache hier interessante Teil beginnt mit einer hochinteressanten und für mich bis dahin neuen Info von DaFunk und ist ab hier zu finden.

    Zitat

    Immer wieder hört man von Kunden daß die sich im ersten Moment über die pingelige UPS-Anmeldung ärgern, ohne allerdings zu wissen daß das spätestens dann sinnvoll ist wenn der Zoll zu einer Prüfung auftaucht und kontrolliert ob alles korrekt verbucht wurde.


    Das ist für mich als Privatmensch natürlich zunächst mal irrelevant. ;)

    Zitat

    Wenn die Ware also nicht korrekt angemeldet wurde bekommt nicht UPS, sondern der Empfänger der Ware Ärger mit dem Zoll.


    In diesem Falle nicht - der Zoll hat sein Geld ja schon. ;)

    Zitat

    Um die Zahlung von Einfuhrabgaben kommst Du nicht herum wenn Du Waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst.


    Doch, in diesem Falle schon. Denn:

    Zitat

    Du kannst jetzt natürlich sagen daß UPS keinen Auftrag hatte, Du die Gebühren deswegen in diesem Fall nicht zahlen mußt. Dann kann UPS nix machen und Du hast in diesem Fall Glück gehabt.


    So ist es.

    Zitat

    Das geht aber nur einmal, denn in Zukunft wird UPS Deinen Datensatz natürlich mit einem entsprechenden Vermerk versehen und dann kriegst Du in Zukunft alle Sendungen nur noch wenn Du schriftlich zugesichert hast die Einfuhrabgaben zu zahlen.


    Das ist mir bewußt. Mehr noch: Ich habe in meinem Schreiben sogar extra darauf verwiesen, dass sie für zukünftige Lieferungen bitte meine Faxnummer und meine Mailadresse speichern und mich schriftlich informieren sollen. Das das Ganze nur einmal so laufen kann, war mir schon klar. ;)

    Zitat

    Ist keiner erreichbar - wie bei dieser Sendung ja der Fall war - fallen nach ein paar Tagen zusätzlich horrende Lagergebühren an. Die werden Dir draufgeschlagen, denn Du bist, wie geschrieben, Einführer der Waren und somit gegenüber dem Zoll verpflichtet. Wenn also durch Dein "Verschulden" - und das hast Du in dem Moment, wo Du als Zollbeteiligter + Einführer unerreichbar bist und keine zeitnahe Anmeldung möglich ist - Lagerkosten anfallen, werden Dir diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Und diese Lagerkosten sind kein Pappenstiel, da schnappt man nach Luft wenn man Zahlen hört.


    Auch wenn Du dort gearbeitet hast: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass UPS mit einer solchen Forderung durchkäme. Nimm z.B. den Fall an, dass mir irgend jemand aus dem Ausland unverlangt etwas zuschickt und ich daher mit einer Lieferung gar nicht rechnen kann. Ich glaube kaum, dass ich mich dann mit dem Versender einigen muss, dass dieser die Kosten übernimmt. Gleichzeitig würde sich nach Deiner Lesart wohl auch UPS nicht darauf einlassen, diese Forderung an jemand anderen als an mich zu stellen.
    Nein, also diesbezüglich würde ich eventuellen Forderungen seitens UPS mehr als entspannt entgegensehen... ;)

    Zitat

    Jetzt kannst Du sagen: Ich habe auch dafür keinen Auftrag erteilt... das stimmt, Auftraggeber für die Sendung ist der Absender der Ware (der in den AGB's unterschreibt daß er eventuelle Rücksendekosten tragen muß). Und bevor Lagerkosten anfallen, die Du dann auch nicht zahlen willst - obwohl zollrechtlich erforderlich - geht die Ware rechtzeitig zurück zum Absender.


    Aha - das klingt schon anders. Ja, genau so denke ich mir das auch.

    Zitat

    In diesem Fall kannst Du dich natürlich aus der Affaire ziehen weil offenbar ein Formfehler passiert ist und UPS nicht nachweisen kann daß Du avisiert wurdest.
    [...]
    Aber ich weiß nicht ob das sinnvoll und fair ist sich auf den Formfehler zu berufen und sich damit vor Kosten zu drücken, die Dir eigentlich zu Recht angelastet werden und bei denen Du jetzt nur ausnutzt daß UPS nix in der Hand hat gegen Dich.


