Als Student "selbstständig" arbeiten - Konsequenzen?

  • Hi @ all!


    Ich habe mich, nachdem ich mein erstes Studium beendet habe, pro forma an einer anderen Uni eingeschrieben (ZULASSUNGSFREIE FÄCHER -> ich klau niemandem einen Platz!!) und will jetzt bis zum Beginn meiner eigentlichen Arbeit im Februar nochmal richtig Geld verdienen.


    Deshalb habe ich mich für einen Job als Call Center Agent beworben. Die meinen, ich soll mich mit Gewerbeschein als "Selbstständiger Handelsvertreter" melden. Hat damit jemand Erfahrung? Was hat das für Konsequenzen (Versicherung, Fiskus etc.)? Kann man als Selbstständiger was absetzen (Notebook?)?

    Apple iPhone - Firmware 1.1.4 - Original T-Mobile Complete M

  • Es hat keine wesentlichen Konsequenzen (Du bist halt verpflichtet bis 31.05. eine ESt-Erklärung abzugeben) solange Du nicht Sozialhilfe oder eine ICH-AG-Förderung beantragst. Ansonsten gilt in Hinblick auf KiGe, Versicherung usw. das gleiche wie bei anderen Einkunftsarten auch.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Es kommt im ersten Geschäftsjahr noch die Monatlich abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung dazu. Am Jahresende musst du noch zusätzlich zur ESt-Erklärung eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Zitat

    Original geschrieben von devil-hwd
    Es kommt im ersten Geschäftsjahr noch die Monatlich abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung dazu. Am Jahresende musst du noch zusätzlich zur ESt-Erklärung eine Umsatzsteuererklärung abgeben.


    Ggf. kann aber auch eine USt-Befreiung beantragt werden, wenn der Umsatz nicht zu hoch ist. Dann kann man natürlich auch keine USt vom Finanzamt zurückbekommen, wenn man Geräte für die Firma kauft und gleichzeitig auch keine USt ausweisen. In wie weit sich das auf die Höhe der Provisionsabrechnungen auswirkt sollte daher mit dem Unternehmen, für dass man als Vertreter tätig wird, klären.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Scheinselbstständigkeit? :rolleyes:

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Re: Als Student "selbstständig" arbeiten - Konsequenzen?


    Zitat

    Original geschrieben von OxfordLearner
    ... Was hat das für Konsequenzen (Versicherung, Fiskus etc.)?...


    Sofern Du noch in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert bist, fällst Du da mit Sicherheit raus. IMHO mußt Du Dich dann bei Deiner Krankenkasse freiwillig versichern. Setze Dich am besten vorher mit Deiner KK in Verbindung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Scheinselbständigkeit, die Eckoman ja schon "eingeworfen" hat. IIRC mußt Du als Selbständiger auch Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abführen (oder waren das nur die Ich-AGler?), frag' einfach Deine Krankenkasse, die wissen das sicher. ;)


    HTH


    muli

  • Nein, KraKa, KiGe usw. gehen nur nach dem Einkommen - woher das kommt ist egal. Erst wenn da Grenzen überschritten werden gibt es Komplikationen.


    Umsatzsteuer muß ihn überhaupt nicht kümmern wenn er von Anfang an ein Kleinstgewerbe angemeldet hat. Die Renten-#*&%$ ist ein Sonderfall nur bei ICH-AGs, sonst ist kein Selbstständiger verpflichtet da was einzuzahlen.


    Man kann theoretisch sogar Sozialhilfeempfänger sein und nebenher eine Firma haben - allerdings darf man dann nur 18% des Betriebsergebnisses behalten und ab einer gewissen Grenze ist man kein SoHiEm mehr...

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Nein, KraKa, KiGe usw. gehen nur nach dem Einkommen - woher das kommt ist egal. Erst wenn da Grenzen überschritten werden gibt es Komplikationen.



    Das ist nicht ganz richtig. Die KK geht zwar auch nach EInkommen, allerdings muss er auch Hauptberuflich Student sein, d.h. AFAIK das er max. 20h pro Woche arbeiten darf.
    Wie bzw. ob dies nachzuweisen ist, kann ich nicht genau sagen.

  • Hi,
    ich hole mal diesen Thread hoch, da er ziemlich genau passt.

    Ich studiere und möchte nebenbei für eine Beratungsfirma auf Rechnung arbeiten.


    Bin z.Z. normal studentisch KK versichert und bekomme kein BaföG o.ä.


    Wieviel Stunden darf ich nebenbei arbeiten und verdienen um nicht aus der Krankenkasse zu fallen, Umsatzsteuer zu zahlen oder kein Kindergeld mehr zu bekommen?


    Wenn ich von der Umsatzsteuer befreien lasse, kann ich dann trotzdem meine Fahrkosten (ca. 1-2x im Monat 100€ mit der Bahn) in Rechnung stellen. Könnte es da komplikationen mit der in der Fahrkarte enthaltenden MwSt. geben?


    Am Ende des Jahres werde ich dann eine Steuererklärung machen müssen, oder?


    Kennt jemand einen guten Link, wo diese Themen gut beschrieben sind?


    MfG Arne

    Suche: (01ab - 77777xy) Vorwahl und Netz egal!

  • Zitat

    Original geschrieben von ArneH
    Wenn ich von der Umsatzsteuer befreien lasse, kann ich dann trotzdem meine Fahrkosten (ca. 1-2x im Monat 100€ mit der Bahn) in Rechnung stellen. Könnte es da komplikationen mit der in der Fahrkarte enthaltenden MwSt. geben?


    Die Konsequenz ist das du dann keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer austellen darfst, somit scheiden z.B. viele Geschäftskunden als potentielle Kunden aus.


    Aber bei solchen Nebenjobs auf Honorarbasis ist das nicht relevant.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!