Als Student "selbstständig" arbeiten - Konsequenzen?

  • Zitat

    Original geschrieben von ArneH
    Wieviel Stunden darf ich nebenbei arbeiten und verdienen um nicht aus der Krankenkasse zu fallen, Umsatzsteuer zu zahlen oder kein Kindergeld mehr zu bekommen?


    Bist Du familienversichert oder in der studentischen KV? Bei letzterer kommt es nicht auf Dein Einkommen an, allerdings muss Dein Studium der Hauptanteil Deiner Beschäftigung sein, die Grenze liegt da AFAIR bei ca. 20h, die Du höchstens für die Firma aufwenden darfst. In der Familienversicherung gibt es eine Verdienstgrenze, da musst Du mal Deine KV fragen.
    Die Kindergeldgrenze liegt bei ca. 7200 EUR pro Jahr, ein Cent über der Grenze reicht aus und Du verlierst das gesamte Kindergeld.


    Zitat

    Original geschrieben von ArneH
    Wenn ich von der Umsatzsteuer befreien lasse, kann ich dann trotzdem meine Fahrkosten (ca. 1-2x im Monat 100€ mit der Bahn) in Rechnung stellen. Könnte es da komplikationen mit der in der Fahrkarte enthaltenden MwSt. geben?


    Natürlich kannst Du die Rechnung an sich als Betriebsausgaben verbuchen. Wenn Du MwSt-befreit bist, bekommst du dann aber auch nicht die MwSt. der Bahn-Rechnung von Finanzamt zurück.


    Zitat

    Original geschrieben von ArneH
    Am Ende des Jahres werde ich dann eine Steuererklärung machen müssen, oder?


    Ja. Du hast aber etwas länger Zeit, sie muss nicht am 31.12 abgegeben werden. Mit Steuerberater AFAIR sogar bis August des nächsten Jahres.

  • Aronia:
    Ich bin in der studentischen KV und natürlich "hauptberuflich" Student". Beim Kindergeld muß ich natürlich aufpassen, ich hatte ein sehr gutes Praktikumsgehalt in den ersten drei Monaten.


    Noch eine Frage: Die Reisen, die ich für den Job unternehme, sind ausschließlich und allein für diesen Job, d.h. ich fahre zu Workshops, zu denen ich mit hinzugezogen werde.
    Wie kann ich die Kosten für die Fahrkarten am besten dem Unternehmen in Rechnung stellen. Die Kosten werden natürlich vom Unternehmen übernommen, die Frage ist nur, kann ich sie bei meiner monatlichen Abrechnungso einfach mit aufschreiben oder wie rechne ich die Fahrkarten rechtlich ab?


    Beispiel: Ich kaufe für 58€ eine Fahrkarte inkl. 16% MwSt.
    Stelle ich die kompletten 58€ der Firma in Rechnung oder darf ich nur 50€ abrechnen? Dann würde ich ja theoretisch auf den 8€ sitzenbleiben, oder nicht?


    MfG Arne


    MfG Arne

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  • Klär das am besten mit der Firma direkt - das Stichwort lautet "Reisekostenabrechnung". Im Gegensatz zu Dir hat die Firma dann nämlich die Möglichkeit, sich die bezahlte Umsatzsteuer wiederzuholen und damit die tatsächliche Betriebsausgabe zu mindern. Insgesamt ist das Thema für "nebenbei mal erklären" recht detaillastig und da TT einen StB weder ersetzen will noch darf.... ;)

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

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