    Sie können es nicht nur nicht nachweisen - es ist definitiv keine Avisierung erfolgt. Und ganz ehrlich: Möglicherweise hätte ich ja vielleicht sogar doch noch gezahlt, aber nach diesem absolut plumpen Versuch, der IMHO fast schon ein Betrug ist, nun definitiv nicht mehr.


    Desweiteren werde ich bei den (ja sowieso nur ausgesprochen seltenen) Gelegenheiten, bei denen ich im Ausland was bestelle, in Zukunft versuchen, UPS möglichst zu vermeiden. Als Absender ist UPS ja sowieso indiskutabel für Privatkunden.

    Zitat

    Ich fände es fairer wenn Du die Einfuhrabgaben zahlst, die Dir zu Recht angelastet werden, auch wenn UPS das jetzt blöderweise nicht beweisen kann.


    Sorry, aber nach diesem Versuch als Reaktion darauf, dass ich einfach nur auf meine Rechte verwiesen habe, kannst Du mir mit "Fairness" wirklich nicht mehr kommen.

    Zitat

    UPS kann nix dafür daß Vater Staat Einfuhrabgaben sehen will und es ist immerhin ein Service von UPS daß sie die Zollanmeldungen machen - und das kostenfrei für alle Kunden.


    Von "kostenfrei" kann ja wohl kaum eine Rede sein - das kommt ja übrigens noch erschweren hinzu: Die erheben für das Ganze ja eine Gebühr von immerhin ca. EUR 10. Wenn sie als Antwort auf mein erstes Schreiben z.B. vorgeschlagen hätten, dass sie mir diese Gebühr erlassen, weil ihnen eben kein Auftrag vorlag und mir daher diese Gebühr auch nicht bekannt war - DAS wäre dann z.B. ein Umstand gewesen, unter dem ich möglicherweise den reinen Steuerbetrag noch gezahlt hätte. Aber wie gesagt - nun nicht mehr.

    Zitat

    Insofern kommst Du jetzt durch wenn Du die Zahlung verweigerst, aber einen Gefallen für die Zukunft tust Du dir damit nicht und fair ist es auch nicht.


    Wie gesagt - "fair" lassen wir bei dem Ganzen jetzt mal bitte außen vor. Und da ich wirklich nur alle Jubeljahre mal was zu Verzollendes im Ausland bestelle und man dabei ja manchmal auch noch auswählen kann, womit der Absender es verschicken soll, habe ich da absolut keinen Stress mit. EUR 50 ist das auf jeden Fall Wert.

    Zitat

    Du bist aber sicher daß man mit euch keine Rücksprache gehalten hat?


    1000%ig. Meine Frau war nicht da, und UPS kann wie gesagt auch keine Telefonnummer von uns haben, insofern war es also gleich doppelt gelogen.

    Zitat

    Da ich UPS, seine Funktionsweise inkl. Mahnbuchhaltung und die Zollgesetzgebung kenne würd' ich vorschlagen: Zahle die Einfuhrabgaben ohne Mahngebühren - und fertig. Die Abgaben zahlst Du in jedem Fall zu Recht, egal wie blöd der Fall jetzt gelaufen sein mag.


    Wie gesagt - nun nicht mehr. ;)


    Leider kommt dazu, dass dieser Vorfall auch nicht die erste negative Erfahrung mit UPS ist. Es ist mir insgesamt schon 3 Mal passiert, dass der Fahrer ein Paket im Auto hatte und aus Zeit- und/oder Faulheitsgründen keinen Bock mehr hatte, meinen Wohnort, der wohl für UPS etwas ab vom Schuss liegt, noch anzufahren. Deckt sich offenbar in gewisser Weise mit den Beobachtungen von TT-Leser, denn auch in meinen Fällen hieß es bei UPS jeweils, der Fahrer habe niemanden angetroffen, was ich ebenfalls ausschließen kann (bei mir war nicht die Mutter, sondern sogar ich selbst immer anwesend ;) ). Die Fahrer hatten es (jedenfalls in zwei der drei Fälle) am nächsten Tag dann mir gegenüber auch zugegeben, dass sie es zeitlich nicht mehr geschafft hätten.


