Hallo Forum,
ich möchte jemanden in meiner Verkaufs-Agentur geringfügig beschäftigen, sagen wir mal, mit 180 Euro Entlohnung, dies scheint mir nämlich ein bestimmter Grenzwert zu sein.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich als Unternehmer Sozialabgaben abführen muß, und wenn ja, welche in welcher Höhe?
Muß die von mir geringfügig beschäftigte Person, die dies nebenberuflich ausüben würde, auch in irgend einer Form Abgaben leisten?
Muß ich etwas bestimmtes beachten?
Danke für eure Hilfe.
Gruß,
Oliver