ZitatOriginal geschrieben von Intruder
[...] Auch nachts geht es nicht mehr unter 27 Grad, trotz Dauerlüften. Schlafen ist eine einzige Qual! Kann ich da rechtlich irgendwas machen?
Das wird beim Einzug als ersichtlich/vermutbar gelten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendeine Mietminderung oder Ähnliches zur Folge haben kann. Eigenes Optimieren (Lüften, Sonnenblenden) ist da wohl das Mittel der Wahl.
ZitatUnd zur Nebenkostenabrechnung: ist es normal, dass 50 % fix nach Anteil an der Gesamtwohnfläche und 50% nach Wohnungszähler abgerechnet werden?
So oder ähnlich (30/70%) kenne ich das auch. Das Verhältnis ist im Mietvertrag festgehalten.
ZitatMeine Vermieterin heizt wie verrückt, während bei mir außer im Dezember und Januar die Heizung nie läuft. Trotzdem muss ich nachzahlen bei den Nebenkosten.
Dann ist dieses Verhältnis 50/50% für dich wohl nachteilig, aber leider nun mal unterschrieben. Vielleicht muss aber auch sie nachzahlen und der Vermieter passt jährlich einfach die Vorauszahlung der Nebenkosten nicht an. Ist Deine Wohnung in Anbetracht der 50/50%-Regelung vielleicht besonders viel größer als die der Nachbarin (falls du sie kennst, die Wohnung...
)
Gruß vom Schwob ![]()