    Die Sache mit diesen 50,- ist für mich somit quasi auch eine Methode, um mich für diese Vorfälle zu entschädigen - UPS selbst hatte es in keinem dieser Fälle für nötig gehalten, mich irgendwie mit einem Goodie zu entschädigen (ein kostenloser Versand eines Pakets z.B., was eigentlich das Mindeste wäre).

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Um es nochmal etwas deutlicher zu erklären: :D


    Der Staat verlangt bei allen Sendungen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, Einfuhrabgaben, bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Also nicht nur USA-Sendungen, wie in dem Link des anderen Threads dargestellt, sondern wie Du richtig vermutest alle Sendungen aus Ländern ausserhalb der EU.


    Es muß eine Zollanmeldung gemacht werden und zwar beim ersten Zollamt, wo die Ware ankommt - also im Falle von UPS beim Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Solche Zollanmeldungen sind sehr komplex, man kann in etwa sagen: "Inlandsgeschäfte=Steuererklärung, Auslandsgeschäfte=Zollanmeldung". Insofern wäre es für den einzelnen Bürger oder Firmen-Sachbearbeiter im Grunde zu kompliziert jede Anmeldung, und dazu in Köln/Bonn, selber machen zu müssen. Außerdem soll es ja schnell gehen wenn die Leute auf Waren warten und es sich vielleicht sogar um eine Express-Sendung handelt.


    Also nimmt UPS die Zollanmeldung für den Endkunden, der eigentlich Zollverpflichteter ist, vor und legt auch die Einfuhrabgaben beim Zoll vor damit dieser die Waren freigibt. Das wird von Zolldeklaranten gemacht, die darauf spezialisiert sind das Zollrecht und alle Möglichkeiten zu kennen wie man die Waren schnell, problemlos und möglichst preiswert abfertigen kann, also eine Art "Steuerberater" für Aussenhandelsgeschäfte.
    Bei der Zustellung des Paketes gibt man dem UPS-Fahrer dann das vorgelegte Geld zurück.


    Dieses System funzt schnell und garantiert sowohl UPS wie auch dem Kunden daß die Waren möglichst schnell und korrekt (und damit auch unter Ausnutzung aller "Verbilligungs"-Möglichkeiten) angemeldet + zugestellt werden können.


    Klar, UPS braucht natürlich das OK des Endkunden daß die Zollanmeldung in dessen Namen vorgenommen und die Einfuhrabgaben bezahlt werden können weil sonst keine rechtliche Handhabe da ist sich das Geld später vom Kunden zurück zu holen.


    Um das System zu beschleunigen wird aber nicht bei jeder eher geringen Abgabe eine schriftliche Bestätigung eingeholt, sondern bei relativ geringen Beträgen geht man davon aus daß es auch so funktioniert und kein Schriftkram nötig ist.
    Wenn es natürlich einreißt daß Kunden ihre Abgaben dann nachher nicht zahlen wollen wird sich das schnell ändern und UPS wird nichts mehr ohne schriftliche Bestätigung machen - was den Kunden Zeit und Mühe kostet und die Auslieferung der Pakete verzögert, denn normalerweise ist die Ware am nächsten Tag beim Kunden, sonst natürlich erst wenn der Papierkram per Schneckenpost erledigt ist.
    Oder UPS stellt die für den Kunden kostenfreie Zollabfertigung ganz ein und läßt es Dein/ das Problem der Kunden sein wie die ihre Sachen zeitnah in Köln/Bonn durch den Zoll kriegen.


    Insofern ist es durchaus auch im Sinne des Kunden wenn man hier bei kleineren Beträgen nicht auf deutschem Papierkrieg besteht sondern rationaler und schneller "mitspielt".


