Zivildienst: Verpflegungsgeld, wie wirds bei mir berechnet, blicke nicht mehr durch?

  • Aloah,


    war vor 2 wochen auf der Zivischule und habe mich gewundert, warum fast alle mehr verdienten. Fast alle an die 500 EUR und ich krieg nur 320 EURO, jetzt im 4. Monat sinds 350 EURO.


    Ich habe die Vermutung, dass ich meine Dienststelle verrechnet. Daher folgende Fragen:


    1. Meine Dienststelle stellt Essen zur Verfügung, deshalb krieg ich immer nur den einfachenTagessatz.
    Gilt der einfache Tagessatz auch für Tage wie Urlaubtstag, Sonntag und an all den Tagen wo ich nicht arbeite? Ich bin der Meinung, dass ich an den Tage Anspruch auf den Doppelten Tagessatz habe. Sprich 7,20 EUR.


    2. Wie wird das Verpflegungsgeld in meinem Fall berechnet?


    Ich kriege nur Mittagessen. Bisher wurde mir immer für jedes Mittagessen 2,70 EURO (also der doppelte Tagessatz) abgezogen, obwohl ich am Tag nur den Einfachen bekomme, kann das stimmen?


    Hoffe es findet jemand eine Antwort für mich.


    gruß
    Björn

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  • Ist schon ein klein wenig her bei mir, aber sicher ist, dass du an Tagen, an denen du nicht arbeitest das komplette Verpflegungsgeld bekommen musst. Das ist auch der Grund, warum man an freien Tagen viel mehr verdient, als an Tagen, an denen man seinen Zivildienst ableistet ;)


    Du solltest eigentlich von deiner Zivistelle eine genaue Abrechnung bekommen, bzw. darauf bestehen. Wenn du Ungereimtheiten finden solltest, dann kannst du dich an deinen zuständigen Regionalbetreuer wenden (Nummer erfährst du beim BAZ). Denn wenn diese Regionalbetreuer eines ernst nehmen, dann sind das Abrechnungsgeschichten, da es ja nicht ganz selten vorkommt, dass Zivis von ihren Zivistellen abgezogen werden. Sollte das auch nur irgendwie der Fall sein, dann wird das in der Regel nicht lustig für die Zivistelle. Naja und du wirst sehen, dass du plötzlich in Windeseile Geld auf deinem Konto hast ;)

  • Also, für jedes Essen, dass dir deine Zivildienststelle NICHT bereitsstellen kann, kriegst du den doppelten Tagessatz. Z.B. am Wochenende 7,20 Euro pro Tag. Dazu kriegst du im Urlaub ebenfalls 7,20 Euro pro Tag. Für das Mittagessen, Frühstück oder Abendessen werden dir vom doppelten Satz dann jeweils 2,20 (FS), 2,70 (ME) und 2,30 (AE) abgezogen. Nachzulesen in der Pflichlektüre eines jeden Zivis: dem Leitfaden . Siehe im Link Punkt 4!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Fand es damals immer ganz amüsant wenn die Bundis mit den Zivis verglichen haben und feststellen mussten, dass die Leute in der Army sehr viel weniger am Monatsende nach Hause schleppen wenn sie denn überhaupt nach Hause kommen ...
    Ich würde mich jedenfalls immer wieder für den Zivildienst entscheiden ...

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • unterkunft wird keine gestellt? bei mir war das damals so (also ich hatte ne unterkunft die nicht genutzt wurde) und deswegen hatte ich viel weniger als die zivis aus meinem lehrgang.


    wo hattest denn den zivilehrgang, aber net zufällig in spiegelau oder wie das kaff hieß =)

  • Nein Unterkunft wird mir keine gestellt, wohne näher als 2km an der Dienststelle.


    Also sie liefern mir eine relativ erklärliche Abrechnung, nur wie geschrieben, meine Frage ist:


    1. Wenn man sonst den einfachten Tagessatz wg Essen kriegt, bekommt man an Tagen wo man NICHT arbeitet, den doppelten Tagessatz? Oder hat man nie Anspruch auf einen doppelten wenn man sonst den einfachen Satz erhält?


    2. Bei einem Arbeitstag wo ich Esse, bekomme ich den einfachen Tagessatz 3,60 EUR und mir wird an dem Tag, wo ich natürlich Mittag esse, 2,70 EUR (doppelter Satz) abgezogen.
    Klingt für mich unplausibel, einfachen Tagessatz bekommen und doppelten nur fürs Mittagessen abgezogen bekommen :confused:



    Werd jetzt mal auf die Arbeit fragen und versuchen noch was rauszukriegen, ich vermute nämlich die haben nicht allzuviel Ahnung :(

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  • Re: Zivildienst: Verpflegungsgeld, wie wirds bei mir berechnet, blicke nicht mehr durch?


    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy


    1. Meine Dienststelle stellt Essen zur Verfügung, deshalb krieg ich immer nur den einfachenTagessatz.
    Gilt der einfache Tagessatz auch für Tage wie Urlaubtstag, Sonntag und an all den Tagen wo ich nicht arbeite? Ich bin der Meinung, dass ich an den Tage Anspruch auf den Doppelten Tagessatz habe. Sprich 7,20 EUR.


    Du bekommst grundsätzlich den vollen Tagessatz. Wenn dir deine Dienststellt Essen zur Verfügung stellt, dann bekommst du nur das Geld für die Mahlzeiten die du dort nicht bekommen hast.
    Am Wochenende, Urlaub oder Krankheit also immer den vollen Satz.

  • wärs nicht einfacher gewesen das in der zividienstschule nachzufragen?
    ich würde an deiner stelle entweder
    a) deinen regionalbetreuer anrufen und nachfragen
    b) in deiner zivildienstschule nachfragen (die helfen da auch)
    c) im BAZ anrufen, die haben schließlich auch kompetente mitarbeiter


    >>> tkjever (der immer den doppelten satz erhält, auch wenn er mittags in der kantine isst)


    // was ich vergaß: du kannst natürlich auch nachforderungen bei fehlerhaften abrechnungen stellen (2 jahre, glaube ich)

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    Werd jetzt mal auf die Arbeit fragen und versuchen noch was rauszukriegen, ich vermute nämlich die haben nicht allzuviel Ahnung :(


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