Easy Money deaktiviert bei starker Nutzung

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Am Wochenende wird nach 111 Minuten und 52 Sekunden (zwangs)getrennt, unter der Woche sinds 2 Stunden und ne paar Sekunden


    Tja, nun bei mir am Samstag bei zwei Karten eben NICHT.


    Diese beiden Karten sind laut der beiden Handy-Anzeigen nach 2:00:02 Stunden zwangsgetrennt worden, die anderen wie oben genannt nach 111:52 Minuten.


    Wer kann das auch so bestätigen und hat eine Erklärung dafür?


    Die anrufende SIM war übrigens immer gleich.
    Funkzelle war auch gleich (Netmonitor).

  • Hier hängt es von der Überlast der Funkzelle ab. Loope ich 2 - 3 Karten auf und die Funkzelle ist ansonsten leer (vor Weihnachten z. B.) dann sind es am Wochenende 2 Stunden. Loope ich in der Zelle 3 - 4 Karten auf, dann werden die mal nach 1 Std. und 52 Minuten und mal nach 2 Stunden getrennt, teilweise auch nur 1 - 2 Karten nach 1 Std. und 52 Minuten und die anderen Karten nach 2 Stunden.


    Hänge ich 6 Karten rein, dann werden ALLE Karten nach 1 Stunde 52 Minuten getrennt. Auch nachts, wenn die Funkzelle leer ist.


    Schöne Grüsse
    Tarifchaos

  • Zitat

    und die Funkzelle ist ansonsten leer


    *smile* Tarifchaos hat bestimmt schon einen o2 Netzmonitor organisiert ;-)


    Vom Bibabutzelmann kommt leider keinerlei Reaktion bezüglich meinen unregistrierten Loop Karten und telefonisch ist auch keiner zu erreichen.


    Sehr schade, ich hätte gerne noch mehr gekauft nachdem sie jetzt wieder für 40 drin sind (waren) aber so...


    :flop:

  • und immer noch keine Antwort von diesen Ebay Verkäufer obwohl er munter weiter Karten verschickt.


    Wow, das ging mal schnell.Gestern gekauft, heute da.Sensationell!!!!!
    22.01.08 15:44




    wäre eigentlich Zeit für eine negative


    oder vielleicht kauft irgendein Freund ganz viele Karten auf einmal


    ich bin auf jeden Fall stinksauer

  • <Ironie ein>:
    Dann kauf doch noch eine Karte von Ebay:
    Karte mit angeblichem Easy Money


    Zitat aus der Auktion:
    am 21.01.08 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:



    ZUR ZEIT BETRÄGT DAS GUTHABEN 194 €.Die EASY MONEY OPTION WURDE ZUR ZEIT GESPERRT WEIL ICH ZU VIEL ANGERUFEN WORDEN BIN UND INNERHALB 10 TAGEN 150€ GUTHABEN BEKOMMEN HABE.


    DER NEUE KÄUFER VON DER KARTE KANN BEIM KUNDENBETREUER ANRUFEN UND ES FREISCHALTEN


    Märchenstunde bei Ebay, Easy Money kann nicht wieder freigeschaltet werden, einmal gesperrt für immer gesperrt :flop:


    Schöne Grüsse
    Tarifchaos

  • kurze Frage


    Wird Easymoneyguthaben (gesperrt/ungesperrt) bei Portierung in Vertrag als Gesprächsguthaben mit übernommen?


    wer hat das in letzter zeit durchgeführt und kann darüber berichten?

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  • Ja wird, und zwar als Vertragsguthaben, nicht nur als Gesprächsguthaben (zumindest wars bei mir so)

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    ... Vertragsguthaben ...

    Dafür bräuchte ich mal eine Definition, womit wird dabei was verrechnet?


    ... normales Gesprächsguthaben: Verb. und SMS, jedoch keine Grundgebühren und Packs?

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  • Mir ist grad kein besseres Wort eingefallen :>


    Wird mit allem verrechnet.


    Und das beste ist: evtl. vorhandenes Gesprächsguthaben wird sogar noch vorab verrechnet.


    Edit: ich hab grad mal in meiner Rechnung nachgeschaut


    Das Guthaben von der Loop (Startguthaben, Aufladungen und Easy Money, was halt noch da war, ohne Bonusguthaben natürlich, aber das hats ja auf EM Karten sowieso nicht) heißt nach der Portierung in den Vertrag ganz einfach Guthaben (unbefristet)


    Die Portierungsgutschrift heißt dagegen Gesprächsguthaben, ist auf 2 Jahre befristet, wird allerdings vorrangig verrechnet.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Mir ist grad kein besseres Wort eingefallen :>


    Wird mit allem verrechnet.

    es steht also dort, wo sonst der Gesamt-Betrag steht, der abgebucht würde etwas von Guthaben?


    War bei mir nicht so, erst nach der Reklamation wurde das Guthaben (in Höhe des Portierungsguthabens) als sog. Kulanzguthaben so abgebildet.

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