    Es ist übrigens für Dich als Privatkunden nicht uninteresant, denn zollrechtlich macht es im Grunde keinen Unterschied ob Privatman BigBlue oder Firma BigBlue eine Ware bekommen möchte - Du bist zu einer korrekten Zollanmeldung verpflichtet und UPS könnte sagen daß es nicht deren, sondern Dein Problem ist wie Du die Anmeldung hinbringst. Es ist ein Service daß UPS sich kostenfrei darum kümmert.
    Der Zoll kann auch bei Dir als Privatmensch eine korrekte Anmeldung überprüfen und dann gibt's was auf den Deckel wenn die nicht vorgenommen wurde, denn Du bist Einführer der Ware und dafür haftbar.


    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften. So ist es aber nicht, denn die Lieferdienste strecken nur Geld vor, das der Kunde an den Staat abführen muß - und dieses Geld möchten sich UPS und die anderen dann gerne zurückholen.
    Wenn Du und andere das nicht erstatten möchten nutzt Du damit allein die Beweisnot, die UPS Dir gegenüber jetzt hat. Eigentlich wärst Du aber gefordert das Geld zu erstatten, denn das hat UPS für Dich vorgestreckt damit Dein Paket schneller durchkommt beim Zoll.


    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....
    Ich will damit nur sagen: Es wird der Eindruck erweckt als könnte man "mal eben so" an irgendwelchen unberechtigten Gebühren vorbeikommen oder alternative Abfertigungswege wählen, die einem von den Lieferdiensten vorenthalten werden. In Wirklichkeit ist die Sache aber komplex wie das Steuerrecht und es funzt eben nicht wenn man vom Hörensagen aus glaubt daß jeder Trick bei einem selber genauso funktioniert wie bei allen anderen. Oder glaubst Du es wenn irgendwo im Internet steht daß man diesen oder jenen Steuertrick totsicher überall verwenden kann?
    Genauso unsinnig ist wenn da steht "Ähh, Ware ist 20 EUR wert, wie kann da die Einfuhrabgabe 30 EUR sein???" Die Zollsätze und Bestimmungen jeder Ware, jeder Materie, sind - hey, wir sind im Bürokraten-Deutschland! - sind eigens festgesetzt, das alles ist extrem komplex und es kann sehr wohl sein daß sowas laut Gesetz korrekt ist.


    Ich finde schon daß es auch ein Aspekt von "Fairness" ist daß man Abgaben, die man zahlen muß, dann auch leistet. Natürlich kann Dir UPS blöderweise nichts beweisen und bleibt deswegen jetzt auf den vorgestreckten Kosten sitzen. Aber es führt am Ende nur dazu daß man seine Waren demnächst nicht mehr so unkompliziert bekommt wie das jetzt der Fall ist. Die Kosten ändern sich ja nicht, die fallen immer wieder an, nur das Procedere wird dann in Zukunft umständlicher.


    Daß man jetzt behauptet Rücksprache mit Dir gehalten zu haben ist natürlich unverständlich. Vielleicht hat irgendeiner das Paket für Dich angemeldet, jetzt gibt es Ärger, Rückfragen vom Chef, und dann behauptet derjenige dummerweise daß er mit Dir gesprochen hätte... das ist natürlich nicht OK, da gebe ich Dir Recht.


    Wie auch immer, ich hab' die Lage ja jetzt zu genüge erklärt, bin auch nicht Pressesprecher von UPS und hab' mit denen nix mehr am Hut.
    Trotzdem finde ich es nicht ganz korrekt sich vor einer eigentlich berechtigten ZAhlung zu drücken nur weil die Gegenseite dummerweise keinen Beweis hat um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Grundsätzlich ist die Forderung nämlich berechtigt.


    Was die 10 EUR angeht: diese sog. Vorlageprovision kannste Dir entweder gleich abziehen (steht zumindest bei Firmenkunden auch im Kleingedruckten, daß das entfällt wenn man innerhalb einer bestimmten Frist zahlt) oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Du gibst Dir viel Mühe, allerdings weiß ich nicht so recht, warum eigentlich. Nichts vo dem, was Du unten erzählst, ist neu oder unbekannt... :confused: ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Es muß eine Zollanmeldung gemacht werden und zwar beim ersten Zollamt, wo die Ware ankommt - also im Falle von UPS beim Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Solche Zollanmeldungen sind sehr komplex, man kann in etwa sagen: "Inlandsgeschäfte=Steuererklärung, Auslandsgeschäfte=Zollanmeldung". Insofern wäre es für den einzelnen Bürger oder Firmen-Sachbearbeiter im Grunde zu kompliziert jede Anmeldung, und dazu in Köln/Bonn, selber machen zu müssen. Außerdem soll es ja schnell gehen wenn die Leute auf Waren warten und es sich vielleicht sogar um eine Express-Sendung handelt.


