Kfz Scheinwerfer: Warum werden sie milchig?

  • Nene, so ist das nicht. Wenn du nicht zugelassene/eingetragene Teile fährst, kommt das einer Erlöschung der Betriebserlaubniss gleich und dann hast du KEINEN Versicherungsschutz, egal wer nun wo oder was den Unfall auslöst!

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  • Nein, in Deutschland gilt das Prinzip der Kausalität! Das ist fakt! Wäre auch Blödsinn, wenn du tagsüber einen Unfall hast und wegen nicht eingetragener Lampen, welche nichtmal an waren, keinen Versicherungsschutz hast.
    Im Zweifelsfall müsste halt ein Gutachter klären, ob die nicht eingetragene Sache Einfluss auf den Unfall hatte.


    Für alles weitere kannst du aber, bevor du nicht stimmende Angaben machst, nochmal auf http://www.radarforum.de vorbei schauen...

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