ZitatOriginal geschrieben von ArneH
Wieviel Stunden darf ich nebenbei arbeiten und verdienen um nicht aus der Krankenkasse zu fallen, Umsatzsteuer zu zahlen oder kein Kindergeld mehr zu bekommen?
Bist Du familienversichert oder in der studentischen KV? Bei letzterer kommt es nicht auf Dein Einkommen an, allerdings muss Dein Studium der Hauptanteil Deiner Beschäftigung sein, die Grenze liegt da AFAIR bei ca. 20h, die Du höchstens für die Firma aufwenden darfst. In der Familienversicherung gibt es eine Verdienstgrenze, da musst Du mal Deine KV fragen.
Die Kindergeldgrenze liegt bei ca. 7200 EUR pro Jahr, ein Cent über der Grenze reicht aus und Du verlierst das gesamte Kindergeld.
ZitatOriginal geschrieben von ArneH
Wenn ich von der Umsatzsteuer befreien lasse, kann ich dann trotzdem meine Fahrkosten (ca. 1-2x im Monat 100€ mit der Bahn) in Rechnung stellen. Könnte es da komplikationen mit der in der Fahrkarte enthaltenden MwSt. geben?
Natürlich kannst Du die Rechnung an sich als Betriebsausgaben verbuchen. Wenn Du MwSt-befreit bist, bekommst du dann aber auch nicht die MwSt. der Bahn-Rechnung von Finanzamt zurück.
ZitatOriginal geschrieben von ArneH
Am Ende des Jahres werde ich dann eine Steuererklärung machen müssen, oder?
Ja. Du hast aber etwas länger Zeit, sie muss nicht am 31.12 abgegeben werden. Mit Steuerberater AFAIR sogar bis August des nächsten Jahres.