    Das ist alles richtig und auch einsehbar, ändert aber eben trotzdem nichts an der Formalie, dass UPS (oder werauchimmer) einen Auftrag benötigt, um dies im Auftrag des Empfängers zu erledigen. Diese Info kommt ja nun auch nicht von irgendwoher, sondern immerhin von den Verbraucherschutzzentralen.

    Zitat

    Klar, UPS braucht natürlich das OK des Endkunden daß die Zollanmeldung in dessen Namen vorgenommen und die Einfuhrabgaben bezahlt werden können weil sonst keine rechtliche Handhabe da ist sich das Geld später vom Kunden zurück zu holen.


    So ist es. Das - und NUR DAS - ist hier der springende Punkt.

    Zitat

    Um das System zu beschleunigen wird aber nicht bei jeder eher geringen Abgabe eine schriftliche Bestätigung eingeholt, sondern bei relativ geringen Beträgen geht man davon aus daß es auch so funktioniert und kein Schriftkram nötig ist.
    Wenn es natürlich einreißt daß Kunden ihre Abgaben dann nachher nicht zahlen wollen wird sich das schnell ändern und UPS wird nichts mehr ohne schriftliche Bestätigung machen - was den Kunden Zeit und Mühe kostet und die Auslieferung der Pakete verzögert, denn normalerweise ist die Ware am nächsten Tag beim Kunden, sonst natürlich erst wenn der Papierkram per Schneckenpost erledigt ist.


    Das geht genauso gut auch via Fax oder noch besser EMail, und von mir aus auch (wenn UPS das als ausreichend betrachtet) via Telefon. Aber vom Prinzip her hast Du Recht: Im Zweifelsfalle muss es halt genau so laufen.

    Zitat

    Oder UPS stellt die für den Kunden kostenfreie Zollabfertigung ganz ein und läßt es Dein/ das Problem der Kunden sein wie die ihre Sachen zeitnah in Köln/Bonn durch den Zoll kriegen.


    Es ist m.W. auch durchaus gängige Praxis, dass die Sachen zum für den Empfänger jeweils nächstgelegenen Zollamt geliefert werden und er es dann dort verzollt und abholt. Wenn ich mich recht entsinne, was das sogar mal eine absolut gängige (oder sogar einzige?) Praxis für Privatempfänger.

    Zitat

    Insofern ist es durchaus auch im Sinne des Kunden wenn man hier bei kleineren Beträgen nicht auf deutschem Papierkrieg besteht sondern rationaler und schneller "mitspielt".


    Wie gesagt - es muss kein Papierkrieg sein - das Kommunikationsmittel "EMail" sollte für UPS kein unüberwindbares Hindernis darstellen. ;) Sicher - mit der Nachweisbarkeit von Mails ist das auch so eine Sache, aber das Risiko, dass jemand via EMail den Auftrag erteilt hat und dann hinterher behauptet, er habe diese Mail nicht verschickt, dürfte vernachlässigbar sein. Und besser bzw. sicherer als so, wie sie es derzeit machen, ist es allemal.
    Zugegeben - das funktioniert natürlich auch erst, wenn UPS wegen irgendeiner Sache zumindest schon mal mit dem Empfänger in Kontakt war und daher seine Mailadresse hat, ansonsten gehts in der Tat nur schriftlich. Oder halt doch via Telefon mit der Bitte, der Empfänger soll die Bestätigung an dieunddie Mailadresse schicken. Beim nächsten Mal kanns dann gleich komplett elektronisch via Mail ablaufen.

    Zitat

    Es ist übrigens für Dich als Privatkunden nicht uninteresant, denn zollrechtlich macht es im Grunde keinen Unterschied ob Privatman BigBlue oder Firma BigBlue eine Ware bekommen möchte - Du bist zu einer korrekten Zollanmeldung verpflichtet und UPS könnte sagen daß es nicht deren, sondern Dein Problem ist wie Du die Anmeldung hinbringst.


    Stimmt - das KÖNNTEN sie sagen. Aber eben in diesem Falle jetzt nicht mehr, und deswegen ist es eben in diesem Falle dann doch irrelevant... ;)

    Zitat

    Es ist ein Service daß UPS sich kostenfrei darum kümmert.


    Wie schon gesagt (bitte mein Posting komplett lesen, ich lese Deine ja auch vollständig): Es ist eben NICHT kostenfrei.

    Zitat

    Der Zoll kann auch bei Dir als Privatmensch eine korrekte Anmeldung überprüfen und dann gibt's was auf den Deckel wenn die nicht vorgenommen wurde, denn Du bist Einführer der Ware und dafür haftbar.


    Wie bereits gesagt - der Zoll hat sein Geld ja schon. "Hätte wäre wenn" - Diskussionen bringen nichts. Und davon abgesehen (und auch das ist natürlich nur theoretisch): Von mir aus könnte der Zoll die Kohle gerne an UPS zurücküberweisen und dann mir in Rechnung stellen, dann zahle ich es gerne direkt an den Zoll und ohne die IMHO nicht verargumentierbaren Gebühren.

    Zitat

    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Ja, stimmt. Genauso wenig, wie ich es gut finde, dass man jemanden, der einen auf einen Formfehler verweist, mit einer bewussten Lüge versucht ins Boxhorn zu jagen.

    Zitat

    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften.


    Keine Ahnung, wie Du das liest. Bei mir ist dieser Eindruck nicht entstanden. Ich habe es genau so verstanden, wie es auch tatsächlich ist: Natürlich muss verzollt werden, aber eben nur mit Auftrag. Und: Die Erhebung von zusätzlichen Gebühren ist natürlich auf jeden Fall hinfällig.
    Dass das Ganze hier ein Formfehler ist, ist mir bewusst. Hätte UPS anders reagiert, hätten sie ihr Geld noch bekommen. So jedoch nicht mehr.

    Zitat

    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Das mag so sein. Die andere wenig ehrenhafte Seite scheinst Du aber bewusst zu ignorieren - ich wiederhole es jetzt nicht nochmal... ;)

    Zitat

    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....


    In meiner Rechnung waren aber Gebühren i.H.v. ca. EUR 10 enthalten. Und nun? :)

    Zitat

    Was die 10 EUR angeht: die kannste Dir entweder gleich abziehen oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D


    Tja, wie gesagt - das hätten sie mal gleich tun sollen. Denn dann hätte ich die ganze Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso gesehen und mir selbst auch so verargumentiert, wie Du es die ganze Zeit versuchst. Denn Du hast natürlich durchaus Recht mit dem, was Du sagst.
    Aber wie schon gesagt - durch diesen plumpen Versuch von wegen man hätte mit meiner Frau telefoniert, ist dieser Zug jetzt abgefahren.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nachdem ich den Stein im anderen Thread ins Rollen gebracht habe, möchte ich mich kurz dazu äußern.


    Die Problematik UPS-Lieferung/ Verzollung/ Vorlageprovision war mir selbst bis vor einiger Zeit völlig unbekannt. Ich habe, recht blauäugig eine Bestellung in Honkong getätigt und, weil ich die Ware schnell benötigte, knapp 40€ in UPS-Express investiert.


    Dass ich Zoll bezahlen muß, war mir natürlich klar und auch recht. Ich habe bei weitem keine Probleme damit, für die Kosten, die ich verursache auch aufzukommen. Das habe ich bisher immer getan, nur eben bis dato beim Briefträger oder im Wege der Selbstverzollung beim zuständigen Zollamt.


    Auch bei UPS habe ich damit gerechnet Zoll bezahlen zu müssen und wollte das tun. Als ich jedoch die Rechnung erhielt, fanden sich darauf die erwarteten, jedoch auch ein für mich nicht nachvollziehbarer Posten. Man wollte für einen Gesamtwert von ~180€ + ca. 30€ Einfuhrumsatzsteuer, 2,5% Vorlageprovision von mir. Das ergab nach Berechnungen von UPS 8€ zzgl. MwSt.


    Etwas verwirrt griff ich zum Telefon und fragte, was dieser Posten zu bedeuten habe und vor allem, wie um Himmels willen 2,5% von allerhöchstens 210€, 8€ ergeben sollen. Mir wurde zum einen erklärt, dass das die Gebühr für die in meinem Auftrag durchgeführte Verzollung sei und wies mich darauf hin, dass laut den Geschäftsbedingungen immer mindestens 8€ berechnet werden.


    Bescheiden, wie ich bin, wollte ich gerne wissen, wer "meinen" Auftrag denn erteilt habe. Das konnte mir nicht beantwortet werden. Auch meine Frage, wie man bitte ohne Vertrag mit mir (das ist genau das, worauf sich die Paketdienste i.d.R. vehement berufen, wenn eine Lieferung verloren wird und der Empfänger reklamiert) eine Wirkung von Geschäftsbedingungen herbeiführen will, konnte mir niemand beantworten. Nur die Information, dass ich selbstverständlich die volle Rechnung bezahlen muß, wurde mir gegeben.


    In so einer Situation schalte ich grundsätzlich erst einmal auf stur und überlege, was ich machen kann.
    Normalerweise wäre ich zu folgendem Ergebnis gekommen:
    Ein Anspruch besteht nicht, jedoch habe ich wenigstens die Kosten beim Zoll verursacht, also bezahle ich diese und kürze nur die Vorlageprovision, die nicht einmal eine moralische Grundlage hat.
    Den Weg wähle ich immer dann, wenn man nicht mit mir spielt. Versucht man dagegen mit mir zu spielen, mache ich mit und gewinne :p


    Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Das Problem ist, dass gerade dieser Formfehler, wie du ihn nennst, die berechtigte Zahlung zu einer unberechtigten macht ;)



    Zitat

    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften. So ist es aber nicht, denn die Lieferdienste strecken nur Geld vor, das der Kunde an den Staat abführen muß - und dieses Geld möchten sich UPS und die anderen dann gerne zurückholen.
    Wenn Du und andere das nicht erstatten möchten nutzt Du damit allein die Beweisnot, die UPS Dir gegenüber jetzt hat. Eigentlich wärst Du aber gefordert das Geld zu erstatten, denn das hat UPS für Dich vorgestreckt damit Dein Paket schneller durchkommt beim Zoll.


    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Da muß ich etwas weiter ausholen.
    An der Entwicklung sind die privaten Paketdienste selbst schuld, klar wird das allerdings nicht aus dem Link allein, sondern aus der Hintergrundgeschichte.
    Im anderen Thread hatte ich bereits erwähnt, dass sich Kunden oftmals über Abgaben, die den Warenwert übersteigen aufgeregt haben.
    Die Extremfälle wurden bei den Verbraucherzentralen bekannt, nämlich diejenigen, bei denen für Waren unter der Zollfreigrenze, also unter 22€ Abgaben von 50€ und höher fällig wurden. Dazu kam dann noch die Provision von 8€ zzgl. MwSt.


    Das Problem trat bzw. tritt auf, wenn kostenlos verschickt wurde, jedoch auf der Rechnung nicht ausdrücklich die Position "Shipping = 0$" aufgeführt war.
    In diesen Fällen nahmen sich die Paketdienste heraus fiktive Versandkosten zu addieren und den Gesamtbetrag für den Kunden zu verzollen.
    Die Betroffenen fielen, wie man sich vorstellen kann, aus allen Wolken und wollten verständlicherweise den Betrag nicht auslegen, um dann per Widerspruch gegen den Zollbescheid anzugehen.
    Aufgrund dieser Vorfälle haben die Verbraucherzentralen die gesamte Verzollung geprüft und vor diesem Kontext ist auch die Pressemitteilung, die von mir zitiert wurde, zu sehen und entstanden.
    Es handelt sich also keineswegs um wildgewordene Kunden, die den armen Paketdienst um die ausgelegten Zollgebühren prellen wollen, denn aktiv wurden immer nur diejenigen, die evident zuviel bezahlen sollten.


    Viele bezahlen sogar die reinen Zollkosten abzüglich Provision, weil sie das genauso sehen. Ich schließe mich da mit ein, es sei denn, das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter machen mir Ärger. Das kann ich nämlich auch.




    Zitat


    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....


    Auch das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Es handelt sich um einen Fall, in dem ein Empfänger den Verzollungsauftrag nicht geben wollte. Ihm wurde angedroht, dass er in diesem Fall auch verzollen muß, jedoch dann 40€ Gebühren fällig wären, während es, wenn er jetzt zustimmt, nur 8€ wären.
    Ob das natürlich tatsächlich machbar ist, konnte ich nicht überprüfen.


    Zitat


    Genauso unsinnig ist wenn da steht "Ähh, Ware ist 20 EUR wert, wie kann da die Einfuhrabgabe 30 EUR sein???" Die Zollsätze und Bestimmungen jeder Ware, jeder Materie, sind - hey, wir sind im Bürokraten-Deutschland! - sind eigens festgesetzt, das alles ist extrem komplex und es kann sehr wohl sein daß sowas laut Gesetz korrekt ist.


    Natürlich ist das grundsätzlich richtig, jedoch habe ich selbstverständlich von den Fällen gesprochen, in denen normalerweise (Versand über normale Post und korrekte Verzollung) eine Betrag in der Höhe nicht anfallen kann.
    Es handelte sich um DVDs, die mit 16% Einfuhrumsatzsteuer und 3,5% Zoll belegt sind. Warenwert um die 20€, Verzollung durch den Paketdienst.
    Wenn du in dem Fall dann über fiktive Versandkosten und Missachtung der Regelung, dass die Versandkosten zur Bestimmung der Freigrenze nicht, sondern erst bei Feststellung der Überschreitung zur Abgabenfestsetzung herangezogen werden dürfen auf einem Gesamtwert von 150€ kommst und davon 20% bezahlen musst, schätze ich, dass dir auch die Tränen kommen.
    Besonders häufig passiert das in Fällen, in denen der Warenwert knapp über der Grenze liegt und der Versand aus den USA erfolgt. In diesem Fall sind die fiktiven Versandkosten besonders hoch angesetzt. Deswegen bezieht sich die Pressemitteilung auch so ausdrücklich auf die USA.



    Zitat


    Ich finde schon daß es auch ein Aspekt von "Fairness" ist daß man Abgaben, die man zahlen muß, dann auch leistet.


    Ich für meinen Teil, bin immer so fair, wie mein Gegenpart. Habe ich das Gefühl, dass er jedes Schlupfloch und jede Spitzfindigkeit ausnutzt, mache ich das auch, geht man fair mit mir um, bin ich auch fair.


    Zitat


    Trotzdem finde ich es nicht ganz korrekt sich vor einer eigentlich berechtigten ZAhlung zu drücken nur weil die Gegenseite dummerweise keinen Beweis hat um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Grundsätzlich ist die Forderung nämlich berechtigt.


    Wäre die Forderung berechtigt, könnte der jeweilige Paketdienst sie durchsetzen.



    Zitat


    Was die 10 EUR angeht: diese sog. Vorlageprovision kannste Dir entweder gleich abziehen (steht zumindest bei Firmenkunden auch im Kleingedruckten, daß das entfällt wenn man innerhalb einer bestimmten Frist zahlt) oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D


    Da sieht man aber auch, wie nah Sieg und Niederlage beieinander liegen.
    In meinem Kleingedruckten stand das nämlich nicht und auch am Telefon wurde mir das nicht angeboten. Hätten die das gemacht, hätte ich den Rest überwiesen, wie ich es im Übrigen bei Fällen mit größerem Entgegenkommen gemacht habe.



    Ich hoffe, ich konnte die andere Seite jetzt auch noch etwas besser beleuchten, nicht dass es so aussieht, also wollte ich hier die Zollprellerei einführen. :D;)
    Bei mir hat das übrigens dazu geführt, dass ich auf Versender, die private Paketdienste beauftragen, nur noch im äußersten Notfall zurückgreife.

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